16.08
Bundesrat Gottfried Sperl (FPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und via Livestream! Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich, wie schon angekündigt, auf den Bereich der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017. Es ist erfreulich, dass mit dieser Änderung des Finanzausgleichsgesetzes die gesetzliche Grundlage für die Zweckzuschüsse für die Elementarpädagogik der nächsten Kindergartenjahre auf Basis dieser 15a-Vereinbarung geschaffen wird.
Die Zweckzuschüsse dienen in erster Linie dem Ausbau der Kinderbildungs- und –betreuungsangebote, der sprachlichen Frühförderung und der Sicherstellung des beitragsfreien Besuchs von elementaren Bildungseinrichtungen. Mit dem Geld von etwa einer halben Milliarde Euro bis zum Jahr 2022 ist dieser Ausbau gesichert. Ich bin nicht der Meinung, dass das nur für den städtischen Bereich wesentlich ist, sondern ganz besonders auch für den ländlichen Bereich, aus dem ich komme. Wir haben im heurigen Jahr wieder einen Kindergarten eröffnet, worauf die Anmeldungszahlen gestiegen sind, mehr Kinder gekommen sind. Das hat zu einer eigenen Dynamik geführt – und damit zu einer Verbesserung für die Familien und deren Kinder. Das heißt also, diese Maßnahme hat sehr wohl auch am Land draußen eine gute Wirkung.
Ein Wort zur Aufhebung des § 15 betreffend Aufgabenorientierung: Wenn es in den Verhandlungen nicht möglich ist, eine Lösung zu finden, ja, dann muss man die Konsequenzen ziehen und diesen Passus streichen, denn ein Gesetz, das man nicht vollziehen kann, bringt nichts. Diese Streichung ist ja nicht eigenmächtig durch die Regierung erfolgt, sondern in Abstimmung mit den Ländern sowie dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund; es war also eine einvernehmliche Lösung.
Abschließend noch zur Änderung des Katastrophenfondsgesetzes, mit der Mittel für die Gemeinde Gasen freigegeben werden: Da sind wir uns alle einig. Was mich besonders freut, ist, dass nicht nur die Finanzierung des Anteils der Gemeinde, sondern bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro auch jene des Anteils des Landes übernommen wird, damit nicht andere Gemeinden nachteilig betroffen sind, weil das Land für die Gemeinde Gasen mehr Geld aufbringen muss. Es ist wirklich sehr notwendig, vorbeugend im Katastrophenschutz tätig zu sein. Ich lebe selber in einem Bezirk, der in den letzten Jahren stark von solchen Katastrophen betroffen war; ich erwähne Niederwölz, Oberwölz, Sölkpass, Schöder.
Wenn man mit den Mitarbeitern oder den Chefs von der Wildbach- und Lawinenverbauung spricht, dann sagen sie, wir kommen mit dem Vorbeugen nicht nach, weil wir immer hintennach arbeiten müssen. Diese Mittel für den vorbeugenden Katastrophenschutz sind eine ganz wesentliche Sache; in meiner Gemeinde harren auch noch drei diesbezügliche Projekte der Umsetzung.
Mein Dank geht an die Mitarbeiter der Wildbach- und Lawinenverbauung, die alles daransetzen, um uns vor solchen Katastrophen zu bewahren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
16.12
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu einer abschließenden Stellungnahme hat sich der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.