15.53

Bundesrat Christoph Längle, BA (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Sehr geehr­te Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Bei der Abschaffung des Pfle­geregresses waren sich damals alle Parteien einig – bis auf die NEOS, das wurde er­wähnt, aber die hier vertretenen Parteien waren sich eben einig –, dass kein Zugriff auf das Vermögen, auf das Hab und Gut, auf die Erbschaft und dergleichen erfolgen soll; das wurde im Nationalrat und im Bundesrat auch von den hier anwesenden Parteien beschlossen.

Vorgesehen ist jetzt, dass dieser finanzielle Abgang abgedeckt wird. Wir sprechen da von 340 Millionen Euro: 116 Millionen Euro für die Langzeitpflege, 15 Millionen Euro für die stationäre Betreuung und Pflege und dann nochmals 209 Millionen Euro Mehrkos­ten aufgrund der sozialen Hilfe. Das ergibt gesamt 340 Millionen Euro. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, diese Finanzierungslücke zu schließen, die Finanzierbarkeit zu ge­währleisten und auch die Aufrechterhaltung des Pflegesystems zu gewährleisten.

Ich selbst habe auch über 20 Jahre lang jemanden gepflegt, der pflegebedürftig war, und ich möchte hier für all jene Menschen, die im Pflegebereich tätig sind, eine Lanze brechen und ihnen ein großes Lob und ein großes Danke aussprechen. Ich kann nur sagen: Wechseln Sie einmal bei einem erwachsenen Menschen, der schon im fortge­schrittenen Alter ist, drei-, vier-, fünfmal täglich die Windel! So brutal das klingt, aber da gehört schon auch Courage dazu. Das kann man nicht oft genug betonen: All jenen Personen, die in der Pflege tätig sind – danke, dass ihr das macht! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Bezüglich der Finanzierungslücke wurde von der Landeshauptleutekonferenz am 18. Mai 2018 einstimmig beschlossen, dass diese 340 Millionen Euro kommen, um die Lücke zu schließen. Ich denke, dass das eine sehr gute Sache ist. Wer sich das Ge­setz anschaut, der liest dort, dass jeweils im Folgejahr durch die Buchhaltungsagentur des Bundes eine Kostenerhebung stattfindet und dann die tatsächlichen Kosten ver­rechnet werden. Ich meine, das ist eigentlich eine sehr gute Sache.

Ich möchte auf die Punkte eingehen, die von Kollegen Stögmüller, von Frau Kollegin Schumann und von Kollegen Leitner gekommen sind. Fangen wir mit dem zeitlichen Ablauf an: Die Kritik war, dass das zu lange dauert, man das zu spät gemacht hat oder nicht schnell genug dran war. Der Beschluss im Nationalrat war am 29. Juni 2017. Der Beschluss im Bundesrat folgte dann schon am 6. Juli, das heißt, das wurde vor der Sommerpause von beiden Kammern verabschiedet. Ich darf an dieser Stelle sagen, dass die alte Regierung und auch der Sozialminister der SPÖ bis Ende des Jahres ja noch in Amt und Würden waren. Also wenn es euch wirklich so ein Anliegen gewesen wäre, das so schnell zu machen, dann hättet ihr das ja noch machen können, ihr wart ja noch in der Regierung und habt ja auch den zuständigen Minister gestellt!

Betreffend Zeit noch ein zweiter Punkt, Herr Kollege Leitner: Ihr hättet heuer auch ge­nügend Zeit gehabt, einen Antrag einzubringen, aber vorhin, vor 5 Minuten, zu kom­men und zu sagen: Wir haben heute beziehungsweise in diesen Tagen unser Pflege­modell parat!, das ist dann halt schon etwas spät; dann herauszukommen und uns zu kritisieren, weil wir das jetzt umsetzen, das halte ich halt schon für dürftig, Herr Kollege. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Frau Schumann, Sie haben da mehrere Beispiele gebracht; ob die stimmen oder nicht, das sei jetzt einmal dahingestellt, aber Sie haben gesagt, dass es sehr schlimm ist, dass es in der Pflege so viele Missstände gibt, dass dort Dinge passieren, die so nicht tragbar sind. Da muss ich Sie schon fragen: Wenn das wirklich der Fall ist, wer war denn seit Jahrzehnten in diesem Bereich in der Verantwortung? Wer hat seit Jahrzehn­ten den Minister gestellt? Da hättet schon auch ihr etwas machen können, denn ihr wart ja auch in der Regierungsverantwortung! Also das verstehe ich überhaupt nicht. Und wenn es wirklich so schlimm ist und wenn es euch ein wirkliches Anliegen ist, warum kommt ihr dann genau an dem Tag, an dem wir diese Gesetzesänderung be­schließen, her und erzählt uns das? Ihr hättet schon im Frühjahr kommen können, das zur Debatte stellen, eine Dringliche Anfrage stellen, einen Entschließungsantrag ein­bringen können, was auch immer, aber ihr hättet es thematisieren können. Jetzt, da das Gesetz endverhandelt wird, herauszukommen und das zu sagen, das ist halt auch dürftig.

