16.11
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Bundesräte! Sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie – wir haben eine volle Galerie – und via Livestream! Ja, es ist von meiner Vorrednerin schon sehr viel gesagt worden. Inhaltlich kann ich mich dem großteils anschließen, ein bisschen etwas habe ich noch zu ergänzen. Ich werde es auch als Aarhus-Beteiligungsgesetz aussprechen, auch wenn es wahrscheinlich nicht ganz richtig ist, aber ich bin auch kein Däne – verzeihen Sie mir.
Dieses Gesetz sieht eben Änderungen in drei Bundesgesetzen vor, im Abfallwirtschaftsgesetz, im Immissionsschutzgesetz – Luft und im Wasserrechtsgesetz.
Es sind ja bereits im Nationalrat bei diesem Tagesordnungspunkt die Wogen ein bisschen hochgegangen. Darum sollte man aus der Geschichte ein bisschen etwas darüber wissen, warum es zur heutigen Situation gekommen ist beziehungsweise warum wir uns heute, 2018, mit dieser Gesetzesmaterie befassen.
Umweltorganisationen wollen und brauchen zu Recht den Zugang zu Informationen, sie wollen Beteiligungsmöglichkeiten an Verfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die 2001 in Kraft getretene und bereits 2005 von Österreich ratifizierte Aarhuskonvention soll ja eigentlich genau das sicherstellen. Dieses Übereinkommen wurde, wie vorher gesagt, in der dänischen Stadt Aarhus bereits 1998 – bitte: 1998! – unterschrieben, und zwar auch von Österreich und der Europäischen Union.
Die drei Säulen, nämlich das Recht auf Umweltinformationen, das Recht auf Beteiligung in den Umweltverfahren und der Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Umweltrecht, wären darin sichergestellt gewesen. Jedoch gab es in Wahrheit diese Parteienstellung in der Vergangenheit für anerkannte Umweltorganisationen meistens nicht und auch keinen Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Umweltrecht. Österreich war, das muss man sagen, seit Langem mit der Umsetzung der Aarhuskonvention säumig.
Es gab dann immer wieder über die Jahre einzelne Rechtsstreitigkeiten. Da war der Verfassungsgerichtshof beschäftigt, natürlich war auch der Europäische Gerichtshof damit befasst. Es gab natürlich auch Ermahnungen beziehungsweise zuletzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Österreich. Fakt ist aber trotzdem: Passiert ist nichts!
Siehe da, am 16.12.2017 – der eine oder andere wird sich vielleicht noch daran erinnern – stellten die jetzigen Koalitionspartner der Öffentlichkeit das Regierungsprogramm vor und darin enthalten war – sehr interessant, nämlich erstmals in einem österreichischen Regierungsprogramm – das klare Bekenntnis, Lösungen für die Umsetzung der Aarhuskonvention finden zu wollen. Das kam 2017 von dieser türkis-blauen Regierung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Darum richte ich ein großes Danke an diese Regierung, danke, Frau Minister, danke an Türkis-Blau. Wie zuvor schon mehrmals erwähnt: Diese Regierung bringt echt etwas weiter.
Dann stellt sich Kollegin Kahofer hier heraus und sagt, die Chance, die Konvention gleich ordentlich umzusetzen, wurde verpasst – 1998, 2005, heute haben wir 2018.
In dasselbe Horn stieß auch ein Kollege im Nationalrat, nämlich Abgeordneter Feichtinger von der SPÖ, der hier allen Ernstes kritisiert hat, dass die Umsetzung erst jetzt stattfindet, weil jahrelang nichts passiert ist. (Bundesrätin Kahofer: Rupprechter! – Bundesrat Weber – in Richtung ÖVP zeigend –: Dort drüben!) – Echt jetzt, meine Damen und Herren? Wer war Kanzler? Meine Damen und Herren, wer war Kanzler? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
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