18.05

Bundesrat Georg Schuster (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Zuseher auf der Galerie, vor den Fernsehgeräten und via Livestream! Die Änderung des Waffengesetzes setzt ja, wie wir bereits gehört haben, die EU-Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen um und bringt mehrere Änderungen. Ich glaube, dass dieses geänderte Waffengesetz ein guter Mix aus notwendiger Verschärfung einerseits, aber auch notwendigen Erleichterungen und vor allem vereinfachter administrativer Verwaltung andererseits ist.

Verschärfungen gibt es, wir haben es schon gehört, bei Halbautomaten mit hoher Ma­gazinkapazität, bei der psychologischen Überprüfung, aber auch der Abnahme von waffenrechtlichen Dokumenten sowie für Drittstaatsangehörige. Erleichterungen hinge­gen gibt es bei Jägern, Sportschützen, Justizwachebeamten und Militärpolizisten. Ganz wichtig noch – der Kollege hat es schon erwähnt – ist die Verschärfung beim waffen­psychologischen Gutachten: Bisher konnte dieser Test ja so oft wiederholt werden, wie man wollte, was zu diesem Bundeslandtourismus geführt hat. Glauben Sie mir eines, meine Damen und Herren: Jeder, der diesen Test nicht schafft, sollte besser wirklich keine Waffendokumente ausgestellt bekommen!

Nun, auch diese Wartefrist ist also sehr zu begrüßen, auch die Zehnjahressperre. Ich brauche darauf jetzt nicht noch einmal genauer einzugehen, die Kollegen haben es vorhin schon getan. Was aber noch nicht erwähnt worden ist: Die Abnahme waffen­rechtlicher Dokumente wird dahin gehend verschärft, dass Jägern, die auch Waffen der Kategorie B besitzen, bei einem Waffenverbot zukünftig auch die Jagdwaffen abge­nommen werden können. Das erscheint mir als ein wichtiger Schritt, und ich glaube nicht, dass das eine Diskriminierung den Jägern gegenüber ist.

Auch die Erweiterung des Schusswaffenverbots für Drittstaatsangehörige auf sämtliche Waffen ist leider eine notwendige Maßnahme. Wenn wir uns die Statistik ansehen, zeigt sich, es gibt immer mehr schwere Straftaten an unschuldigen Menschen, die vor allem mit Messern, also Hieb- und Stichwaffen verübt werden.

Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie Justizwachebeamten, die mit Per­sonen mit erhöhtem Gewaltpotenzial zu tun haben, wird die Ausstellung des Waffen­passes erleichtert, das ist auch positiv.

Betreffend die Sportschützen ist ganz wichtig, dass diese jetzt für den sportlichen Zweck mehr Waffen besitzen dürfen und damit erstmals Rechtssicherheit in diesem Bereich geschaffen wurde. Auch die Verhinderung von Gehörschäden durch die Ver­wendung von Schalldämpfern wurde schon angesprochen.

Alles in allem ist diese Novelle eine besonders gute Novelle, finde ich, und auch eine verwaltungsvereinfachende Maßnahme für die Behörden. Ich denke, dass gerade die Vereinheitlichung der Kategorisierung auf drei Waffenkategorien etwas Gutes ist.

Ich habe in meiner letzten Rede ein bisschen auf die Kollegen der Opposition ge­schimpft oder war ein bisschen ruppig, das gebe ich zu – was mich aber an dieser Ge­setzesänderung besonders freut, ist, dass die Opposition im Nationalrat und auch hier im Bundesrat sehr konstruktiv an dieser Änderung des Waffengesetzes mitgearbeitet hat. Ich glaube, Sie sehen: Wenn man konstruktiv mit den Regierungsfraktionen zu­sammenarbeitet, ist es immer möglich, Ideen umzusetzen, wenn wir von euch, von Ih­nen etwas bekommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Weber. – Bundesrat Lindinger: Aber nur wenn es Sozialdemokraten sind!)

18.09

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile es ihm.