Dann noch ein paar Worte zu den Dingen – auch Kollege Stögmüller war da dabei –, die da bezüglich der Erbschaftssteuer gefordert werden: Ich persönlich halte es für sehr tragisch, dass das von eurer Seite gefordert wird. Ich möchte das an einem Bei­spiel verdeutlichen: Wir haben in Österreich Regionen, in denen es sehr, sehr teuer ist, Eigentum zu schaffen. In meiner Heimat Vorarlberg – und es gibt auch andere Re­gionen, insbesondere die größeren Städte, die Landeshauptstädte, Salzburg, Inns­bruck – ist es sehr, sehr teuer. Da sprechen wir bei einer Eigentumswohnung, nicht einmal besonders groß, im Bereich zwischen drei und vier Zimmern, rund 80 bis 100 Quadratmeter, von 370 000, 400 000 Euro aufwärts. Das ist sehr teuer. Wenn man noch einen kleinen Garten oder einen kleinen Balkon, also ein bisschen mehr Lebens­qualität haben will, dann ist man jenseits von 500 000 Euro.

Und jetzt geht die Person, die sich das irgendwann einmal finanzieren muss, tagtäglich arbeiten, und das Gehalt, das diese Person bekommt, ist natürlich versteuert, recht hoch versteuert, wie wir alle wissen, sie muss von ihrem Gehalt mehr oder minder die Hälfte oder zumindest einen großen Teil wegen der Steuern abgeben. Mit dem, was netto übrigbleibt, muss sie dann den Handwerker bezahlen, muss sie die Firma be­zahlen, die dann die Eigentumswohnung oder vielleicht das kleine Haus erbaut, das ist auch alles besteuert, Mehrwertsteuer zum Beispiel; dann die Einrichtung, da sind über­all Steuern darauf.

Das heißt, vom Farbanstrich an der Wand bis zum Sofa, bis hin zur Küche, bis hin zum Gemäuer, das ist alles mehrfach versteuert worden. Das alles wurde mit dem Gehalt bezahlt, das auch versteuert war. – Dann herzukommen und zu sagen: Du hast 40, 50 Jahre lang gearbeitet, hast 25, 30 Jahre lang den Kredit abbezahlt, hast eh alles fünffach versteuert, ja, aber jetzt versteuern wir dir das noch einmal, machen eine Erb­schaftssteuer und da gibst du halt noch einmal etwas ab!, also das halte ich für so et­was von schlimm, so etwas von ungerecht und das kann es bitte doch nicht sein. (Bei­fall bei FPÖ und ÖVP.)

Irgendwo muss schon auch das gelten, dass ich mir ein Ziel stecken kann, und ir­gendwo muss ich dann auch am Ende des Tunnels ein Licht sehen und für mich sagen können: Jawohl, ich habe alles erfüllt, aber das gehört jetzt mir! Und dann ist der De­ckel drauf, dann kann auch nicht mehr der Staat herkommen und sagen: Jetzt musst du es noch einmal versteuern! (Zwischenruf des Bundesrates Leitner.) – Da Sie jetzt da herausrufen und fragen, wer das gesagt hat: Wir können das gerne auch in den Stenographischen Protokollen nachschauen. Ich habe das vorhin ganz sachlich ge­sagt, es wurde die Erbschaftssteuer von Herrn Stögmüller erwähnt und es wurde die Erbschaftssteuer auch von Frau Schumann beziehungsweise von Ihnen, Herr Kollege Leitner, erwähnt. Wir können gerne nachschauen.

Was man aber sicher findet: Die Forderung nach der Erbschaftssteuer ist in Ihrem SPÖ-Parteiprogramm. Das wurde von Ihren Parteispitzen mehrfach gefordert, auch im Wahlkampf. Das ist von der SPÖ gefordert worden. Ich bin aber offen, wir können das gerne nachrecherchieren; aber jetzt zu sagen, man habe die Erbschaftssteuer nie er­wähnt, das finde ich auch irgendwie nicht ganz nett. (Bundesrat Steiner: Die nehmen sich, was ihnen zusteht!)

Ich glaube, dass wir hier über ein sehr wichtiges Thema sprechen. Es geht um Pflege, und alle, die wir hier sitzen, auch wir werden einmal älter und werden dann die Pflege auch irgendwann einmal in Anspruch nehmen. Da ist es mir eben wichtig, dass hier sachlich vorgegangen wird, dass die Pflege gewährleistet wird, denn das ist eine wich­tige Säule in unserer Gesellschaft und die Menschen werden immer älter.

Zu verweisen ist auch noch auf das, was der Herr Vizekanzler bezüglich dem Master­plan Pflege gesagt hat, der jetzt von der Regierung angedacht ist. Selbstverständlich hoffe ich, dass wir auch in Würde altern können, denn es ist wirklich wichtig, und dass hier eben alles abgedeckt wird, von der Finanzierung bis hin zur Pflege – quasi ein Komplettprogramm von A bis Z. Dem Gesetz werden wir selbstverständlich gerne un­sere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

16.03

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bruno Aschenbrenner. – Ich erteile es ihm.