BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 11

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bote des Bundes und 1 880 Leistungsangebote der Länder online in der Datenbank. Somit kann sich jeder potenzielle Förderwerber, aber auch die öffentliche Hand einen guten, strukturierten Überblick über die staatlichen Förderungen und Transferzahlun­gen verschaffen.

Seit dem Jahr 2013 teilen die auszahlenden Stellen des Bundes der Transparenzda­tenbank Förderungen an Leistungsempfänger elektronisch mit, seit Anfang 2017 tun das in einem Pilotprojekt, das schrittweise weiter ausgerollt wird, auch die Länder. Oberösterreich ist da schon in allen Bereichen aktiv, alle anderen Bundesländer im Be­reich Umwelt und Energie.

Was den Datenschutz betrifft, der in diesem Zusammenhang jedenfalls auch zu erwäh­nen ist, ist klargestellt, dass nach der Einmeldung weder dem Bundesministerium für Finanzen als Betreiber der Datenbank noch sonst jemandem die personenbezogenen Daten zugänglich sind. Den Leistungsempfängern ist es aber möglich, einen entspre­chenden Überblick, einen Auszug zu bekommen, was an Information vorhanden ist.

Sich überschneidende Fördergebiete und Themen können bereits jetzt durch die Ana­lyse der Leistungsangebote identifiziert werden. Zur besseren Steuerung der Förderun­gen ist es auch aktuell schon möglich, anonymisierte Auswertungen der Daten zu ma­chen. Alle Bundesländer, wie vorhin schon kurz angesprochen, liefern die Leistungs­mitteilungen gemäß dem Finanzausgleichspaktum, das 2016 beschlossen wurde, in dem festgelegten Bereich Umwelt und Energie, Oberösterreich und Niederösterreich liefern alle Leistungsmitteilungen. Im Zuge des Paktums wurde auch vereinbart, dass entsprechende Analysen durchgeführt werden sollen, die heuer von Februar bis Sep­tember auch schon erfolgt sind. Dabei geht es darum, die Potenziale aufzuzeigen und entsprechende Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.

Das Portal hat insgesamt einen Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer. Das ist ein klares Ergebnis, und das Ziel, einen allgemeinen Überblick über von der öffentlichen Hand finanzierte Geldleistungen zu geben, ist auch erfüllt und nachvollziehbar.

Wenn wir heute über aktuelle Entwicklungen sprechen, geht es nicht nur darum, was in der Vergangenheit, seit Einführung der Transparenzdatenbank, geschehen ist, sondern auch darum, was kommt und vorgesehen ist. Vom Bundesministerium für Finanzen, vom Herrn Finanzminister wurde eine Novelle vorgelegt – um die Transparenzdaten­bank entsprechend weiterzuentwickeln –, die sich derzeit in Begutachtung befindet.

Was sind die wesentlichen Punkte? – Da geht es auf der einen Seite um die Abfrage­berechtigungen; der Herr Bundesminister wird das noch im Detail ausführen. Es geht natürlich darum, dass der Zugang zu den sensiblen personenbezogenen Daten wie bisher streng reglementiert ist.

Ein wesentlicher Punkt ist auch die Frage des Wirtschaftlichkeitszwecks, das ist ja auch im Haushaltsrecht enthalten, dass Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ein Thema sind. Es geht um die Verbesserung der Abfrageergebnisse und darum, dass die Meldungen nicht erst bei der Auszahlung der Förderungen erfolgen sollen, sondern bereits bei der Genehmigung.

Es geht natürlich auch um die Frage der Erfassung von Förderungen an Länder und Gemeinden; da soll auch ein weiterer Schritt gesetzt werden.

Ich möchte heute auch – ich habe vorher schon die zwei Beispiele Oberösterreich und Niederösterreich angeführt, die über die im Finanzausgleichspaktum vereinbarten The­men Umwelt und Energie hinaus Förderdaten einmelden – Anmerkungen zum nieder­österreichischen Zugang machen. Es ist natürlich ein Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, einen Nachweis zu haben, was mit ihren Steuergeldern passiert, wie damit um­gegangen wird. Auf der anderen Seite ist es, wenn dieses Interesse der Bürgerinnen und Bürger da ist, natürlich auch Aufgabe der Politik, größtmögliche Transparenz zu


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