9.08

Bundesrätin Marianne Hackl (ÖVP, Burgenland): Einen wunderschönen guten Mor­gen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nein zu Gewalt! Nein zu Gewalt gegen Frauen und Kinder! Nein, es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt!

Wir positionieren uns gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Gewalt ist Ausdruck der historisch ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen. Gewalt ist die größte Menschenrechtsverletzung, die dazu geführt hat, dass die Frau vom Mann do­miniert und diskriminiert wird und daran gehindert wird, sich voll zu entfalten.

Im Kontext mit Gewalt in der Familie kommt uns oft als Erstes das Bild der misshan­delten Frau, die von ihrem Mann oder Partner geschlagen wird, in den Sinn, aber der Begriff umfasst weit mehr: Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen und Trennungs­situationen, Gewalt gegen Männer in Trennungssituationen, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Familie, Gewalt gegen ältere Menschen im Familienverband, Ge­walt gegen Menschen mit Behinderung im Familienverband.

Unter Gewalt versteht man nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch sexuelle, psy­chische Gewalt, aber auch Stalking zählt zur Gewalt. Lange Zeit wurden Angriffe oft als Kavaliersdelikte gewertet, nun muss aber Schluss damit sein! Insbesondere Frauen in Gewaltsituationen fühlen sich oftmals allein gelassen. Angst, Scham, Schuldgefühle er­schweren den Weg, Unterstützung zu suchen.

Leider steigen die offiziellen Zahlen stetig an, ganz zu schweigen von der Dunkelziffer, die leider nicht zu eruieren ist. Und genau deshalb muss dieses sensible Thema immer wieder aufgezeigt werden. Im Rahmen der internationalen Kampagne für Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte und gegen Gewalt gegen Frauen setzen auch die ÖVP-Frauen im Burgenland ein Zeichen und tragen als Zeichen dafür, dass dies kein Tabuthema sein darf, eine Gerechtigkeitsskulptur von einem Bezirk in den ande­ren.

In Österreich erfährt jede fünfte Frau, das heißt 20 Prozent der Frauen, ab ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt. Jede dritte Frau, exakt 35 Pro­zent, hat ab ihrem 15. Lebensjahr eine Form der sexuellen Belästigung erlebt. Psychi­sche Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner haben 38 Prozent der Frauen ab ih­rem 15. Lebensjahr erlebt. Jede dritte Frau in Österreich war bereits Opfer von se­xualisierter Gewalt. Jede fünfte in einer Beziehung lebende Frau wird von ihrem Ehe­mann oder Lebensgefährten misshandelt.

Auch die Zahlen im Burgenland sind besorgniserregend: Jede fünfte Frau ist von Ge­walt betroffen. 2016 waren es insgesamt 570 Opfer, 2017 waren es über 600 Frauen, die im Gewaltschutzzentrum Schutz gesucht haben. Die Dunkelziffer beläuft sich aber leider auf über das Zehnfache. Es wurden 221 Betretungsverbote ausgesprochen. 36 Frauen sind im Vorjahr in Österreich durch Gewalt ums Leben gekommen, zwei da­von im Burgenland.

Ich selbst hatte ein Erlebnis, das ich kurz ansprechen darf. Ich war vor vielen Jahren im Spital, habe eine sehr gute Bekannte getroffen, habe sie gefragt, wie es ihr geht, was sie gemacht hat, denn sie hatte Verletzungen. Sie sagte, sie sei über einen Hund ge­fallen. Viele Monate später war sie tot, von ihrem eigenen Mann getötet.

Meiner Meinung nach ist Opferunterstützung und -schutz ein wichtiger Teil, der zu be­achten ist. 30 Frauenhäuser mit rund 800 Plätzen für Frauen und Kinder – die EU empfiehlt, die Zahl der Betreuungsplätze bedarfsorientiert, also dort, wo diese ge­braucht werden, zu erhöhen. Daher hat unsere Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß 100 Plätze bis 2022 zugesichert. Dafür darf ich mich hier an dieser Stelle bei der Familienministerin, aber auch bei Ihnen, Frau Staatssekretärin, sehr herzlich be­danken. Sie nehmen sich im Interesse der Frauen und Kinder in Not, die rasche Hilfe brauchen, der Sache an. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Neben der Frage der notwendi­gen Gerechtigkeit und der Bestrafung der Täter ist es nämlich ganz entscheidend, die Opfer bestmöglich in dieser für sie ohnehin oftmals unvorstellbar schwierigen Situation zu unterstützen.

Ich selbst durfte erst vor Kurzem bei Feierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen des Vereins Frauen für Frauen in Oberwart im Burgenland dabei sein und dazu gratulieren. Ich erwähnte schon dort, wie wichtig diese Arbeit ist, die Frauen für Frauen über 30 Jahre geleistet haben.

Der Frau Bundesminister ist die Absicherung des Frauenbudgets und somit die Absi­cherung der Frauen- und Mädchenberatungsstellen sehr wichtig.

In allen Bundesländern sind Interventionsstellen beziehungsweise Gewaltschutzzen­tren eingerichtet. Sie sind staatlich anerkannte Opferschutzeinrichtungen und werden zum Beispiel bei einem Betretungsverbot verpflichtend von der Polizei verständigt, wo­rauf das Gewaltschutzzentrum sofort mit dem Opfer Kontakt aufnimmt und kostenlose und vertrauliche Beratung und Unterstützung anbietet.

Beispielhaft sind auch die Tara-Beratungsstellen, der Verein die Möwe – Kinderschutz­zentren und auch der Weiße Ring, die Präventionsarbeit leisten, zu erwähnen.

Erstmals seit Jahren ist es heuer gelungen, schon im Vorjahr – also heuer, 2018 – För­derzusagen zu treffen und somit Planungssicherheit für alle Frauenberatungseinrich­tungen für das kommende Jahr zu erreichen. Früh getroffene Entscheidungen für 2019 bedeuten, dass die Ministerin sich aktiv um die finanzielle Absicherung der Frauenbe­ratungseinrichtungen kümmert. Wie auch schon 2018 kommt es auch 2019 zu keinen Kürzungen beim Gewaltschutz. Das ist sehr zu begrüßen, und ich danke Ihnen, Frau Staatssekretärin, für Ihren diesbezüglichen Einsatz (Beifall bei ÖVP und FPÖ), denn bei Gewalt gegen Frauen muss der blinde Fleck in der Gesellschaft weg. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

9.17

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grossmann. – Bitte, Elisabeth.