Berichterstatter Ing. Bernhard Rösch: Wertes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister Hartinger-Klein! Sehr geehrte Zuseher! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend das Pensionsanpassungsgesetz 2019.

„Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die von der Bundesregierung am 22. August 2018 in Aussicht gestellte Pensionsanpassung für das Jahr 2019 umgesetzt.

Darüber hinaus werden Klarstellungen bezüglich der Anpassung von Pensions­leistun­gen, die wegen Erwerbstätigkeit weggefallen oder wegen Rehabilitationsmaßnahmen noch nicht angefallen sind bzw. für die sich zum Anpassungszeitpunkt kein Aus­zahlungsbetrag ergibt getroffen.“

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. Ich bitte, die erforderliche Zustimmung dazu zu erteilen.

Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Gerhard Leitner. Ich erteile dieses.