BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 66

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teilen der in Österreich durch das Verbotsgesetz verbotenen Organisationen quasi un­ter Strafe und verbietet diese auch.

Unser Antrag zum Abzeichengesetz soll das um ausländische Organisationen, die mit diesen verbotenen Organisationen organisatorisch und inhaltlich zusammengearbeitet haben, erweitern und Uniformen, Abzeichen und dergleichen dieser Organisationen mit umfassen. Das würde zum einen bedeuten, dass wir konkrete Maßnahmen und Hand­habe hätten, um unter anderem gegen die Ustascha vorzugehen. Das umschließt aber in dem Fall zum Beispiel auch die ungarischen Pfeilkreuzler, die spanischen Franco-Faschisten oder die italienischen Mussolini-Faschisten. (Bundesrat Schuster: Stalinis­ten sind kein Problem in Österreich ...!)

Zum Symbole-Gesetz: Wir begrüßen prinzipiell, dass auch die Ustascha im Symbole-Gesetz erwähnt ist. Wir finden es daher auch gut und richtig, dass man Maßnahmen ergreifen will, um gegen diese Organisationen und gegen diese Gruppierungen, wie gegen die Grauen Wölfe oder die Muslimbruderschaft, vorzugehen. – Damit das ganz klar und deutlich gesagt ist! (Bundesrat Rösch: Ein Al-Rawi in der Wiener SPÖ ...!)

Allerdings – und das zeigen ja auch die Stellungnahmen, die zu diesem Gesetz einge­langt sind – ist es für uns nicht erklärlich, wie die Auflistung dieser Organisationen, um die jetzt das Symbole-Gesetz erweitert werden soll, zustande gekommen ist. (Zwi­schenrufe bei der FPÖ.) Auch im Innenausschuss am vergangenen Dienstag konnte dies leider nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Sie erscheint uns einfach will­kürlich zusammengestellt. Man kann nicht feststellen, wo welche Grenzen gezogen worden sind.

Uns gehen auch konkrete Organisationen dabei ab. Was ist mit den rechtsextremen Identitären? Was ist mit den Staatsverweigerern? Was ist mit der Partei des Volkes? Warum finden sich zum Beispiel diese Organisationen nicht auf dieser Liste? Ist der Herr Innenminister gar auf einem Auge blind, zufällig auf dem rechten Auge? (Bundes­rätin Mühlwerth: Wieso sind da die Stalinisten nicht drauf? Die Leninisten? Das kann man ewig verlängern!)

Was wir auch noch nicht einschätzen können, weil uns diese Auflistung offenbar auch noch nicht vorliegt, ist, um welche Symbole es denn wirklich konkret geht. Welche Symbole und welche Gesten sollen konkret aufgelistet werden? (Bundesrat Schuster: Steht genau drin im Gesetz!) Zu bedenken ist auch, dass, sobald diese Organisationen ihre Symbole ändern, dieses Gesetz oder die Verordnung zu diesem Gesetz auch ständig erweitert oder abgeändert werden muss.

Das Symbole-Gesetz wurde 2015 beschlossen, um gegen den Islamischen Staat und gegen die Al Kaida vorzugehen. Wir haben auch gefragt, ob es schon eine Evaluierung gibt, und man hat uns gesagt, dass dieses Gesetz entsprechend wirksam ist. Sie ha­ben gesagt, diese Evaluierung wird erst nach fünf Jahren, also im Jahr 2020, stattfin­den.

Ich habe schon ein bisschen die Befürchtung, es könnte sich um ein rein symbolhaftes Symbole-Gesetz handeln, weil die Umsetzung und Exekution wahrscheinlich doch ein wenig schwierig ist. Auch das haben wir unterschiedlichen Stellungnahmen zu diesem Gesetz entnommen.

All diese Gründe, vor allem die Willkürlichkeit dieser Auflistung, bringen uns dazu, dass wir heute diesem Symbole-Gesetz nicht zustimmen werden, weil wir eben die Willkür­lichkeit in dieser Auflistung erkennen. Ob es letztlich wirkt, werden wir in Zukunft se­hen, spätestens im nächsten Mai, denn dann wird sich nämlich zeigen, ob das Usta­scha-Treffen in dieser Form, wie es stattgefunden hat, auch 2019 stattfinden wird und


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