10.11

Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Ich möchte mich vorweg für die Zustimmung, für die Unterstützung bedanken. Ich darf aber auch bitten, diese Unter­stützung weiterhin aufrechtzuerhalten, denn wir haben noch viel zu tun.

Ich danke für den Appell, den es nicht wirklich braucht, denn ich beschäftige mich nicht erst seit heute oder seit gestern mit diesem Thema, sondern exakt seit jenem Tag, an dem ich als Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres angelobt wurde. Ich kann Ihnen heute hier versprechen, ich werde das auch mit aller Entschiedenheit wei­terhin tun, und zwar mit allem, was mir zur Verfügung steht (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller), denn es ist notwendig, die ent­sprechenden Schritte zu setzen und vor allem den Strafverfolgungsbehörden die ent­sprechenden Rahmenbedingungen an die Seite zu geben.

Ich habe nichts von einer Fallgruppenbesprechung, wenn ich die Daten nicht austau­schen oder im Endeffekt nicht verwenden darf. Ich muss das auf gesetzlich fundierte Beine stellen, damit das entsprechend auch zum Ziel führt. Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen: Wenn die Polizei in der Nacht gerufen wird und es um eine Weg­weisung geht, dann braucht die Polizei in diesem Moment das volle Bild des Ausma­ßes der Situation, um die entsprechenden Schritte setzen zu können. Da nützt mir eine Fallkonferenz drei Wochen später nichts, weil dann in der Zwischenzeit schon vieles passiert sein kann.

Darum geht es uns, und das werden wir auch umsetzen. Ich spreche da zum Beispiel auch von Erschwerungsgründen, die eben im Gesetz aufgelistet sein müssen, um das dann auch im richterlichen Urteil entsprechend festsetzen und sanktionieren zu kön­nen.

Wir haben in der Diskussion noch ein bisschen wenig von der Prävention gesprochen. Ich möchte darauf hinweisen, dass auch die Prävention ein ganz wesentlicher Bereich ist. Das geht bereits in der Schule los, denn vielfach – da sind wir wieder bei dieser Diskussion, dass man im trauten Heim vielleicht am unsichersten ist – wissen Kinder überhaupt nicht, was denn eigentlich unter Gewalt fällt. Deshalb haben wir auch Prä­ventionsbeamtinnen und -beamte, die in Schulen gehen und dort über die Situation und die rechtliche Situation aufklären und auch darüber, was Gewalt überhaupt be­deutet. Wir wollen diese PräventionsbeamtInnen auch weiter forcieren – es sind viele in Ausbildung.

Wir haben bereits jetzt das Projekt UNDER 18 gestartet, bei dem in unterschiedlichen Workshops – nicht ein Workshop, nicht zwei Workshops, sondern bis zu 16 Workshop-Tage – einfach diese Dinge gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern und unter Einbeziehung der Lehrerinnen und Lehrer und auch der ProfessorInnen gemacht wer­den. Was wir nämlich feststellen, ist, dass gerade im Bereich des digitalen Raums – da bin ich wieder beim Hass im Netz – die LehrerInnen und vielleicht auch die Eltern den Schülern das gar nicht vermitteln können, weil sie selbst in dieser Welt gar nicht so verhaftet sind. Deshalb wissen Schüler zwar, wie sie sicher in die Schule und wieder nach Hause kommen, aber sie sind im eigenen Kinderzimmer am unsichersten, weil sie im World Wide Web sind, in dem keine Grenzen bestehen und mit dem der Um­gang nicht entsprechend erlernt worden ist.

Eines auch noch zur Unterstützung, weil hier vielfach erwähnt wurde, wir würden alles Mögliche kürzen: Frau Bundesrätin Dr. Eder-Gitschthaler hat bereits darauf hingewie­sen, und ich spreche da auch für das Innenministerium und darf festhalten, dass die Opferschutzeinrichtungen des Bundesministeriums für Inneres im Jahr 2017 mit 4,173 Millionen Euro unterstützt worden sind – das ist ein Plus gegenüber dem Vorjahr, und wenn man vom Jahr 2008 ausgeht, ist es ein Plus von mehr als 1 Million Euro.

Man kann daher wirklich nicht davon sprechen, dass es keinen Schutz gibt. Ich sage aber auch klar, dass in dieser Taskforce schon auch diskutiert wird, wer die Förderung bekommt und wer wofür zuständig ist. Vielfach – das ist auch ein Thema seitens der Opfer – gibt es nämlich dann so vieles und im Endeffekt, wenn es akut wird, weiß das Opfer gar nicht, wohin es sich wenden soll. Deshalb forciere ich das ganz klar, dass wir alle einmal auflisten und uns anschauen, welche Opferschutzeinrichtung was macht und wofür zuständig ist, damit man die Förderungen auch entsprechend zielgerichtet verteilen kann, es zu keinen Doppelungen kommt und das Geld nicht im Endeffekt ir­gendwo versandet.

Es ist wichtig, dass Opfer eine Anlaufstelle haben und in der Stresssituation auch wis­sen, wohin sie sich wenden können. Es gibt einige sehr etablierte Einrichtungen, und die Unterstützung für diese ist gesichert. Ich kann Ihnen an dieser Stelle auch ver­sprechen, dass diese weiter gefördert werden.

Es geht uns darum, dass die Opfer rasch Hilfe und die Täter entsprechende Sank­tionen bekommen. Ich danke nochmals für die breite Diskussion, denn es ist eine ge­samtgesellschaftliche Aufgabe, und jeder von uns muss diese Messages auch ent­sprechend transportieren, und darum darf ich Sie heute auch bitten. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

10.16

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön, Frau Staatssekretärin.

Die Aktuelle Stunde ist beendet.