14.34
Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe die Chance genutzt, auf Herrn Bundesrat Lindinger auch in dieser Form einzugehen: Ich selbst, gestehe ich, war überrascht über die Formulierung, die ich heute Morgen auch gelesen habe, nämlich dass ich Tacheles reden werde. Auch für mich war das im ersten Moment ein komischer Ansatz. Ich habe aber jetzt die Möglichkeit genutzt, die uns technisch zur Verfügung steht, um Tacheles nachzuschlagen. Ich wusste es, gestehe ich, nicht. Tacheles kommt aus dem Jüdischen, es bedeutet Ziel oder Zweck, also grundsätzlich nichts Böses. Und dann wird noch beschrieben: „Wer also Tacheles reden will, spricht Klartext, kommt ohne Umschweife auf den Kern der Sache.“ – So gesehen, glaube ich, brauchen wir uns also alle nicht zu fürchten, ich auch nicht, dass ich möglicherweise die Erwartungen nicht erfülle. Und auf der anderen Seite sind, glaube ich, Ängste in dem Fall auch nicht angebracht. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
Ich möchte einleitend auch klarstellen, ich habe schon mehrmals die Chance gehabt und bin auch aufgefordert worden, zum Thema Transparenzdatenbank Stellung zu nehmen. Auch von journalistischer Seite her gibt es dazu immer wieder großes Interesse. Es hat eine lange Geschichte, eine mühsame Geschichte, was auch schon ausgeführt wurde.
In diesem Zusammenhang wurde ich immer gefragt, ob ich nicht daran denke, Strafen in irgendeiner Form für diejenigen oder gegen diejenigen, die nicht bereit sind, diese Transparenzdatenbank entsprechend zu befüllen oder zu nutzen, einzuführen. Bei einer solchen Gelegenheit habe ich immer gesagt, ich bin nicht der Krampus. – Das war von der Jahreszeit her durchaus passend, auch bei der damaligen Anfrage, jetzt ist der Nikolo aber auch schon vorbei.
Ich würde diese Novelle und diesen Vorschlag, den wir als Finanzministerium einbringen, gerne so verstehen – auch in dieser weihnachtlichen Zeit der Begutachtung, die noch bis 4. Jänner dauert –, dass wir hier wirklich etwas bereitstellen, auch vonseiten der Regierung, des Finanzministeriums, um es für diejenigen, die Nutzen daraus ziehen sollen, mehrwertig zu machen.
Unser Verständnis ist jetzt also nicht, nur etwas zu fordern, geschweige denn zu strafen, sondern das, was über Jahre an Diskussion gelaufen ist, was auch aus einer Analyse der letzten beiden Jahre hervorgeht, umzusetzen. Man hat sich ja im Jahr 2017 im Finanzausgleichsgesetz darauf verständigt, zumindest einmal im Bereich Umwelt und Energie eine fixierte verpflichtende Einmeldung zu machen. Diese Analyse hat gezeigt, dass es Verbesserungspotenzial gibt, dass es auch aufseiten der Länder die Meinung gibt, dass wir eine Verbesserung des Systems schaffen müssen, denn es ist, so wie das jetzt auch von Bundesrat Ofner ausgeführt wurde, die Komplexität teilweise zu groß und zu stark.
Aus diesem Ansatz heraus entsteht jetzt diese Grundlage. Wir reden von über 17 Milliarden Euro, die bundesweit, österreichweit im Jahr 2017 in dem Bereich ausgegeben wurden. Im Jahr 2018 wird es vielleicht da oder dort eine andere Entwicklung geben, weil wir Bundesförderungen reduziert haben, aber in Summe sind es nahezu 5 Prozent unserer Gesamtwertschöpfung des Jahres. So gesehen ist es, glaube ich, schon wichtig, ein Augenmerk darauf zu haben, dass alle danach trachten, dass wir Doppel- und vielleicht sogar Dreifachförderungen in diesem Bereich hintanhalten.
Das ist die Basis. Bundesrat Bader hat einleitend ja auch dargelegt, was die Inhalte dieser Novelle und dieser Neuerungen sind. Ich glaube, der wichtigste Aspekt dabei ist, dass wir die Abfragemöglichkeiten und -berechtigungen für die Fördergeber verbessern. Das war eine große Forderung auch in dieser Diskussion in den ersten beiden Jahren, dass wir sicherstellen, dass es bessere Möglichkeiten bei der Abfrage gibt, dass es eine transparentere, klarere, eindeutigere Auskunftsgrundlage gibt. Das haben wir jetzt auch über diese Änderung, über diese Novelle eingebracht.
Was sich daraus auch ergeben wird, ist, wir werden einen Wirtschaftlichkeitszweck auch in diesem Rahmen darstellen. Ich glaube, es ist wichtig, dass alle, sowohl die Länder, die Gemeinden, aber auch der Bund erkennen, in welcher Form es diese Wirtschaftlichkeit und damit auch Sinnhaftigkeit von Förderungen gibt.
