15.49

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist ja nun wirklich nicht der große Knaller, das muss man zugeben. Es ist so wenig ein Knaller, dass nicht einmal die SPÖ ein Haar in der Suppe findet und dem zustimmen wird. Es wird die Bürger nicht sehr tangieren. Primär geht es um Verwaltungsvereinfachungen und Entbürokratisierung; dazu ist es ein sehr wich­tiger Beitrag.

Worum geht es? – In der Vergangenheit war es so, dass die Festlegung von Halte­stellen dem Landeshauptmann oblag. Dazu war jedes Mal eine mündliche Verhand­lung mit Lokalaugenschein durchzuführen. Das war also ein sehr aufwendiges und auch kostenintensives Verfahren. Es war auch vorgeschrieben, dass bei jedem Betrei­berwechsel, wenn also ein anderer Verkehrsunternehmer eine Linie übernimmt, das ganze Haltestellenverfahren wieder durchzuführen ist. Das entfällt nun. Faktisch kön­nen damit die bestehenden Haltestellen ohne eigenes Verfahren übernommen werden.

Es gibt noch weitere Erleichterungen: Die Ausstellung einer Konzessionsurkunde ist nicht mehr zwingend erforderlich. Ein wichtiger Punkt ist vielleicht noch: Rufbusse sind in Zukunft nur innerstaatlich, also nur im nationalen Bereich, zulässig. Das wird eindeu­tig festgestellt. Das betrifft vor allem Anbieter, die irgendwo anders ihren Sitz haben und womöglich bei uns Rufbusse betreiben wollen. Das wird es in Zukunft nicht geben. Damit ist eine vernünftige Versorgung der Bevölkerung durch öffentlichen Verkehr mit­tels Rufbussen zu entsprechenden Preisen gewährleistet. – So viel zu dieser Vorlage, der wir selbstverständlich sehr gerne zustimmen werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP so­wie des Bundesrates Koller.)

15.52

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Wagner. Ich erteile es ihr.