Berichterstatter Christoph Steiner: Ich erstatte Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2019 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Februar 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerd Krusche. Ich erteile es ihm.