14.03
Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein Danke an dich, Herr Bundesminister, dass wir heute die Gelegenheit haben, uns hier im Bundesrat über die aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf die Transparenzdatenbank auszutauschen. Das ist ja ein Thema, zum dem man auf der einen Seite schon fast sagen könnte, es ist, was den Start der Umsetzung der Transparenzdatenbank betrifft, schon ein bisschen in die Jahre gekommen, aber es ist auf der anderen Seite natürlich weiterhin ein sehr, sehr wesentliches Thema und in jedem Fall aktuell.
Mit der Transparenzdatenbank wurde in den letzten sechs Jahren ein Instrument geschaffen, das einen Überblick auf der einen Seite über die Förderprogramme des Bundes und auch über die ausbezahlten Leistungen des Bundes und auf der anderen Seite auch über die Leistungen der Länder bieten soll. Derzeit sind 706 Leistungsangebote des Bundes und 1 880 Leistungsangebote der Länder online in der Datenbank. Somit kann sich jeder potenzielle Förderwerber, aber auch die öffentliche Hand einen guten, strukturierten Überblick über die staatlichen Förderungen und Transferzahlungen verschaffen.
Seit dem Jahr 2013 teilen die auszahlenden Stellen des Bundes der Transparenzdatenbank Förderungen an Leistungsempfänger elektronisch mit, seit Anfang 2017 tun das in einem Pilotprojekt, das schrittweise weiter ausgerollt wird, auch die Länder. Oberösterreich ist da schon in allen Bereichen aktiv, alle anderen Bundesländer im Bereich Umwelt und Energie.
Was den Datenschutz betrifft, der in diesem Zusammenhang jedenfalls auch zu erwähnen ist, ist klargestellt, dass nach der Einmeldung weder dem Bundesministerium für Finanzen als Betreiber der Datenbank noch sonst jemandem die personenbezogenen Daten zugänglich sind. Den Leistungsempfängern ist es aber möglich, einen entsprechenden Überblick, einen Auszug zu bekommen, was an Information vorhanden ist.
Sich überschneidende Fördergebiete und Themen können bereits jetzt durch die Analyse der Leistungsangebote identifiziert werden. Zur besseren Steuerung der Förderungen ist es auch aktuell schon möglich, anonymisierte Auswertungen der Daten zu machen. Alle Bundesländer, wie vorhin schon kurz angesprochen, liefern die Leistungsmitteilungen gemäß dem Finanzausgleichspaktum, das 2016 beschlossen wurde, in dem festgelegten Bereich Umwelt und Energie, Oberösterreich und Niederösterreich liefern alle Leistungsmitteilungen. Im Zuge des Paktums wurde auch vereinbart, dass entsprechende Analysen durchgeführt werden sollen, die heuer von Februar bis September auch schon erfolgt sind. Dabei geht es darum, die Potenziale aufzuzeigen und entsprechende Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.
Das Portal hat insgesamt einen Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer. Das ist ein klares Ergebnis, und das Ziel, einen allgemeinen Überblick über von der öffentlichen Hand finanzierte Geldleistungen zu geben, ist auch erfüllt und nachvollziehbar.
Wenn wir heute über aktuelle Entwicklungen sprechen, geht es nicht nur darum, was in der Vergangenheit, seit Einführung der Transparenzdatenbank, geschehen ist, sondern auch darum, was kommt und vorgesehen ist. Vom Bundesministerium für Finanzen, vom Herrn Finanzminister wurde eine Novelle vorgelegt – um die Transparenzdatenbank entsprechend weiterzuentwickeln –, die sich derzeit in Begutachtung befindet.
Was sind die wesentlichen Punkte? – Da geht es auf der einen Seite um die Abfrageberechtigungen; der Herr Bundesminister wird das noch im Detail ausführen. Es geht natürlich darum, dass der Zugang zu den sensiblen personenbezogenen Daten wie bisher streng reglementiert ist.
Ein wesentlicher Punkt ist auch die Frage des Wirtschaftlichkeitszwecks, das ist ja auch im Haushaltsrecht enthalten, dass Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ein Thema sind. Es geht um die Verbesserung der Abfrageergebnisse und darum, dass die Meldungen nicht erst bei der Auszahlung der Förderungen erfolgen sollen, sondern bereits bei der Genehmigung.
