9.52

Bundesrätin Rosa Ecker, MBA (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Ich bin froh, dass ich jetzt ein bisschen Licht in die düsteren Visionen der SPÖ bringen kann (Bundesrat Weber: Licht ins Dunkel! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), damit unsere Zuseher zu Hause nicht ganz verunsichert werden.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Organisationsreform des österreichischen So­zial­versicherungssystems umgesetzt, und das bedeutet, dass die Gebietskranken­kassen durch diesen Gesetzesbeschluss zu einer bundesweiten Kasse zusammen­gelegt werden. Das ist eine effiziente Lösung, schafft ein schlankeres System und sichert eine gute Gesundheitsversorgung.

Weiters wird es eine Sozialversicherung für Selbstständige statt der Kassen für Selbst­ständige und Bauern geben. Laut der Auskunft im Ausschuss soll es dazu von diesen eine einheitliche Satzung geben. Weiters wird es einen halbjährlichen Fortschritts­bericht bezüglich der Vereinheitlichung dieser Leistungen geben.

Beamte und Eisenbahner werden in eine Versicherungsanstalt für öffentlichen Dienst und Schienenverkehrsunternehmen fusioniert.

Dann bleiben eben noch die AUVA und die Pensionsversicherungsanstalt übrig, die so bestehen bleiben.

Der Hauptverband bleibt als sogenannter Dachverband bestehen.

Insgesamt werden – das ist in erster Linie an die Adresse der SPÖ gerichtet – diese Personaleinsparungen vorgenommen, indem man Personal nicht nachbesetzt. Ein­sparungen ergeben sich auch durch die Zusammenlegung von IT-Zentren, durch zentrale Lohnverrechnung, durch zentralen Einkauf, durch gemeinsames Personal­management. All das sind Maßnahmen, die man auch von gesunden Unternehmen kennt.

Weiters reduziert sich die Zahl der Funktionäre erheblich. Allein die Zahl der Ge­neraldirektoren sinkt von 21 auf fünf. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ja, in den Gremien der Länderkassen herrscht künftig eine Parität zwischen Arbeit­nehmern und Arbeitgebern, sie sind gleichberechtigt. Senioren und beeinträchtigte Menschen – das hat uns auch die Auskunftsperson im Ausschuss bestätigt – sind in der Hauptversammlung weiterhin wie bisher mit beratender Stimme vertreten. (Zwi­schenruf des Bundesrates Stögmüller.) Bei den bisherigen neun Krankenkassen zahlen alle dieselben Beiträge ein und – das wissen wir alle – erhalten dafür unter­schiedliche Leistungen. Trotz der viel gepriesenen Vereinheitlichung ist das noch in vielen Bereichen so. Es sollte aber selbstverständlich sein, dass ein Versicherter im Burgenland dieselben Leistungen wie ein Versicherter in Vorarlberg oder in Nieder­österreich bekommt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Es versteht niemand, auch nicht die Zuseher vor den Fernsehern oder via Livestream, wozu es in Österreich 21 Kassen und so viele Funktionäre braucht. Es versteht keine Mutter und kein Vater, warum es in einem Bundesland von der Gebietskrankenkasse ein Medikament zur Krebsbehandlung des Kindes gibt, das, wenn man in einem anderen Bundesland wohnt, nicht bezahlt wird, sondern dass es dafür dann Spenden­aufrufe in allen Medien geben muss. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) Von Schuheinlagen über Psychotherapie bis zur Herzuntersuchung gibt es unterschiedliche Handhabungen, Unterschiede in der Höhe von bis zu 100 Prozent beim Kosten­ersatz. – Das kann es ja nicht sein!

Es ist auch nicht so, dass es sich die 6,9 Millionen Versicherten der Gebietskranken­kassen hätten aussuchen können, wo sie versichert sind. Es gibt keine Wahlfreiheit, bei welcher Krankenkasse man versichert ist. Es gibt auch keine Konkurrenz, wodurch sich das Angebot verbessern könnte. Es kommt nur darauf an, bei welchem Dienstgeber man arbeitet oder in welchem Bundesland man wohnt. Man kann es sich bis jetzt auch nicht aussuchen, dass man, wenn man zwei oder mehrere Dienstver­hältnisse hat – und davon sind auch einige von uns betroffen, da es ja manche gibt, die neben dem Bundesrat noch eine andere Tätigkeit ausüben –, automatisch mehrfach versichert ist. Auch das wird jetzt abgestellt. Damit bleibt diesen Menschen mehr Geld, weil sie sich diese Beiträge ersparen. Zum Arzt kann ich ja auch nur einmal gehen, dafür brauche ich mir das nicht aussuchen zu können. (Bundesrat Todt: Jetzt haben sie es auch zurückgekriegt! Jeder von ihnen kriegt das zurück, was er doppelt bezahlt! Das als Argument einfach zu nehmen ist einfach - -! – Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.) – Da muss man ein entsprechendes Einkommen haben, das betrifft halt auch nur manche, die hier herinnen sitzen!