Ich möchte eines dazusagen – auch wenn ich vielleicht jetzt riskiere, eine Schlagzeile zu produzieren –: Es kann ja da oder dort auch bewusst und sinnvoll sein, dass man eine zusätzliche Förderung in einem Bereich vergibt. Es ist ja nicht verboten und man sagt ja nicht, dass es eine zweite Förderung gar nicht geben darf. Vielleicht handelt es sich ja um etwas, um ein Thema, wo es bewusst gemacht und auch wirklich sinnvoll und notwendig ist, aber die Wirtschaftlichkeit, die dahinter zu stehen hat, sollte trotzdem allen bewusst sein. Ich glaube, das ist ein wichtiger Aspekt, den wir auch in dem Rahmen sehen müssen.
Es wurde einleitend auch schon angesprochen – ein ganz wichtiger Aspekt –, dass wir rechtzeitig die Information zur Verfügung stellen müssen. Das heißt, diese Novelle sichert auch, dass nicht erst dann, wenn die Förderung sozusagen zur Auszahlung gelangt, die Möglichkeit besteht, Förderungen über diese Datenbank zu erkennen, sondern schon dann, wenn bezüglich eines Anspruchs auf eine Förderung angefragt wird. Damit haben die Fördergeber rechtzeitig die Chance, zu reagieren, und damit auch, wie gesagt, die Effizienz dieser Förderungen entsprechend sicherzustellen.
Das Thema, das bereits erwähnt wurde, ist die Einbindung der Gemeinden, der Gemeindeverbände, auch transparent zu machen, wenn sie Förderungen erhalten. Ein offenes Wort dazu: Das ist auch eine Forderung aus dem Bereich des Rechnungshofberichts gewesen. Ich glaube, das ist im Sinne der Fairness, der gesamthaften Transparenz ein berechtigter Anspruch, den wir im Rahmen dieser Novelle genauso mitnehmen. Ich erwarte natürlich auch noch in den nächsten Tagen der Begutachtungszeit eine Diskussion darüber, aber ich hoffe, dass wir alle hier in diesem Haus Verständnis dafür haben, dass diese Forderung und dieser Wunsch durchaus richtig umzusetzen sein werden.
Es gibt dann noch Themen wie die Verbesserungen über den Statusbericht, nämlich dass die Fördernehmer, Fördernehmerinnen die Chance haben, früher Informationen darüber zu bekommen, wie weit fortgeschritten die Bearbeitung ihres Förderungsantrags in dem Bereich ist. Das ist eine zusätzliche Serviceleistung, die diese Transparenzdatenbank auch für die Nutzung durch die Bürgerinnen, Bürger verbessert und sicherstellt.
Was auch wichtig ist – jetzt auch mehrmals von den Bundesräten erwähnt –, ist die Sicherstellung des Datenschutzes. Es ist gerade da die größte Vorsorge dafür zu treffen, dass es nicht dazu kommt, dass irgendwer auf irgendetwas schauen und damit irgendetwas anstellen kann. Wir haben dafür in dieser Novelle, im Vorschlag vorsorglich das Strafmaß für möglichen Missbrauch in diesem Bereich mehr als verdoppelt. Das heißt, da wird präventiv ein klares Signal gegeben, damit niemand auf dumme Gedanken kommt, um sich in irgendeiner Form missbräuchlich zu bedienen.
Es ist aber auch systemtechnisch vorgesehen, dass selbst das Finanzministerium, das der Betreiber dieses Instruments ist, keine gesamtheitliche Möglichkeit der Einsicht hat. Da ist also wirklich systemtechnisch eine Sicherung gegeben, dass nur der Fördergeber selbst die Chance hat, das entsprechend zu nutzen.
Zusammenfassend: Ich hoffe, dass es uns gelingt, dieses Thema mit diesem von uns gesetzten aktiven Verbesserungsvorschlag dorthin zu bringen, dass es uns mit dem Mehrwert, der für alle Fördergeberinnen und Fördergeber und genauso Fördernehmerinnen und Fördernehmer jetzt eigentlich schon gegeben ist, gelingt, einen weiteren positiven Schritt zu setzen. Ich gehe davon aus, es wird nicht mit einem Knopfdruck oder einem Schalter funktionieren, aber ich nenne die positiven Beispiele Oberösterreich, vor Kurzem gefolgt von Niederösterreich.
Ich hoffe, und das ist die Idee der heutigen Diskussion, dass es gerade über Sie als Bundesrätinnen und Bundesräte gelingt, dieses Thema positiv in die Länder hinauszutragen, damit wir da ein positives Signal an die Österreicherinnen und Österreicher senden. Es ist, wie in den Vorgesprächen erwähnt wurde, der Steuerzahler, die Steuerzahlerin, die diese Substanz letztendlich liefern. Ich glaube, es ist in unser aller Verantwortung, sie richtig und effizient einzusetzen.
In diesem Sinne hoffe ich auf eine weiterhin gute, konstruktive Diskussion und freue mich schon jetzt darauf, wenn wir die Chance haben, diesen guten Schritt zu setzen. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
14.43
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer an der Aktuellen Stunde 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Bitte, Herr Bundesrat.