16.54

Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Ich habe der Diskussion jetzt sehr genau zugehört. Wenn man hinhört, dann ist es den einen zu we­nig, den anderen ist es zu viel, und bei einer Verhandlung würde ich jetzt sagen: Wenn am Ende keiner zufrieden ist, dann hat man genau den richtigen Weg gewählt. Insofern können wir nicht so schlecht liegen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das Symbole-Gesetz ist seit 1.1.2015 in Kraft und verbietet die Verwendung von Sym­bolen terroristischer, extremistischer oder vergleichbarer Gruppierungen. Jetzt muss man sagen, da sind bisher die Gruppierungen Islamischer Staat und Al Kaida enthalten gewesen. Jetzt ist es aber notwendig – und genau das ist mit der Novelle geplant –, diese Liste zu erweitern, denn es gibt auch Gruppierungen der Muslimbruderschaft, der Grauen Wölfe, der Kurdischen Arbeiterpartei, der Hamas und auch der militärischen Teile der Hisbollah und der vielbesprochenen Ustascha.

Wir alle wissen um dieses Phänomen und Problem und ich war selbst bereits einige Male damit befasst. Es ist noch eines  für diejenigen nämlich, denen es zu wenig ist  hier im Gesetz aufgezählt: Es werden auch sonstige Gruppierungen umfasst, die in Rechtsakten der EU als terroristische Organisationen angeführt werden, wobei die Be­zeichnungen dieser Gruppierungen dann durch Verordnung der Bundesregierung zu erfolgen haben, ebenso wie bei Teil- und Nachfolgeorganisationen von umfassten Gruppierungen.

Das ist ein wichtiger Schritt, wir weiten das aus. Ich muss auch ganz klar sagen: Leider müssen wir ausweiten, weil die Tendenzen und die Entwicklungen eben in diese Richtung gehen, dass es nicht auf zwei Gruppierungen beschränkt bleibt, sondern dass da Entwicklungen stattfinden.

Es braucht aber noch mehr. Es wurde die Klarstellung angesprochen, dass unter Sym­bolen auch Handzeichen, Gesten umfasst sind. Wir reagieren also auf Entwicklungen, die gezeigt haben, dass in Österreich weitere Gruppierungen aktiv sind, deren Einstel­lungen – und das ist entscheidend, meine sehr geehrten Damen und Herren – dem liberaldemokratischen Rechtsstaat zuwiderlaufen. Da muss sich ein Rechtsstaat hin­stellen und diese Liste ausweiten, denn das kann man in einem Rechtsstaat, in einer Demokratie nicht dulden, und dem kommen wir in diesem Gesetz nach. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die Symbole, die verwendet werden, werden ganz klar zur Verherrlichung von und zum Aufruf zu Gewalt missbraucht. Auch das ist etwas, das man nicht dulden kann. Das ist auch entsprechend zu sanktionieren. Es ist eben notwendig, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit auch in Zukunft absichern zu können. Einige haben es gesagt: Es geht um die Sicherheit in unserem Land und um deren Aufrechterhaltung. Da darf so etwas nicht aufkommen, nämlich – ich sage es noch ein­mal – etwas, das unserem demokratischen, liberalen Rechtsstaat zuwiderläuft.

Eines möchte ich auch noch betonen: Es geht ausschließlich um die Verwendung spezifischer Symbole von derartigen hier aufgelisteten Organisationen und keineswegs um irgendwelche religiösen Symbole oder um die Einschränkung von Grund- und Frei­heitsrechten. Das ist klar zu trennen. Wir lassen uns unsere demokratischen Grund­rechte auch nicht vor den Karren spannen; wir lassen nicht zu, dass Symbole für Auf­rufe zu Gewalt missbraucht werden. Das muss klar sein und das ist in einem Rechts­staat wie Österreich höchst notwendig, aber auch, meine Damen und Herren, selbst­verständlich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Abschließend möchte ich nur noch bemerken, dass auch weiterhin natürlich das Ver­botsgesetz Geltung hat – es ist eines der strengsten Gesetze, das wir haben – und dass Vereinigungen wie die NSDAP oder auch Zeichen wie der Hitlergruß verboten sind; das ist natürlich gerichtlich strafbar. Das ist ein wesentliches Zeichen. Da haben wir aus unserer Vergangenheit natürlich die entsprechenden Lehren gezogen. Das ist bitte nicht in einen Topf zu werfen, das sind zwei Dinge, die man auseinanderhalten muss.

Ich möchte nur ein paar Worte an Herrn Bundesrat Weber richten: Ja, leider braucht es eine gewisse Flexibilität, denn die Entwicklung bleibt nicht stehen, sie geht voran. Wir setzen mit diesem Gesetz den richtigen Schritt zur richtigen Zeit, um unsere Demokra­tie, unseren Rechtsstaat zu schützen. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung, und zwar um breite Unterstützung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.59

Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke, Frau Staatssekretärin.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zu Tagesordnungspunkt 8.