14.34

Bundesrätin Rosa Ecker, MBA (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier und via Live­stream! Ja, Kollege Stögmüller, Gott sei Dank gibt es noch - - (Bundesrat Stögmüller, der den Saal verlassen wollte, dreht um und kehrt zu seinem Platz zurück.) – Ja ge­nau! Hier bleiben, ja genau, zuhören! Gott sei Dank gibt es noch Familien und Mütter, die auch aus nicht ideologischen Gründen ihre Kinder in den ersten Lebensmonaten und -jahren selbst betreuen, und dass es diese Wahlfreiheit gibt, dafür werden wir alles tun. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ sowie Beifall bei BundesrätInnen der ÖVP.)

Damit eben diese Wahlfreiheit gegeben und eine freie Entscheidung möglich ist, gibt es Artikel-15a-Mittel, um die institutionelle Kinderbetreuung zu unterstützen. Erfreulich ist, dass es mit dieser Regelung mehr finanzielle Mittel gibt. Wir haben es heute schon gehört: 180 Millionen Euro für Betreuung und Elementarbildung, weil eben vom Bund 142,5 Millionen und von den Ländern 38 Millionen Euro – also in Summe tatsächlich mehr Geld – zur Verfügung gestellt werden.

Wir haben gehört, dass die drei Vereinbarungen, die es bis jetzt zu Artikel 15a gege­ben hat, zusammengefasst worden sind. Das heißt, die Gemeinden können das Geld flexibel einsetzen, entweder mehr in die Verbesserung des Betreuungsschlüssels oder mehr in Sprachförderung oder in die Ausweitung der Öffnungszeiten stecken. Das war bis jetzt so nicht möglich.

In den nächsten vier Jahren sind das 720 Millionen Euro, und das ist nicht gerade wenig Geld, Geld, das den Gemeinden direkt bei der Kinderbetreuung, den Institu­tionen, für die es notwendig ist, zugutekommt. Gemeinden engagieren sich grundsätz­lich sehr, sehr gerne für die Kinderbetreuung, für eine familienfreundliche Ausgestal­tung.

Wir waren letzte Woche in St. Wolfgang, wo die Verleihung der Zertifikate für die Audits familienfreundliche/kinderfreundliche Gemeinde stattfand. Gemeinden sind ja sehr stark engagiert, auch mit anderen Mitteln in diesem Bereich etwas zu machen. Wir haben da sehr schöne Projekte gesehen. Für den Ausbau des institutionellen Kinder­gartenangebots und für das verpflichtende Kindergartenjahr ist Unterstützung notwen­dig. Man kann auch sagen, es ist neben der direkten Steuerentlastung durch den Fa­milienbonus Plus eine zusätzliche indirekte Förderung von Frauen und Familien, denn jeder berufstätige Elternteil braucht während seiner Arbeitszeit jemanden, der seine Kinder beaufsichtigt und betreut. Damit sie Arbeit und Familie besser vereinbaren können, erwarten sich die Eltern ein qualitativ gutes Angebot, und das ist, das dürfen wir mit Sicherheit sagen, in Österreich auch gegeben.

Zum zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr: Wir alle wissen, dass die Betreuungs­quoten in diesem Altersbereich zwischen 97 und 98 Prozent liegen, und das wird sich mit einem zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr wahrscheinlich auch nicht an die 100 Prozent annähern, weil es immer wieder Kinder gibt, die aus verschiedenen Gründen den Kindergarten nicht in Anspruch nehmen werden. (Zwischenruf des Bun­desrates Stögmüller.)

Es ist, ich habe es vorher schon gesagt, möglich, die Betreuungsmodelle dem Bedarf der Eltern anzupassen, und das heißt nicht nur halbtags mit Mittagstisch oder ganz­tags, sondern eben auch so, wie es die Eltern brauchen, nämlich 6, 8 oder 10 Stunden. Bis jetzt war es ja nicht möglich, ein Kind in einer Institution 8 Stunden durchgehend betreuen zu lassen. Und wir haben es heute schon gehört: 8 Stunden bei einer Voll­zeitbeschäftigung für eine Mutter oder einen Vater sind mit Wegzeiten nicht machbar.

