17.28

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wo punktet Österreich, wenn es um Be­triebsansiedlung geht? – Mit einer unvergleichlichen Vielfalt an Wirtschaftsbetrieben und einem extrem soliden Mittelbau, mit hervorragend ausgebildeten Menschen, auch wenn der Nachwuchs etwas stockt, mit einem sozialen Frieden, für den wir auch in Zu­kunft eintreten sollen, und mit einer Sozialpartnerschaft, die in verschiedenen Ländern, so wie in Niederösterreich, hervorragend funktioniert und lebt, mit einer insgesamt gu­ten Infrastruktur – beim Datenhighway hapert es ein bisschen. Wir haben eine ausge­zeichnete Lebensqualität, die ihresgleichen sucht, und wir bieten ein gutes Maß an Rechtssicherheit. Einen Lohnkostenwettbewerb können wir nicht gewinnen, einen Qua­litäts- und Produktivitätswettbewerb allemal. Und wenn wir wirklich wollen, können wir bei der Verfahrensdauer Spitzenreiter werden.

Die vorliegende Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, zur UVP, bietet eine sehr gute Grundlage für dieses Ziel.

Zum einen freue ich mich über die Errichtung eines Standortanwalts. Er soll als Partei im UVP-Verfahren die öffentlichen Interessen bei der Verwirklichung eines Vorhabens wahrnehmen. Derzeit steht einem Projektwerber im UVP-Verfahren eine Vielzahl von Projektgegnern gegenüber, die genauestens aufzeigen, welche Bedenken gegen ein Vorhaben bestehen. Die öffentlichen Interessen werden im Wesentlichen ausschließ­lich hinsichtlich des Umweltschutzes wahrgenommen, die standort- und wirtschaftspoli­tischen Interessen an der Verwirklichung eines Vorhabens gehen unter.

Das wird der Standortanwalt in Zukunft ausgleichen. Der Standortanwalt ist befugt, die­se öffentlichen Interessen im Genehmigungsverfahren als Verfahrenspartei geltend zu machen. Den Investoren entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Ein weiterer sehr wesentlicher Punkt betrifft die Projekteinreichung. Wie schaut denn heute die Vollzugspraxis aus? – Der Projektwerber muss nach Einreichung einer An­tragsunterlage oft sehr lange auf eine Bewertung und einen Mängelbehebungsauftrag der Behörde warten. Es gibt wiederholt Fälle, wo Mängelbehebungsaufträge nicht in ei­nem Vorgang erfolgen, sondern zeitlich gestaffelt und mitunter mit widersprüchlichen Vorgaben. Entsprechend der Novelle hat der Mängelbehebungsauftrag in Zukunft un­verzüglich zu erfolgen. Weiters ist eine zwischen Behörden und Projektwerber erfolgte Abstimmung über die Antragsunterlagen zu berücksichtigen.

Ein weiterer ganz wesentlicher und wichtiger Punkt ist der neue Einsendeschluss für das Vorbringen neuer Tatsachen und Beweismittel. Die Behörde kann bei Entschei­dungsreife den Schluss des Ermittlungsverfahrens verkünden, und diese Erklärung be­wirkt, dass keine neuen Tatsachen oder Beweismittel mehr vorgebracht werden kön­nen. Diese sind somit spätestens in der mündlichen Verhandlung zu stellen oder zu er­statten.

Ich halte es auch für richtig, dass Umweltorganisationen alle drei Jahre ab Zulassung geeignete Unterlagen vorzulegen haben, aus denen hervorgeht, dass sie die Anerken­nungskriterien auch weiterhin erfüllen. Damit bleibt ihnen auch die Parteistellung im UVP-Verfahren erhalten.

Die Parteistellung ist mit vielen Rechten verbunden, die aus meiner Sicht aber nur je­mand erhalten soll, der auch zum jeweiligen Zeitpunkt dazu legitimiert ist. Auch die Re-gelung, Umweltorganisationen ab 100 Mitgliedern zum Verfahren zuzulassen, halte ich für richtig. Überlegt euch einmal: Der EuGH hat sich bereits einmal zu einer ähnlichen Regelung in Schweden geäußert, und zwar 2009 im Fall Djurgården, dass eine derar­tige Regelung sachlich gerechtfertigt sein kann. Allerdings haben sie damals 2 000 Mit­glieder vorgeschrieben, und wir sind mit 100 Mitgliedern wirklich weit darunter.

Wir haben hier eine Novelle zum Wohle unseres Standorts, zum Wohle unserer wirt­schaftlichen Zukunft vorliegen. Gleichzeitig wird damit aber auch in Zukunft dem Schutz unserer Umwelt Rechnung getragen, und das wollen wir alle, auch die Wirt­schaft. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.33

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Ewa Dziedzic. Ich erteile dieses.