BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 121

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Bevor wir in die Debatte eingehen, darf ich Frau Bundesministerin Schramböck ganz herzlich bei uns begrüßen. – Schön, dass Sie da sind! Willkommen im Bundesrat! (All­gemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Novak. Ich erteile es ihm.


20.01.24

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Liebe Zuhörer! Ich erinnere mich ein paar Wochen zurück, als wir hier in diesem Haus die Änderung der UVP beziehungsweise des Umweltverträglichkeitsprü­fungsgesetzes beschlossen und besprochen haben. Nur allzu leicht durchschaubar war dieser Versuch der Regierung, unter dem Deckmantel der Verkürzung der Verfah­rensdauer und der Verfahrensbeschleunigung die Rechte der Anrainer und der NGOs einzuschränken.

Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, und vielleicht fällt es auch Ihnen wieder ein, dass zukünftig in UVP-Verfahren NGOs nur zugelassen sind, wenn mehr als 100 Mitglieder nachgewiesen werden. Ich denke, dass das eine Vorgangsweise ist, die auf Kosten der Umwelt ausgetragen wird. Sie werden doch wohl nicht glauben, dass die Mitglieder der NGOs, auch wenn sie weniger als 100 sind und diese Voraussetzung nicht erfüllen, nicht trotzdem vor Ort sein werden, wenn sie der Meinung sind, dass sie gegen etwas ankämpfen müssen!

Alles, was damals an Kritikpunkten gegen diese Gesetzesänderung von mir und von uns vorgebracht wurde, gilt beim Standort-Entwicklungsgesetz umso mehr. Ich denke, dass dieses Gesetz von Anfang an gründlich missglückt ist. Schon der erste Entwurf wurde, wie wir wissen, von namhaften Experten als „rechtsfern“ bezeichnet und selbst der nun vorliegende Entwurf wird immer noch von wesentlichen Institutionen wie dem Rechnungshof, dem Dachverband der Verwaltungsrichter und dem Bundesverwal­tungsgericht massiv kritisiert.

Auch wenn überschießende Regelungen aus dem ursprünglichen Entwurf entfernt wurden, bleibt dennoch die Grundessenz bestehen. Damals ging es nämlich um diesen Genehmigungsautomatismus, wobei die Verfahrensbeschleunigung lediglich mit der Einschränkung der Verfahrensrechte gleichgesetzt wurde. Anstatt die Behörden mit ausreichender Expertise und Personal auszustatten, installiert die Regierung eine zu­sätzliche Parallelstruktur in Form eines Beirats.

Welche Aufgabe hat dieser Beirat? – Er hat die Aufgabe, bei allen Projekten die Stand­ortrelevanz zu beurteilen, was aus unserer Sicht eine deutliche Steigerung des Verwal­tungsaufwands nach sich zieht, die mit Kosten von rund 400 000 Euro verbunden ist.

Da wird wieder einmal deutlich, dass unter dem Vorwand der Standortrelevanz Um­weltgesetze übergangen und die Rechte von Anrainern und Anrainerinnen, von Um­weltorganisationen, wie schon gesagt, und von Bundesländern gravierend einge­schränkt werden, wobei eine Verfahrensförderungspflicht mit Kostenersatz eingeführt wird. Äußerungsfristen werden beschränkt und zusätzlich werden die Veröffentlichungs­pflichten reduziert.

Wenn man sich das Gesetz anschaut, dann sieht man sehr klar die deutliche Hand­schrift der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung (Beifall bei der SPÖ), wobei ich mich darüber wundere, dass das Umweltministerium beziehungsweise die Frau Umweltministerin dazu beharrlich schweigen. (Bundesrat Schennach: Na ja, das ist so! Schweigen ...!)

 


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