14.12

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich heute Mittag einmal kurz die Pressemeldungen durchgelesen habe, ist mir etwas sofort in die Augen gesprungen: „Minister Löger will mehr Transparenz. Eine Aktuelle Stunde des Finanzministers im Bundesrat ist an sich nicht ungewöhnlich – heute, Mittwoch, will Hartwig Löger aber Tacheles mit den Ländervertretern im Bundesrat reden: Es geht um die Transparenz­datenbank, die seit bald zehn Jahren nahezu unbefüllt existiert. Eigentlich sollten die Landesregierungen Transparenz in ihre Budgets bringen und dem Bund Einblick in die Daten geben, was aber nur sehr zögerlich passiert. Die Sitzung im Bundesrat [...] be­ginnt um 14 Uhr“.

Herr Bundesminister, ich bin schon gespannt auf das Tachelesreden in Ihrem Redebei­trag! (Bundesminister Löger: Danke! Ich auch!) Wir werden schon sehen, welcher Bundesländer Sie sich annehmen werden. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Bun­desländern werden das wahrscheinlich mit nach Hause nehmen und dann ihrer Lan­deshauptfrau oder ihrem Landeshauptmann übermitteln.

Die Transparenzdatenbank, in vielen Schriften kurz Tradaba genannt, ist seit 2013 zur Befüllung bereit, aber die Befüllung funktioniert ja nicht so, wie es ursprünglich gemeint war. Die Tradaba – man hat sich ja schon daran gewöhnt – gilt nur für Einzelpersonen; staatliche Leistungen, die sie von unterschiedlichen Ebenen, sprich Gebietskörper­schaften – Bund und Land; die Gemeinden befüllen ja freiwillig –, bekommen, werden eingetragen. Wenn ich mir zum Beispiel ein E-Car kaufe und dafür eine Bundesförde­rung bekomme, dann steht drinnen, dass ich für mein E-Car eine Bundesförderung bekommen habe. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, und?!) Oder Landesförderung: Wenn ich im Wohnbaubereich eine Förderung bekomme, dann ist das einzutragen. Oder zum Beispiel, wenn in Zukunft die Gemeinden mehr eintragen: Wenn eine Familie eine För­derung bekommt, weil sie ein zweites oder drittes Kind im Kindergarten hat und dafür eine Förderung bekommt oder der Besuch für das dritte Kind vielleicht gratis ist oder wie auch immer das in den Gemeinden gemacht wird, scheint das als Förderung auf.

Mehrfachförderungen sollen mehr in den Vordergrund gerückt werden und auch Dop­pelförderungen von Bund und Land sollen identifiziert werden. Es kann aber auch Dop­pelförderungen geben, die als sinnvoll erachtet werden.

Wer kann die Daten abfragen? – Die Daten können nur jene Gebietskörperschaften abfragen, die die Datenbank auch befüllt haben. Wer keinen Kanal zur Transparenzda­tenbank hat, kann auch nichts einfordern, kann keine Daten aus der Datenbank holen. Die Transparenzdatenbank ist ja keine Einbahn, sondern man befüllt sie mit Informa­tionen und holt sich die Informationen heraus.

Das Projekt war vor sechs Jahren mit Zielen verbunden, die nur teilweise oder nicht er­reicht wurden. Das stellt der Rechnungshof in seinem Bericht fest. Zum Beispiel ist das Ziel, eine gebietskörperschaftenübergreifende Leistungsdatenbank zu schaffen, teilwei­se erreicht worden. Leistungsangebote des Bundes und der Länder werden weitge­hend eingemeldet, Zahlungen sind bislang aber nur vom Bund eingemeldet worden, teilweise aber unvollständig. Die Gemeinden waren in die Transparenzdatenbank nicht einbezogen. Das ist also teilweise erreicht worden.

Der „Informationszweck“, den so eine Datenbank erfüllen sollte – „Informationen über Leistungen im Transparenzportal, persönliche Abfragemöglichkeit der bezogenen Leis­tungen für einzelne Leistungsbeziehende“ –, ist laut Rechnungshofbericht auch nur teil­weise erreicht worden. Sie sehen, geschätzte Damen und Herren, das ist laut Rech­nungshof nur teilweise erreicht worden.

Der „Kontroll- und Missbrauchsverhinderungszweck“ ist aber überhaupt nicht erreicht worden. (Bundesrätin Mühlwerth: Na, und wer war da in der Regierung? Die SPÖ!) – Wer war der verantwortliche Minister? (Bundesrätin Mühlwerth: Aber ihr wart in der Regierung, oder?! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ja, aber wer war der Mi­nister? (Bundesrätin Mühlwerth: Es ist immer so! Wir müssen jetzt alles nachholen, was ihr versäumt habt! Eh nichts Neues! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich mache jetzt keine Zuweisungen, aber man muss doch auf einen Rechnungshofbericht reagieren! Diesen Rechnungshofbericht kann man auch in die Debatte miteinbeziehen.

