BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 13

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Landesregierungen Transparenz in ihre Budgets bringen und dem Bund Einblick in die Daten geben, was aber nur sehr zögerlich passiert. Die Sitzung im Bundesrat [...] be­ginnt um 14 Uhr“.

Herr Bundesminister, ich bin schon gespannt auf das Tachelesreden in Ihrem Redebei­trag! (Bundesminister Löger: Danke! Ich auch!) Wir werden schon sehen, welcher Bundesländer Sie sich annehmen werden. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Bun­desländern werden das wahrscheinlich mit nach Hause nehmen und dann ihrer Lan­deshauptfrau oder ihrem Landeshauptmann übermitteln.

Die Transparenzdatenbank, in vielen Schriften kurz Tradaba genannt, ist seit 2013 zur Befüllung bereit, aber die Befüllung funktioniert ja nicht so, wie es ursprünglich gemeint war. Die Tradaba – man hat sich ja schon daran gewöhnt – gilt nur für Einzelpersonen; staatliche Leistungen, die sie von unterschiedlichen Ebenen, sprich Gebietskörper­schaften – Bund und Land; die Gemeinden befüllen ja freiwillig –, bekommen, werden eingetragen. Wenn ich mir zum Beispiel ein E-Car kaufe und dafür eine Bundesförde­rung bekomme, dann steht drinnen, dass ich für mein E-Car eine Bundesförderung bekommen habe. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, und?!) Oder Landesförderung: Wenn ich im Wohnbaubereich eine Förderung bekomme, dann ist das einzutragen. Oder zum Beispiel, wenn in Zukunft die Gemeinden mehr eintragen: Wenn eine Familie eine För­derung bekommt, weil sie ein zweites oder drittes Kind im Kindergarten hat und dafür eine Förderung bekommt oder der Besuch für das dritte Kind vielleicht gratis ist oder wie auch immer das in den Gemeinden gemacht wird, scheint das als Förderung auf.

Mehrfachförderungen sollen mehr in den Vordergrund gerückt werden und auch Dop­pelförderungen von Bund und Land sollen identifiziert werden. Es kann aber auch Dop­pelförderungen geben, die als sinnvoll erachtet werden.

Wer kann die Daten abfragen? – Die Daten können nur jene Gebietskörperschaften abfragen, die die Datenbank auch befüllt haben. Wer keinen Kanal zur Transparenzda­tenbank hat, kann auch nichts einfordern, kann keine Daten aus der Datenbank holen. Die Transparenzdatenbank ist ja keine Einbahn, sondern man befüllt sie mit Informa­tionen und holt sich die Informationen heraus.

Das Projekt war vor sechs Jahren mit Zielen verbunden, die nur teilweise oder nicht er­reicht wurden. Das stellt der Rechnungshof in seinem Bericht fest. Zum Beispiel ist das Ziel, eine gebietskörperschaftenübergreifende Leistungsdatenbank zu schaffen, teilwei­se erreicht worden. Leistungsangebote des Bundes und der Länder werden weitge­hend eingemeldet, Zahlungen sind bislang aber nur vom Bund eingemeldet worden, teilweise aber unvollständig. Die Gemeinden waren in die Transparenzdatenbank nicht einbezogen. Das ist also teilweise erreicht worden.

Der „Informationszweck“, den so eine Datenbank erfüllen sollte – „Informationen über Leistungen im Transparenzportal, persönliche Abfragemöglichkeit der bezogenen Leis­tungen für einzelne Leistungsbeziehende“ –, ist laut Rechnungshofbericht auch nur teil­weise erreicht worden. Sie sehen, geschätzte Damen und Herren, das ist laut Rech­nungshof nur teilweise erreicht worden.

Der „Kontroll- und Missbrauchsverhinderungszweck“ ist aber überhaupt nicht erreicht worden. (Bundesrätin Mühlwerth: Na, und wer war da in der Regierung? Die SPÖ!) – Wer war der verantwortliche Minister? (Bundesrätin Mühlwerth: Aber ihr wart in der Regierung, oder?! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ja, aber wer war der Mi­nister? (Bundesrätin Mühlwerth: Es ist immer so! Wir müssen jetzt alles nachholen, was ihr versäumt habt! Eh nichts Neues! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich mache jetzt keine Zuweisungen, aber man muss doch auf einen Rechnungshofbericht reagieren! Diesen Rechnungshofbericht kann man auch in die Debatte miteinbeziehen.

 


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