17.59

Bundesrat Jürgen Schabhüttl (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen hier im Hause! Ich bin ja als Proredner zu Wort gemeldet – aber beginnen möchte ich schon mit Folgen­dem: Wenn die Vorredner hier eine Rede zur Waffengesetznovelle mit Batman und James Bond anfangen, dann ist das, glaube ich, nicht der richtige Weg. (Bundesrätin Mühlwerth: Na da redet der Richtige!)

Man sollte den Zusehern schon vermitteln, dass wir hier eine Gesetzesänderung zur Sicherheit der Bevölkerung, zur Sicherheit gewisser Berufsgruppen et cetera erlassen. Wenn dann ein Kollege der Exekutive – ich glaube, du bist von der Justizwache, Kol­lege Spanring – sagt, mehr bewaffnete Bürger würden mehr Sicherheit bringen, und mich anspricht, und sagt, das müsste ich als Polizist verstehen: Du wirst wahrschein­lich keinen Polizisten treffen, der sagt: Gebt den Leuten mehr Waffen, damit unsere Gesellschaft sicherer ist! – Das ist gerade das Gegenteil! (Beifall bei der SPÖ. – Bun­desrat Spanring: Ich habe gesagt ...! – Bundesrat Schuster: Aber man kann auch nicht alle Waffenbesitzer kriminalisieren, oder?)

Jeder Polizist wird sagen: Weniger Waffen in der Gesellschaft, weniger Waffen in den Häusern, weniger Waffen irgendwo umgehängt bedeutet mehr Sicherheit für die Ge­sellschaft und bringt natürlich auch mehr Sicherheit für die Polizistinnen und Polizisten. (Bundesrätin Mühlwerth: Das mit dem sinnerfassenden ...!)

Zur Frau Staatssekretärin: Danke für das spontane Kommen, so sagt der Präsident immer. (Heiterkeit des Vizepräsidenten Brunner.) Ich muss ganz ehrlich sagen, ich vermisse unseren Minister Kickl gar nicht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.) Wenn Sie jedes Mal kommen und Ihre Expertise so sachlich und fachlich vorbringen, ist mir das lieber, als wenn der Minister, der eh nicht hier sein will (Bun­desrat Samt: Mutmaßen, was Sie da tun!), widerwillig herkommt und dann auch dem­entsprechende Aussagen tätigt.

Mit den Änderungen des Waffengesetzes wird – jetzt kommen wir wieder zur Sache zurück – einerseits eine EU-Richtlinie umgesetzt, andererseits werden natürlich natio­nale Regelungen getroffen. Als wir den ersten Entwurf auf den Tisch bekommen ha­ben, war ich, auch in der internen Besprechung, einer der Ersten, die diesen Gesetz­entwurf in groben Zügen gutgeheißen haben, einer der Ersten, der gutgeheißten hat, dass es strengere Regelungen in Bezug auf umgebaute Schusswaffen, auf halbauto­matische Schusswaffen gibt, weniger Magazinkapazität, dass es jetzt nur mehr drei Kategorien gibt – A, B und C; Abschaffung der Kategorie D –, dass es eine bessere Nachverfolgbarkeit von Schusswaffen durch Anzeige der Überlassung von Schusswaf­fen jeglicher Kategorie, auch bei einem Erwerb aus dem Ausland gibt oder dass es eine Meldeverpflichtung für Waffenhändler im Falle verdächtiger Transaktionen gibt.

Auch den nationalen Änderungen habe ich von Anfang an sehr viel abgewinnen kön­nen, sei es die Festlegung einheitlicher Kriterien für Sportschützen oder die Ausnah­meregelung für Jäger betreffend Schalldämpfer, die schon der Vorredner dargelegt hat; dies ist unserer Meinung nach auch eine Sache, mit der dem Gesundheitsschutz Rech­nung getragen wird.

Dem Wunsch, dass Jäger in Ausnahmefällen Waffen der Kategorie B für die Nachsu­che führen dürfen sollen, sind wir nach Rücksprache mit mir bekannten Jägern nach­gekommen. Man muss das halt dann so sehen, wie es gemeint ist und im Gesetz steht: zur „Ausübung der Jagd“, der Nachsuche, also nicht generell, und immer gleich­zeitig mit der Langwaffe, das heißt mit der normalen Schusswaffe – nicht getrennt und nicht, wenn das Tier dann erlegt ist, vielleicht irgendwo im Gasthaus.

Die Möglichkeit für Angehörige der Justizwache oder der Militärpolizei, einen Waffen­pass zu bekommen, ist meiner Meinung nach grundsätzlich auch kein Problem. Auch die Aufhebung der Beschränkung auf Kaliber bis 9 Millimeter ist meines Erachtens mehr als okay. Die Einführung der sechsmonatigen Wartefrist, wenn jemand ein nega­tives waffenpsychologisches Gutachten bekommen hat, und einer Sperre von zehn Jahren nach drei negativen Gutachten ist für mich mehr als nachvollziehbar.

Prinzipiell möchte ich sagen, dass diese Änderung des Waffengesetzes ein gutes Bei­spiel dafür ist, dass man auch bei verschiedensten ideologischen Grundeinstellungen gemeinsam eine praktikable Lösung finden kann. Auch aufgrund der Unterstützung des von uns eingebrachten Abänderungsantrages im Ausschuss und auch der einstimmi­gen Entschließung, die Kollege Wanner nach mir noch ausführen wird, werden wir die­sem Gesetzentwurf zustimmen und ihn mit unseren Stimmen unterstützen.

Summa summarum, wie gesagt: Wenn ein wenig die Worte zurückgenommen werden und man sich auf das Wesentliche dieser Novellierung des Waffengesetzes besinnt, dann sind wir auf einer Linie, dann brauchen wir hier auch keine Diskussion zu führen. Wenn ich einem Bundesrat mit einem Ausspruch zu nahe getreten bin, dann will ich mich dafür entschuldigen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Kein Problem!)

18.05

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank, auch für das Zurücknehmen der Emotionen. – Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Georg Schuster. Ich erteile es ihm.