14.03

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein Danke an dich, Herr Bundesminister, dass wir heute die Gelegenheit haben, uns hier im Bundes­rat über die aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf die Transparenzdatenbank auszu­tauschen. Das ist ja ein Thema, zum dem man auf der einen Seite schon fast sagen könnte, es ist, was den Start der Umsetzung der Transparenzdatenbank betrifft, schon ein bisschen in die Jahre gekommen, aber es ist auf der anderen Seite natürlich wei­terhin ein sehr, sehr wesentliches Thema und in jedem Fall aktuell.

Mit der Transparenzdatenbank wurde in den letzten sechs Jahren ein Instrument ge­schaffen, das einen Überblick auf der einen Seite über die Förderprogramme des Bun­des und auch über die ausbezahlten Leistungen des Bundes und auf der anderen Sei­te auch über die Leistungen der Länder bieten soll. Derzeit sind 706 Leistungsange­bote des Bundes und 1 880 Leistungsangebote der Länder online in der Datenbank. Somit kann sich jeder potenzielle Förderwerber, aber auch die öffentliche Hand einen guten, strukturierten Überblick über die staatlichen Förderungen und Transferzahlun­gen verschaffen.

Seit dem Jahr 2013 teilen die auszahlenden Stellen des Bundes der Transparenzda­tenbank Förderungen an Leistungsempfänger elektronisch mit, seit Anfang 2017 tun das in einem Pilotprojekt, das schrittweise weiter ausgerollt wird, auch die Länder. Oberösterreich ist da schon in allen Bereichen aktiv, alle anderen Bundesländer im Be­reich Umwelt und Energie.

Was den Datenschutz betrifft, der in diesem Zusammenhang jedenfalls auch zu erwäh­nen ist, ist klargestellt, dass nach der Einmeldung weder dem Bundesministerium für Finanzen als Betreiber der Datenbank noch sonst jemandem die personenbezogenen Daten zugänglich sind. Den Leistungsempfängern ist es aber möglich, einen entspre­chenden Überblick, einen Auszug zu bekommen, was an Information vorhanden ist.

Sich überschneidende Fördergebiete und Themen können bereits jetzt durch die Ana­lyse der Leistungsangebote identifiziert werden. Zur besseren Steuerung der Förderun­gen ist es auch aktuell schon möglich, anonymisierte Auswertungen der Daten zu ma­chen. Alle Bundesländer, wie vorhin schon kurz angesprochen, liefern die Leistungs­mitteilungen gemäß dem Finanzausgleichspaktum, das 2016 beschlossen wurde, in dem festgelegten Bereich Umwelt und Energie, Oberösterreich und Niederösterreich liefern alle Leistungsmitteilungen. Im Zuge des Paktums wurde auch vereinbart, dass entsprechende Analysen durchgeführt werden sollen, die heuer von Februar bis Sep­tember auch schon erfolgt sind. Dabei geht es darum, die Potenziale aufzuzeigen und entsprechende Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.

Das Portal hat insgesamt einen Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer. Das ist ein klares Ergebnis, und das Ziel, einen allgemeinen Überblick über von der öffentlichen Hand finanzierte Geldleistungen zu geben, ist auch erfüllt und nachvollziehbar.

Wenn wir heute über aktuelle Entwicklungen sprechen, geht es nicht nur darum, was in der Vergangenheit, seit Einführung der Transparenzdatenbank, geschehen ist, sondern auch darum, was kommt und vorgesehen ist. Vom Bundesministerium für Finanzen, vom Herrn Finanzminister wurde eine Novelle vorgelegt – um die Transparenzdaten­bank entsprechend weiterzuentwickeln –, die sich derzeit in Begutachtung befindet.

Was sind die wesentlichen Punkte? – Da geht es auf der einen Seite um die Abfrage­berechtigungen; der Herr Bundesminister wird das noch im Detail ausführen. Es geht natürlich darum, dass der Zugang zu den sensiblen personenbezogenen Daten wie bisher streng reglementiert ist.

Ein wesentlicher Punkt ist auch die Frage des Wirtschaftlichkeitszwecks, das ist ja auch im Haushaltsrecht enthalten, dass Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ein Thema sind. Es geht um die Verbesserung der Abfrageergebnisse und darum, dass die Meldungen nicht erst bei der Auszahlung der Förderungen erfolgen sollen, sondern bereits bei der Genehmigung.