Die Sozialversicherung ist für die niedergelassenen Ärzte und die Kassenverträge, nämlich die Honorierung zuständig. Wer am Wochenende oder auch am Freitag­nachmittag einen Arzt sucht, der wird selten eine offene Ordination und sowieso keine Fachärzte finden. So muss man also zur Ambulanz ins Krankenhaus pilgern und dort warten. Diese höheren Kosten der ambulanten Behandlungen in den Spitälern tragen aber die Gemeinden und die Länder, und jeder von uns weiß, wie die Krankenan­staltenbeiträge die Gemeindebudgets belasten. – Kostenwahrheit sieht anders aus! Abgesehen davon ist dadurch das Krankenhauspersonal, das doch für Notfälle und Aufnahmen zur Verfügung stehen sollte, überlastet.

Im Übergangsjahr 2019 bestehen die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse und natürlich alle anderen grundsätzlich weiter und werden unter dem Überleitungs­aus­schuss in die Österreichische Gesundheitskasse fusioniert. Diese erfüllt ab 2020 die Aufgaben der bisherigen neun Gebietskrankenkassen. Die Landesstellenleitung wird mit allen Bediensteten der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse der Leitung in Wien unterstellt sein. Das heißt, es gibt weniger Entscheidungsträger, die Reform ermöglicht eine schnellere, flexiblere und gerechtere Entscheidungsfindung. (Zwi­schen­rufe bei der SPÖ.)

Die Option, dass die noch bestehenden Betriebskassen – fünf an der Zahl – auch noch in die Gesundheitskasse hineinwechseln können, wurde uns auch im Ausschuss bestätigt. Dazu gibt es eine Antragsfrist bis 30.9.2019, falls daran Interesse besteht. Und in Oberösterreich haben diese Krankenfürsorgen – bei uns betrifft das die Landes­bediensteten, die Landeslehrer, die Gemeindebediensteten und drei Magistrate – bereits durch das Land Oberösterreich den Auftrag, Modelle für eine stärkere und engere Zusammenarbeit auszuarbeiten. Diese Zusammenlegung ist der Anfang von einer großen Reform des Gesundheitswesens, welche die Regierung auf Schiene bringt.

Die Menschen in unserem Land spüren bereits, dass im Gesundheitsbereich nicht alles so ist, wie man es brauchen würde. Es gibt lange Wartezeiten auf OPs und Fach­arzttermine (Zwischenrufe bei der SPÖ), und der Hausärztemangel ist auch in diesem Hohen Haus einer der am häufigsten genannten Begriffe. Unsere Ministerin Hartinger-Klein wird sich insbesondere für mehr Kassenstellen auf dem Land einsetzen (Bun­desrätin Hahn: Fast Lane!), und die Österreichische Gesundheitskasse wird dafür eine wichtige Rolle spielen. Diese bundesweite Krankenkasse führt nämlich auch künftig die Verhandlungen über einen österreichischen Gesamtvertrag mit der Ärztekammer. (Bun­desrätin Hahn: Ja, genau!) Die Ressourcen im Gesundheitswesen müssen entsprechend verteilt werden, damit eben auch Investitionen in den Hausärztebereich möglich sind.

Jenen Gebietskrankenkassen, die jetzt befürchten, dass die Rücklagen an die Ge­sundheitskasse fließen werden, sei gesagt, dass eben genau dieses Geld, das den Versicherungen gehört, eigentlich auch zugunsten der Versorgung hätte investiert werden sollen. Jetzt wird es tatsächlich zur Stärkung des Gesundheitssystems ein­gesetzt. Es ist gesetzlich sichergestellt – das wurde auch im Ausschuss bestätigt –, dass diese Mittel dafür verhältnismäßig im jeweiligen Bundesland zur Verfügung stehen.

Abschließend ist schon noch einmal zu betonen, dass es zu keinen Verschlech­te­rungen für die Versicherten kommt. Jeder bleibt gleich unfall-, kranken- und pen­sions­versichert. Es werden keine Spitäler und keine Gesundheitseinrichtungen geschlossen (Beifall bei FPÖ und ÖVP), auch wenn das die Opposition mithilfe der Gewerkschaften und der Arbeiterkammer noch so oft – und ich formuliere es milde – befürchtet. Im Gegenteil: Es wird in allen Bundesländern gleich hohe Standards bei der Gesund­heitsversorgung der Versicherten geben, und schlussendlich wird damit die langfristige Finanzierbarkeit der Gesundheitsleistungen sichergestellt – und davon profitieren wir alle. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

10.00

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Ewa Dziedzic. Ich erteile ihr dieses. (Ruf bei der FPÖ – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Bundesrätin Dziedzic –: Heute gar keine Pflastersteine!)