Es ist ja schon einiges eingereicht worden, es gibt ja schon einen Änderungsvorschlag. Die Begutachtungsfrist läuft, glaube ich, bis Jänner. Diesmal gibt es doch eine Begut­achtungsfrist bis Jänner – es ist ja derzeit nicht bei allen Gesetzen so üblich, sondern die Begutachtungsfrist ist ja oft sehr kurz.

Der „Steuerungszweck für Fördermittelbereitstellung und Förderprogrammgestaltung“ ist auch nicht erreicht worden. Das wurde laut Rechnungshofbericht überhaupt nicht erreicht. Das heißt, es gibt sehr viel Arbeit, Herr Bundesminister, damit mit der Trans­parenzdatenbank auch wirklich das angestrebte Ziel erreicht werden kann.

Anstatt einer taxativen Liste der Steuerbegünstigungen soll in Zukunft eine pauscha­lere Formulierung für die Reduktion der Steuerbelastung vorgesehen werden. Mit einer Verordnungsermächtigung kann der Bundesminister Details vorsehen, aber es ist auch einiges damit verbunden. Es könnte damit zum Beispiel die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts als Steuerbegünstigung dargestellt werden, und man könnte sagen, man schafft diese Steuerbegünstigung ab. Aber nein, die Regelung für das 13. und 14. Monatsgehalt ist eine Tarifmaßnahme und kann nicht als Steuerbe­günstigung gesehen werden. Mit dieser Verordnungsermächtigung bestünde aber die Möglichkeit.

Geschätzte Damen und Herren! Ja, es ist viel zu tun, und das wäre ein wunderbares Instrument, das man auch im Bereich der Wirtschaft nutzen könnte. Man weiß zum Beispiel, dass es für die Gruppenbesteuerung überhaupt nur vage Schätzungen gibt, welche Steuerbegünstigung Großunternehmen, Konzerne haben.

Wir wissen aber auch, dass die Fördergebiete jetzt genau eingeteilt werden, es gibt zum Beispiel Verkehr, Tourismus, Umwelt, Sozialversicherung, Bildung und For­schung, Steuern, Bauen und Wohnen. Etliche Kategorien sind hier also genau defi­niert, damit der Bund und die Länder genaue Eintragungen nach Kategorien vorneh­men.

Es könnten in Zukunft noch einige Fragen im Zusammenhang mit der Novelle zu be­antworten sein. Der Datenschutz muss bei den Abfragen gewährleistet bleiben. Es kann nicht sein, dass der Datenschutz aufgeweicht wird.

Es müssen ja auch die Ministerien Eintragungen machen. Welche Ministerien haben noch keine Daten eingemeldet, haben die Transparenzdatenbank noch nicht beschickt? Es kann ja auch sein, dass das im Haus hier in Wien noch nicht gemacht wurde. Man kann nicht immer nur sagen, die Bundesländer erfüllen ihre Pflicht nicht, sondern man muss auch fragen, ob vielleicht auch hier in Wien noch einige Hausaufgaben zu ma­chen und einige Ministerien noch säumig sind.

Die Präsidentin des Rechnungshofes war sehr skeptisch, was die Umsetzung der Da­tenbank betrifft, denn es werden noch immer Doppelförderungen aufgefunden. Das sagt aber nichts darüber aus, ob in verschiedenen Bereichen nicht Doppelförderungen doch sinnvoll sind, wenn zum Beispiel Familien gefördert werden.

Es kann nicht sein, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Förderung der Arbeit­nehmer kennt man auf den Cent genau, bei den Firmen werden die Förderungen im­mer nur geschätzt. Es heißt immer, der Verwaltungsaufwand sei da zu groß. Ich glau­be, dass im Verhältnis zu den kleinen Förderungen der Verwaltungsaufwand zur Er­mittlung der gesamten Förderungen schon sehr, sehr hoch ist – das kann ich schon zu­gestehen –, aber bei den Großkonzernen geht es doch um Millionen, und da sagt man, der Verwaltungsaufwand für das Feststellen der Förderungen für die Transparenzda­tenbank sei zu groß.

Geschätzte Damen und Herren! Es ist ursprünglich ein gutes Instrument, aber es ist ausbaufähig, und man muss schauen, dass alle in dieser Datenbank vertreten sind. Der Datenschutz muss in Zukunft beachtet werden und es muss auch versucht wer­den, die Transparenzdatenbank auszubauen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.24

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Josef Ofner. Ich erteile es ihm.