Es geht natürlich auch um die Frage der Erfassung von Förderungen an Länder und Gemeinden; da soll auch ein weiterer Schritt gesetzt werden.
Ich möchte heute auch – ich habe vorher schon die zwei Beispiele Oberösterreich und Niederösterreich angeführt, die über die im Finanzausgleichspaktum vereinbarten Themen Umwelt und Energie hinaus Förderdaten einmelden – Anmerkungen zum niederösterreichischen Zugang machen. Es ist natürlich ein Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, einen Nachweis zu haben, was mit ihren Steuergeldern passiert, wie damit umgegangen wird. Auf der anderen Seite ist es, wenn dieses Interesse der Bürgerinnen und Bürger da ist, natürlich auch Aufgabe der Politik, größtmögliche Transparenz zu schaffen. Das bringt auf der einen Seite auch mehr Effizienz, und auf der anderen Seite schafft mehr Effizienz natürlich auch Spielräume in den Budgets der Länder. Das heißt, es gibt sowohl für die Gebietskörperschaften als auch – und vor allem – für die Menschen klare Vorteile.
Aus diesem Grund hat unsere Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner schon im Vorjahr den für Finanzen zuständigen Landesrat Ludwig Schleritzko beauftragt, sicherzustellen, dass alle verfügbaren Förderdaten aus Niederösterreich eingemeldet werden. Gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister hat nach einem Austausch am 22. November eine Pressekonferenz stattgefunden, bei der klar und deutlich darüber informiert wurde, dass der Auftrag, alle Daten einzumelden, erfüllt ist. Damit ist Niederösterreich nach Oberösterreich das zweite Bundesland, das alle verfügbaren Daten eingemeldet hat.
Wir sprechen für Niederösterreich in Summe von 215 verschiedenen Förderleistungen, die jetzt erfasst sind und aktuell gehalten werden. Es gibt die großen Förderbereiche – Umwelt und Energie habe ich vorher schon erwähnt –, aber auch Kulturförderungen, Wohnbauförderungen, Sportförderungen, Wirtschaftsförderungen. Diese werden automatisiert eingemeldet. Es gibt ein paar Leistungen, die manuell eingemeldet werden, das betrifft aber nur insgesamt 3 Prozent der Förderleistung; der Großteil funktioniert schon automatisiert.
In der Pilotphase waren es an die 1 000 Fördermeldungen mit einem Volumen von 8,7 Millionen Euro. Schauen wir uns die Weiterentwicklung seit dem Vorjahr an: Es wurden im heurigen Jahr bis Ende November bereits 154 000 Fördermitteilungen des Landes Niederösterreich in die Transparenzdatenbank eingemeldet, und es sind 300 Millionen Euro, die an Gesamtvolumen eingemeldet sind.
Wir in Niederösterreich sehen die Transparenzdatenbank als Planungs- und Steuerungsinstrument. Es geht auch darum, festzustellen und zu überprüfen, ob Ziel und Zweck der Förderung erreicht wurden, ob die öffentlichen Mittel punktgenau eingesetzt wurden. Mit der Transparenzdatenbank, so sehen wir das in Niederösterreich, haben wir ein Instrument in der Hand, um die vorhandenen Mittel fair zu verteilen. Das ist uns ganz, ganz wichtig.
Natürlich werden – das ist ja ein ganz großes Ziel dieser Transparenzdatenbank – auch Mehrfachförderungen vermieden. Die Förderprozesse werden vereinfacht, der Verwaltungsaufwand wird minimiert, es gibt entsprechend auch Kampf gegen Missbrauch. Das alles gewährt diese Datenbank.
Ich habe Niederösterreich und Oberösterreich schon als Beispielbundesländer angeführt. Und es gilt natürlich, zum Abschluss noch einen Appell an alle anderen Bundesländer zu richten, ihre Daten auch einzumelden, den Mehrwert dieser Transparenzdatenbank zu erkennen und sie für die Arbeit in den einzelnen Bundesländern entsprechend zu nutzen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.12
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ewald Lindinger. Ich erteile es ihm.