19.48

Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Netz- und Informa­tionssystemsicherheitsgesetz, das sogenannte NIS-Gesetz, soll geändert werden. Ziel ist die Schaffung von einheitlichen Cybersicherheitsstandards für Unternehmen und Einrichtungen des Bundes aus den Bereichen Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanz­wesen, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung, digitale Infrastruktur und Anbieter von digitalen Diensten.

Ein weiteres Ziel sollte sein, dass die Bevölkerung vor den mit der Digitalisierung ver­bundenen Gefahren und Risiken entsprechend geschützt wird und digitale Sicherheits­lücken in Österreich geschlossen werden. Es geht aber auch darum, Kriterien und Ab­läufe zu schaffen, um die für die Gesellschaft, die Wirtschaft oder den Staat wesentli­chen Dienste vor Cyberangriffen zu schützen.

Als wesentliche Dienste sind folgende Bereiche definiert worden: Strombereich – kom­plette Infrastruktur; Kollege Spanring hat es schon erwähnt: man braucht sich nur vor­zustellen, drei Tage oder etliche Stunden keinen Strom zu haben, was für Probleme das verursachen kann –, Energiebereich, Heizungen, Gesundheitswesen, Krankenhäu­ser, Hausärzte, aber genauso auch die Verkehrssysteme für Pkw und Lkw, man denke an Ampeln ohne Strom. Aber auch die Themen Bankwesen und Internetdienste sind damit als wesentliche Dienste erfasst.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Cybercrime ist in der Zwischenzeit auch schon ein Begriff in der Bevölkerung geworden. Wenn wir uns den jährlichen Sicherheitsbe­richt ansehen – auch das hat Kollege Spanring vorhin schon erwähnt –, dann merken wir, dass die Fälle der mit Internet verbundenen Kriminalität Jahr für Jahr steigen. Auch in der Debatte über den letzten Sicherheitsbericht in der vorletzten Innenausschuss­sitzung hat uns Herr Generalmajor Lang ausführlich geschildert, was das heißt und was da in Zukunft noch auf uns zukommen könnte.

Was mit diesem Gesetz erreicht werden soll, ist eine stärkere Zusammenarbeit, ein In­formationsaustausch zwischen den Unternehmen, zwischen betroffenen Organisatio­nen und auch den Behörden selbst. Wenn wichtige Informationen ausgetauscht wer­den, kann man sich auch gegenseitig helfen. Ist irgendwo ein Angriff bekannt gewor­den, kann man Hilfestellungen für andere bieten, Sicherheitsvorfälle und Risiken analy­sieren und Maßnahmen setzen, damit man nicht selbst zum Opfer wird.

Mit dem Gesetz wird ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung eines hohen Sicherheits­standards in Österreich getan. Dies geschieht in den Unternehmen der kritischen In­frastruktur, von deren Diensten die Bürgerinnen und Bürger in ihrem täglichen Leben abhängig sind, so wie wichtige digitale Diensteanbieter und die Bundesverwaltung in Zukunft ihre digitalen Systeme vor Angriffen schützen müssen.

Um das Gesetz zukunftssicher zu machen und eine praxistaugliche Regulierung zu ge­währleisten, wurde ein enger Dialog mit den Experten auf diesem Gebiet geführt. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Bürger vor den mit der fortschreitenden Digitalisierung verbundenen Gefahren und Risiken zu schützen. Ich denke, dieses Ge­setz ist ein wichtiger, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, geschätzte Kollegin­nen und Kollegen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.51

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Zaggl. Ich erteile ihm dieses.