19.56

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister – noch ein drittes Mal! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nun fast ein bisschen schwierig, diesen Weihnachtsfrieden noch einmal zu stören. (Ruf bei der FPÖ: Mach es kurz!) Das ist mir fast ein bisschen unangenehm, aber ich muss trotzdem begründen, warum wir bei diesem Gesetz leider nicht mitstimmen werden. (Bundesrätin Mühlwerth: Was genau ist da unangenehm?!)

Wir als Bundesländervertreter und -vertreterinnen wissen ja, dass die Bundesländer an den Universitätsstandorten Bundesländerheime für die Studierenden anbieten. Das ist auch gut so. Es gibt dort immer einen großen Andrang, was ich noch aus der eigenen Studienzeit weiß, weil eben leistbare Zimmer, leistbare Plätze für die Studierenden Mangelware sind und es keine Selbstverständlichkeit ist, dass man einen Platz bekommt.

Was nun aber immer mehr passiert und was uns Sorgen bereitet, ist, dass immer mehr private Anbieter oder private Investoren in dieses Marktsegment drängen und den Bedarf der Studierenden sozusagen nutzen. In meinem Bezirk, in der Donaustadt, beispielsweise baut derzeit ein US-Investor ein Studierendenheim, in dem Zimmer mit 20 Quadratmetern um sage und schreibe 750 Euro angeboten werden. Ich hätte mir das als Studierende nicht leisten können. Ich denke mir, dass das für ganz viele tatsächlich eine hohe Hürde ist. Ja, es gibt Förderungen für Studierende, auch ge­staffelt. Ich denke aber, es kann nicht das Ziel sein, dass wir die Preise auf diesem privaten Markt mit Förderungen ausgleichen müssen, dass wir mit Förderungen nachschärfen müssen, anstatt endlich die Mieten in den Griff zu bekommen.

Ich denke mir, es wäre im Interesse aller gewesen, wenn da nun eine Gesetzeslücke geschlossen werden würde, indem man beispielsweise einen Mietpreisschutz und auch einen Kündigungsschutz für Studierende festgeschrieben hätte. Das passiert mit diesem Gesetz leider nicht, ganz im Gegenteil.

Man muss da wirklich unterscheiden. Bei den bisherigen gemeinnützigen Heimträgern beträgt eine Monatsmiete derzeit um die 300 Euro. Das ist also wirklich ein eklatanter Unterschied; das macht für die Studierenden wirklich etwas aus. Zu einer Kosten­deckung, die man sich natürlich hätte überlegen können, kommt es nun nicht. Durch den Wegfall der Förderungen für die Anbieter von gemeinnützigen Unterkünften wird aus meiner Sicht die freie Miete eigentlich beflügelt und die Studierenden werden zu ganz normalen Kunden. Wie gesagt, was wir uns von diesem Gesetz erwartet hätten, wären ein Preisschutz und ein Kündigungsschutz für die Studierenden gewesen.

Ein weiterer Punkt, der uns sauer aufstößt, ist, dass mit diesem Studentenheimgesetz ein wesentliches Element maßgeblich erschwert wird, nämlich die Mitbestimmung der BewohnerInnen in diesen Unterkünften, also die Mitbestimmung bei der Wahl der Heimvertretung, der Organisation von Schlichtungsausschüssen et cetera durch die Studierenden. Das wird erschwert und es gibt auch unrealistische Hürden, die einge­baut werden.

Alles in allem heißt das, dass für Studierende, deren Eltern nicht reich sind, das Studieren in mehrfacher Weise schwieriger wird, wodurch auch die soziale Selektion forciert wird. Deshalb möchten wir als Fraktion diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

20.00

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.