BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 15

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Der Datenschutz muss in Zukunft beachtet werden und es muss auch versucht wer­den, die Transparenzdatenbank auszubauen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.24


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Josef Ofner. Ich erteile es ihm.


14.24.34

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kollegen! Liebe Zuhörer hier im Plenarsaal und zu Hause via Livestream! Vor mehr als acht Jahren wurde hier im Bundesrat das Gesetz für die Transparenzdatenbank mit Mehrheit verabschiedet und derzeit ist die Novelle in Be­gutachtung, weshalb wir uns heute auch dieser Thematik widmen.

Dass im speziellen Bereich von öffentlichen Förderungen und Leistungen durch die Gebietskörperschaften Transparenz die höchste Priorität eingeräumt sein sollte, um vor allem Missbrauch und Mehrfachförderungen einen Riegel vorzuschieben, das war damals die Intention, ein solches Gesetz zu schaffen.

Seit Jahren fordern wir seitens der FPÖ die notwendige Transparenz im öffentlichen Bereich, stehen jedoch der derzeit gültigen Gesetzeslage unter anderem aus jenen Gründen kritisch und auch ablehnend gegenüber, die auch der Rechnungshof in sei­nem Bericht vom November 2017 kritisiert hat. Eine Transparenzdatenbank zu schaf­fen, um damit der Öffentlichkeit einerseits natürlich unter Einhaltung der datenschutz­rechtlichen Bestimmungen eine möglichst umfassende Übersicht über Förderungen und Leistungen bieten zu können, andererseits aber auch die genannten Zielsetzungen hinsichtlich Transparenz, Missbrauchsverhinderung und Steuerung zu erreichen, sollte im Umgang mit öffentlichen Mitteln eigentlich ein Selbstverständnis sein. Betreffend die Umsetzung muss es jedoch so sein, dass sie zweckdienlich ist und dass sie unter wirtschaftlichen Maßstäben ausgeführt wird, damit ein entsprechender Mehrwert im Bereich der Transparenz und Auswertung der Daten erfolgen kann.

Was ist aber in der Vergangenheit passiert? – Es ist mit der Transparenzdatenbank ein komplexes und überfrachtetes Instrument entstanden, welches in der praktischen An­wendung der geplanten Kontrolle, der Steuerung der Verteilungsleistung und auch ei­nem effizienten Einsatz teilweise entgegengestanden ist. Daher ist es die richtige Vor­gangsweise dieser Bundesregierung und auch des Bundesministers, dass nun im Zuge der geplanten Novelle Adaptierungen und Verbesserungen ausgearbeitet werden, dass Empfehlungen des Rechnungshofes eingearbeitet werden und dieses Gesetz entspre­chend repariert wird, um eine weiterführende Transparenzsteigerung zu erzielen.

Ich möchte daher auf einige Punkte dieser Novellierung, die mir wichtig erscheinen, eingehen. Der wohl wichtigste Passus zur Transparenzsteigerung ist in meinen Augen die Ausweitung der Leistungsempfänger hinsichtlich Gebietskörperschaften, vor allem von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, die bisher aufgrund der gesetzli­chen Bestimmungen keine Leistungsempfänger dargestellt haben. Diese Regelung soll entfallen; das ist gut so, denn wenn ein Staat Transparenz schaffen will, was ist dann naheliegender, als dass er seine Gebietskörperschaften anweist, auch diese Leistun­gen auszuweisen? Dass sich einige Bundesländer, wie wir schon gehört haben, bei­nahe dagegen verwahren oder nur zaghaft und nach Verhandlungen bereit sind, ihre Daten in Bezug auf die Einmeldungen einzupflegen, ist angesichts der Verwendung von Steuergeld grundsätzlich nicht nachzuvollziehen.

Ein wesentlicher Punkt ist aber auch die derzeit vorherrschende Komplexität und Un­administrierbarkeit, sodass die bestehende Leistungsangebotsverordnung durch eine entsprechende Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung ersetzt wird. Wenn man be-


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