Es geht natürlich auch um die Frage der Erfassung von Förderungen an Länder und Gemeinden; da soll auch ein weiterer Schritt gesetzt werden.

Ich möchte heute auch – ich habe vorher schon die zwei Beispiele Oberösterreich und Niederösterreich angeführt, die über die im Finanzausgleichspaktum vereinbarten The­men Umwelt und Energie hinaus Förderdaten einmelden – Anmerkungen zum nieder­österreichischen Zugang machen. Es ist natürlich ein Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, einen Nachweis zu haben, was mit ihren Steuergeldern passiert, wie damit um­gegangen wird. Auf der anderen Seite ist es, wenn dieses Interesse der Bürgerinnen und Bürger da ist, natürlich auch Aufgabe der Politik, größtmögliche Transparenz zu schaffen. Das bringt auf der einen Seite auch mehr Effizienz, und auf der anderen Seite schafft mehr Effizienz natürlich auch Spielräume in den Budgets der Länder. Das heißt, es gibt sowohl für die Gebietskörperschaften als auch – und vor allem – für die Menschen klare Vorteile.

Aus diesem Grund hat unsere Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner schon im Vorjahr den für Finanzen zuständigen Landesrat Ludwig Schleritzko beauftragt, sicherzustel­len, dass alle verfügbaren Förderdaten aus Niederösterreich eingemeldet werden. Ge­meinsam mit dem Herrn Bundesminister hat nach einem Austausch am 22. November eine Pressekonferenz stattgefunden, bei der klar und deutlich darüber informiert wurde, dass der Auftrag, alle Daten einzumelden, erfüllt ist. Damit ist Niederösterreich nach Oberösterreich das zweite Bundesland, das alle verfügbaren Daten eingemeldet hat.

Wir sprechen für Niederösterreich in Summe von 215 verschiedenen Förderleistungen, die jetzt erfasst sind und aktuell gehalten werden. Es gibt die großen Förderbereiche – Umwelt und Energie habe ich vorher schon erwähnt –, aber auch Kulturförderungen, Wohnbauförderungen, Sportförderungen, Wirtschaftsförderungen. Diese werden auto­matisiert eingemeldet. Es gibt ein paar Leistungen, die manuell eingemeldet werden, das betrifft aber nur insgesamt 3 Prozent der Förderleistung; der Großteil funktioniert schon automatisiert.

In der Pilotphase waren es an die 1 000 Fördermeldungen mit einem Volumen von 8,7 Millionen Euro. Schauen wir uns die Weiterentwicklung seit dem Vorjahr an: Es wurden im heurigen Jahr bis Ende November bereits 154 000 Fördermitteilungen des Landes Niederösterreich in die Transparenzdatenbank eingemeldet, und es sind 300 Millionen Euro, die an Gesamtvolumen eingemeldet sind.

Wir in Niederösterreich sehen die Transparenzdatenbank als Planungs- und Steue­rungsinstrument. Es geht auch darum, festzustellen und zu überprüfen, ob Ziel und Zweck der Förderung erreicht wurden, ob die öffentlichen Mittel punktgenau eingesetzt wurden. Mit der Transparenzdatenbank, so sehen wir das in Niederösterreich, haben wir ein Instrument in der Hand, um die vorhandenen Mittel fair zu verteilen. Das ist uns ganz, ganz wichtig.

Natürlich werden – das ist ja ein ganz großes Ziel dieser Transparenzdatenbank – auch Mehrfachförderungen vermieden. Die Förderprozesse werden vereinfacht, der Verwaltungsaufwand wird minimiert, es gibt entsprechend auch Kampf gegen Miss­brauch. Das alles gewährt diese Datenbank.

Ich habe Niederösterreich und Oberösterreich schon als Beispielbundesländer ange­führt. Und es gilt natürlich, zum Abschluss noch einen Appell an alle anderen Bundes­länder zu richten, ihre Daten auch einzumelden, den Mehrwert dieser Transparenzda­tenbank zu erkennen und sie für die Arbeit in den einzelnen Bundesländern entspre­chend zu nutzen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.12

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ewald Lindinger. Ich erteile es ihm.