Darum begrüße ich auch die ergänzenden Maßnahmen, die in der Vereinbarung ent­halten sind, nämlich die verstärkte Ausbildung von Tageseltern und deren sozialrechtli­che Absicherung. Wir haben in Oberösterreich ein sehr gutes Angebot an Tageseltern und die Absicherung dazu. Also wer sich da etwas abschauen möchte: Nur nicht zu­rückhaltend sein! Diese Betreuungsform ist sehr flexibel und unterstützt die Eltern wirklich beim Wiedereinstieg in die Beschäftigung, weil die Kleinsten in einer familiären Form betreut werden.

Weiters steht in der Artikel-15a-Vereinbarung der Übergang vom Kindergarten in die Schule mehr im Fokus, und wir wollen gerade die Drei- bis Sechsjährigen altersgerecht auf die Schule vorbereiten. Wir wollen sie fordern und fördern. Ganz besonders wichtig ist, dass die Sprachförderung eine besondere Priorität erhält, denn wir wissen alle, dass es mittlerweile einen riesig anmutenden Bereich mit Problemen in der Sprach­kompetenz gibt.

Jetzt könnte man polemisch sagen: Sinnerfassendes Lesen erleichtert das Leben in allen Bereichen – no na ned. Wir alle wissen: Wer unsere Sprache nicht beherrscht, wer sie nicht hauptsächlich verwendet, der versteht das Gelesene nicht nur nicht sinn­erfassend, sondern er hat ein lebensbegleitendes Handicap. Daher ist die einheitliche Sprachstandserhebung in den Kindergärten absolut notwendig. Ich sehe selbst, dass im Kindergarten viel in Sprachförderung investiert wird und trotzdem sehr viele Kinder zum Schulbeginn der deutschen Sprache nicht so mächtig sind. Darum ist es eben auch wichtig, dass in den Kindergärten verstärkte Kontrollen zu diesen Ausbildungskri­terien gemacht werden.

Wie Kollegin Ess habe auch ich eine Tochter, meine ist mittlerweile schon 18 Jahre alt, aber man erinnert sich immer sehr gerne an die ersten Lebensjahre und auch an die Kindergartenzeit zurück. Sie war ein sehr energisches Mädchen mit längeren Haaren. Sie trug gern Spangen, geflochtene Zöpfe, Blumen im Haar. Wir alle kennen diese Bil­der, unbeschwerte Kinderbilder: gut gelaunt, lebendig, mitten in einer Zeit der mensch­lichen Entwicklung. Für vieles wird in dieser Zeit der Grundstein gelegt, genau für diese Selbständigkeit, die Herr Stögmüller vorhin gefordert hat, für dieses feministische Bild. Es entstehen Selbstvertrauen, Mut zum Ausprobieren und Wünsche, was man einmal werden wird und was man nicht möchte.

Sie werden mir recht geben: Kinder, kleine Mädchen haben kein eigenes Bedürfnis, ein Kopftuch zu tragen. Mit einem Kopftuch, das getragen werden muss, kann sich ein Kind nicht frei entfalten. Gegen diese Einschränkung, begründet durch den Glauben, können sich kleine Mädchen nicht wehren. Dieses Eingeengtsein bleibt aber ihr weite­res Leben lang vorhanden, im Gefühl, in der Kleidung, im Verhalten.

Einige äußerst traurige Schicksale haben uns berührt: wenn genau diese jungen Frau­en entscheiden, aus dieser Enge auszubrechen, wenn sie Freunde haben, die nicht dem Glauben entsprechen, wenn der Familienrat, oft ein männlicher, eingreift und ent­scheidet, massiv einzugreifen. Bis hin zum Mord an der eigenen Schwester ist auch in unserem Land nichts unbekannt. Sagen Sie mir, wie kann das sein, wenn ein Mädchen doch freiwillig vom Kindergarten bis ins Erwachsenenalter ein Kopftuch trägt! – Wir unterstützen diese kleinen Mädchen dabei, erst gar keines tragen zu müssen. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ sowie Beifall bei der ÖVP.)

14.41

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Ministerin Juliane Bogner-Strauß. – Bitte sehr.