BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 14

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Es ist ja schon einiges eingereicht worden, es gibt ja schon einen Änderungsvorschlag. Die Begutachtungsfrist läuft, glaube ich, bis Jänner. Diesmal gibt es doch eine Begut­achtungsfrist bis Jänner – es ist ja derzeit nicht bei allen Gesetzen so üblich, sondern die Begutachtungsfrist ist ja oft sehr kurz.

Der „Steuerungszweck für Fördermittelbereitstellung und Förderprogrammgestaltung“ ist auch nicht erreicht worden. Das wurde laut Rechnungshofbericht überhaupt nicht erreicht. Das heißt, es gibt sehr viel Arbeit, Herr Bundesminister, damit mit der Trans­parenzdatenbank auch wirklich das angestrebte Ziel erreicht werden kann.

Anstatt einer taxativen Liste der Steuerbegünstigungen soll in Zukunft eine pauscha­lere Formulierung für die Reduktion der Steuerbelastung vorgesehen werden. Mit einer Verordnungsermächtigung kann der Bundesminister Details vorsehen, aber es ist auch einiges damit verbunden. Es könnte damit zum Beispiel die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts als Steuerbegünstigung dargestellt werden, und man könnte sagen, man schafft diese Steuerbegünstigung ab. Aber nein, die Regelung für das 13. und 14. Monatsgehalt ist eine Tarifmaßnahme und kann nicht als Steuerbe­günstigung gesehen werden. Mit dieser Verordnungsermächtigung bestünde aber die Möglichkeit.

Geschätzte Damen und Herren! Ja, es ist viel zu tun, und das wäre ein wunderbares Instrument, das man auch im Bereich der Wirtschaft nutzen könnte. Man weiß zum Beispiel, dass es für die Gruppenbesteuerung überhaupt nur vage Schätzungen gibt, welche Steuerbegünstigung Großunternehmen, Konzerne haben.

Wir wissen aber auch, dass die Fördergebiete jetzt genau eingeteilt werden, es gibt zum Beispiel Verkehr, Tourismus, Umwelt, Sozialversicherung, Bildung und For­schung, Steuern, Bauen und Wohnen. Etliche Kategorien sind hier also genau defi­niert, damit der Bund und die Länder genaue Eintragungen nach Kategorien vorneh­men.

Es könnten in Zukunft noch einige Fragen im Zusammenhang mit der Novelle zu be­antworten sein. Der Datenschutz muss bei den Abfragen gewährleistet bleiben. Es kann nicht sein, dass der Datenschutz aufgeweicht wird.

Es müssen ja auch die Ministerien Eintragungen machen. Welche Ministerien haben noch keine Daten eingemeldet, haben die Transparenzdatenbank noch nicht beschickt? Es kann ja auch sein, dass das im Haus hier in Wien noch nicht gemacht wurde. Man kann nicht immer nur sagen, die Bundesländer erfüllen ihre Pflicht nicht, sondern man muss auch fragen, ob vielleicht auch hier in Wien noch einige Hausaufgaben zu ma­chen und einige Ministerien noch säumig sind.

Die Präsidentin des Rechnungshofes war sehr skeptisch, was die Umsetzung der Da­tenbank betrifft, denn es werden noch immer Doppelförderungen aufgefunden. Das sagt aber nichts darüber aus, ob in verschiedenen Bereichen nicht Doppelförderungen doch sinnvoll sind, wenn zum Beispiel Familien gefördert werden.

Es kann nicht sein, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Förderung der Arbeit­nehmer kennt man auf den Cent genau, bei den Firmen werden die Förderungen im­mer nur geschätzt. Es heißt immer, der Verwaltungsaufwand sei da zu groß. Ich glau­be, dass im Verhältnis zu den kleinen Förderungen der Verwaltungsaufwand zur Er­mittlung der gesamten Förderungen schon sehr, sehr hoch ist – das kann ich schon zu­gestehen –, aber bei den Großkonzernen geht es doch um Millionen, und da sagt man, der Verwaltungsaufwand für das Feststellen der Förderungen für die Transparenzda­tenbank sei zu groß.

Geschätzte Damen und Herren! Es ist ursprünglich ein gutes Instrument, aber es ist ausbaufähig, und man muss schauen, dass alle in dieser Datenbank vertreten sind.


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