17.28
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wo punktet Österreich, wenn es um Betriebsansiedlung geht? – Mit einer unvergleichlichen Vielfalt an Wirtschaftsbetrieben und einem extrem soliden Mittelbau, mit hervorragend ausgebildeten Menschen, auch wenn der Nachwuchs etwas stockt, mit einem sozialen Frieden, für den wir auch in Zukunft eintreten sollen, und mit einer Sozialpartnerschaft, die in verschiedenen Ländern, so wie in Niederösterreich, hervorragend funktioniert und lebt, mit einer insgesamt guten Infrastruktur – beim Datenhighway hapert es ein bisschen. Wir haben eine ausgezeichnete Lebensqualität, die ihresgleichen sucht, und wir bieten ein gutes Maß an Rechtssicherheit. Einen Lohnkostenwettbewerb können wir nicht gewinnen, einen Qualitäts- und Produktivitätswettbewerb allemal. Und wenn wir wirklich wollen, können wir bei der Verfahrensdauer Spitzenreiter werden.
Die vorliegende Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, zur UVP, bietet eine sehr gute Grundlage für dieses Ziel.
Zum einen freue ich mich über die Errichtung eines Standortanwalts. Er soll als Partei im UVP-Verfahren die öffentlichen Interessen bei der Verwirklichung eines Vorhabens wahrnehmen. Derzeit steht einem Projektwerber im UVP-Verfahren eine Vielzahl von Projektgegnern gegenüber, die genauestens aufzeigen, welche Bedenken gegen ein Vorhaben bestehen. Die öffentlichen Interessen werden im Wesentlichen ausschließlich hinsichtlich des Umweltschutzes wahrgenommen, die standort- und wirtschaftspolitischen Interessen an der Verwirklichung eines Vorhabens gehen unter.
Das wird der Standortanwalt in Zukunft ausgleichen. Der Standortanwalt ist befugt, diese öffentlichen Interessen im Genehmigungsverfahren als Verfahrenspartei geltend zu machen. Den Investoren entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Ein weiterer sehr wesentlicher Punkt betrifft die Projekteinreichung. Wie schaut denn heute die Vollzugspraxis aus? – Der Projektwerber muss nach Einreichung einer Antragsunterlage oft sehr lange auf eine Bewertung und einen Mängelbehebungsauftrag der Behörde warten. Es gibt wiederholt Fälle, wo Mängelbehebungsaufträge nicht in einem Vorgang erfolgen, sondern zeitlich gestaffelt und mitunter mit widersprüchlichen Vorgaben. Entsprechend der Novelle hat der Mängelbehebungsauftrag in Zukunft unverzüglich zu erfolgen. Weiters ist eine zwischen Behörden und Projektwerber erfolgte Abstimmung über die Antragsunterlagen zu berücksichtigen.
Ein weiterer ganz wesentlicher und wichtiger Punkt ist der neue Einsendeschluss für das Vorbringen neuer Tatsachen und Beweismittel. Die Behörde kann bei Entscheidungsreife den Schluss des Ermittlungsverfahrens verkünden, und diese Erklärung bewirkt, dass keine neuen Tatsachen oder Beweismittel mehr vorgebracht werden können. Diese sind somit spätestens in der mündlichen Verhandlung zu stellen oder zu erstatten.
Ich halte es auch für richtig, dass Umweltorganisationen alle drei Jahre ab Zulassung geeignete Unterlagen vorzulegen haben, aus denen hervorgeht, dass sie die Anerkennungskriterien auch weiterhin erfüllen. Damit bleibt ihnen auch die Parteistellung im UVP-Verfahren erhalten.
Die Parteistellung ist mit vielen Rechten verbunden, die aus meiner Sicht aber nur jemand erhalten soll, der auch zum jeweiligen Zeitpunkt dazu legitimiert ist. Auch die Re-gelung, Umweltorganisationen ab 100 Mitgliedern zum Verfahren zuzulassen, halte ich für richtig. Überlegt euch einmal: Der EuGH hat sich bereits einmal zu einer ähnlichen Regelung in Schweden geäußert, und zwar 2009 im Fall Djurgården, dass eine derartige Regelung sachlich gerechtfertigt sein kann. Allerdings haben sie damals 2 000 Mitglieder vorgeschrieben, und wir sind mit 100 Mitgliedern wirklich weit darunter.
Wir haben hier eine Novelle zum Wohle unseres Standorts, zum Wohle unserer wirtschaftlichen Zukunft vorliegen. Gleichzeitig wird damit aber auch in Zukunft dem Schutz unserer Umwelt Rechnung getragen, und das wollen wir alle, auch die Wirtschaft. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
17.33
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Ewa Dziedzic. Ich erteile dieses.