15.28

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Die Europäische Union erlebt bewegte Zeiten, und Österreich als Vorsitz­land konnte hier durchaus markante Akzente setzen.

Die Europäische Union ist eine demokratische Union, und am 29. Mai wird in Öster­reich die Wahl zum Europäischen Parlament durchgeführt. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es wird unsere Aufgabe sein, die Menschen für die Demokratie, für die Mitbestimmung auch entsprechend zu begeistern, denn: 1996 beteiligten sich noch 67 Prozent an der Wahl zum Europäischen Parlament, 2014 waren es nur mehr 45 Prozent.

Es gilt, darauf hinzuweisen, dass immer eine Wahl für jenes Gremium stattfindet, für das sie ausgerufen ist. Ist es eine Gemeinderatswahl, wird der Gemeinderat gewählt, bei der Landtagswahl der Landtag, bei der Nationalratswahl das Parlament, und im kom­menden Jahr geht es um die EU-Wahl; es geht nicht um Denkzettel- und Ersatzwahlen. Wir haben das vor allem mit der Brexit-Entscheidung in Großbritannien erlebt, dass man sich entsprechend vorbereiten und informieren soll, muss, was zur Verantwortung eines Staatsbürgers gehört.

Geschätzte Damen und Herren! Der in Großbritannien am häufigsten gegoogelte Begriff nach dem Brexit war: Was ist die EU? – Ich glaube, das führt zu keinen guten Entscheidungen. Wir sollten hier entsprechend vorarbeiten, denn gerade wir im Bun­desrat wissen, dass es möglich ist, auf die Entscheidungen in Europa, im Euro­päischen Parlament, in der Kommission Einfluss zu nehmen. Wir tun das durch den EU-Ausschuss, durch alle Stellungnahmen, Mitteilungen, die wir hier verfassen. Wir sind sehr aktiv und in Europa auch anerkannt.

Es geht darum, das Wahlsystem neu zu ordnen und entsprechend moderne Aspekte hineinzubringen. Es ist klar, und das liegt in dieser Vorgabe vor, dass in jedem Mitgliedstaat das Verhältniswahlrecht möglich ist und angewandt werden muss und dass auch eine Vorzugsstimmenvergabe möglich ist.

Für die Sitzvergabe können die Mitgliedstaaten eine Mindestschwelle von maximal 5 Prozent der abgegebenen Stimmen festlegen. Ist eine innerstaatliche Frist für die Einreichung von Bewerbungen für die Wahl zum Europäischen Parlament vorgesehen, muss diese mindestens drei Wochen vor dem festgelegten Wahltermin enden. Die Mitgliedstaaten können auch gestatten, den Stimmzettel mit Namen und Logo einer wahlwerbenden Partei oder des einzelnen Bewerbers zu kennzeichnen. Die Mit­gliedstaaten haben die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmenabgabe, das heißt, eine Briefwahl, eine elektronische Stimmenabgabe oder sogar eine Stimmenabgabe über das Internet vorzunehmen. Es gilt aber auch sicherzustellen, dass es keine doppelte Stimmenabgabe gibt. Es ist auch vorgesehen, dass man seine Stimme in einem Drittstaat abgeben kann.

Es sind viele Maßnahmen, die wir in Österreich schon kennen, die bei der Wahl zum Europäischen Parlament Platz greifen werden und sollen.

Ich glaube, es gilt, sich für diese Wahl vorzubereiten. Es gilt nämlich, für ein freies, friedliches und demokratisches Europa einzutreten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Bundesrätin Grossmann.)

15.32

Vizepräsident Ewald Lindinger: Herr Bundesrat Stefan Schennach ist zu Wort ge­mel­det. Ich erteile ihm dieses.