12.26

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer auf der vollgefüllten Galerie und vor den Bildschirmen! Ich gehe jetzt gar nicht beson­ders auf das ein, was Frau Kollegin Grossmann alles von sich gegeben hat. Zusam­mengefasst kann man sagen: Die SPÖ lebt ganz offensichtlich in einer Pippi-Lang­strumpf-Blase. Ich weiß nicht, in welcher Ausschusssitzung Sie waren, aber ganz nach dem Motto: Ich mach’ mir die Welt, wie sie mir gefällt!, haben Sie Teile herausgenom­men und komplett aus dem Zusammenhang gerissen wiedergegeben. So macht man keine ehrliche und redliche Politik! (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

Eines vorweg: Die Tätigkeitsberichte des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichts­hofes aus 2017 weisen Ähnlichkeiten und auch wieder gravierende Unterschiede auf.

Ich beginne mit dem Verfassungsgerichtshof. Die Zahl der neu anhängigen Fälle, wie wir schon gehört haben, ist im Jahr 2017 bereits das dritte Mal in Folge gestiegen: ge­genüber 2016 ein Plus von 30 Prozent und gegenüber 2014 ein Plus von fast 70 Pro­zent. Da dürfte es wohl im Jahr 2015 irgendetwas gegeben haben, das ganz ent­scheidend dafür war, dass wir jetzt so viele neue Verfahren haben. Obwohl es eine Rekordzahl an Erledigungen gab, stieg zu Jahresende die Zahl der offengebliebenen Fälle weiter an. Trotz dieses ansteigenden Aufkommens an Beschwerden ist positiv zu erwähnen, dass das auf die durchschnittliche Dauer der Verfahren keine Auswirkungen hatte, weil wir im internationalen Vergleich schon einen sehr guten, einen beachtlichen Wert haben, der noch einmal von 143 Tagen auf 140 Tage gesenkt werden konnte. Der VfGH benötigt im Schnitt vom Eingang einer Rechtssache bis zur Abfertigung der Entscheidung wie gesagt 140 Tage. Als Vorgriff auf 2018 wurde uns im Ausschuss bereits gesagt, dieser Wert wird im Bericht 2018 noch weiter gesunken sein, nämlich auf unglaubliche 112 Tage. Das ist wirklich ein exorbitant guter Wert.

Insgesamt wurden 2017 5 074 Verfahren beim VfGH neu anhängig. Ein überdurch­schnittlich hoher Prozentsatz der Fälle, nämlich 45 Prozent, entfiel dabei auf Asyl­rechtssachen. Da muss ich ein bisschen korrigieren, Kollegin Neurauter, es wird schon auch im Jahr 2018, haben Sie gesagt, einen leichten Anstieg geben, aber er wird nicht mehr so stark sein. – Im Bericht 2018 wird er auf 55 Prozent steigen. Damit werden dann über 50 Prozent bereits Asylrechtssachen sein, mit denen sich der Verfassungs­gerichtshof beschäftigen muss.

Nur wenig geändert hat sich an der Erfolgsquote der Beschwerden – das haben wir auch schon gehört –, im Schnitt 5 bis 6 Prozent die letzten Jahre hindurch. Insge­samt – und auch das ist eine wirkliche Erfolgsbilanz des Verfassungsgerichtshofes – konnten 4 719 Verfahren abgeschlossen werden. Zum Jahresende waren noch 1 329 Fälle anhängig. Im Vergleich zum Jahr davor waren es noch 1 001.

Was im Ausschuss erwähnt wurde, ist, dass der Verfassungsgerichtshof sehr dankbar dafür ist, dass er immer wieder Unterstützung aus den Bundesländern erhält, und zwar in Form von Personal – für meist sechs Monate bis hin auch zu einem Jahr –, das ver­fassungsrechtlich geschult ist. Diese Zusammenarbeit mit den Ländern – das sind drei bis vier Mitarbeiter – klappt sehr gut und ist für beide Seiten eine Win-win-Situation, weil es auf der einen Seite eine großartige Unterstützung für den Verfassungsgerichts­hof ist, diese Mitarbeiter aber natürlich auch eine tolle Erfahrung machen, viel lernen und dieses Wissen, das sie sich dabei aneignen, in die Bundesländer mitnehmen können.

Zum Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes: Auch da stieg die Zahl der an­hängigen Verfahren seit 2014 kontinuierlich an und auch da muss anscheinend 2015 irgendetwas ganz Entscheidendes vorgefallen sein. Im Unterschied zum Bericht des Verfassungsgerichtshofes stöhnt der Verwaltungsgerichtshof laut dem Bericht für 2017 unter der enormen Arbeitsbelastung. Das war auch in den Jahren zuvor schon der Fall, und es wurde immer wieder um mehr Personal gebeten. Ein Vorgriff auf 2018, meine Damen und Herren: Diese Regierung hat gehandelt, denn es wurden im Jahr 2018 zwei Planstellen im richterlichen Bereich und zwei Planstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter geschaffen. Ein Dankeschön an diese Regierung! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Es stehen im Bericht 7 315 neuen Verfahren 6 633 Erledigungen gegenüber. Im Ver­gleich: 2016 waren es noch 5 100 und 2015 4 600 neue Verfahren. Ganz klar ersicht­lich ist, aus welcher Ecke diese extreme Mehrbelastung kommt. Allein im Asylbereich gab es 2 321 Fälle. Im Vergleich: 2016 waren es 1 580, also sind das um 741 Verfah­ren mehr.

Wie vorhin von Kollegin Neurauter erwähnt, gab es in diesem Jahr auch im Bereich des Glücksspiels einen Ausreißer. Damit hat niemand gerechnet. Es gab wirklich viele Fälle, und wie auch der Verfassungsgerichtshof hat der Verwaltungsgerichtshof eine Steigerung zur Kenntnis nehmen müssen. Das flacht aber im Bericht 2018 wieder ab. Der Verwaltungsgerichtshof hat insofern auf diese Steigerung reagiert, als er im Be­reich des Glücksspiels, wie bereits zuvor im Bereich des Asylrechts, einige Teams mit wissenschaftlichen Mitarbeitern zur Unterstützung der Richter zur Verfügung gestellt hat. Positiv in diesem Bericht des Verwaltungsgerichtshofes ist die Zahl der im Jahr 2017 erledigten Verfahren, die mit 6 633 ausgewiesen und wirklich eine Topleistung sind. Sie ist eine signifikante Steigerung gegenüber 2016.

Ich will Sie jetzt zwar nicht weiter mit Zahlen ermüden, weil ich merke, einige hören nicht mehr so genau zu (Zwischenrufe bei der ÖVP), aber auf die durchschnittliche Verfahrensdauer hatte der Anstieg der Verfahren keine Auswirkungen. Sie konnte, bedingt durch die hohen Erledigungszahlen, im Gegenteil sogar noch weiter gesenkt werden und lag im Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2017 durchschnittlich bei 4,6 Mona­ten. Die Chance für Beschwerdeführer vor dem Verwaltungsgerichtshof ist ein biss­chen besser geworden: Es wurde 973 Beschwerdeführern ganz oder teilweise recht gegeben. Neben dem Asylbereich – und diese Zahlen sind jetzt wieder wichtig –, näm­lich 2 321 Fälle, dem Glücksspielrecht, 976 Fälle, dem Fremdenrecht, 564 Fälle, betra­fen die häufigsten Verfahren im Jahr 2017 die Bereiche Abgaben, Baurecht, Bodenre­form, Arbeitsrecht sowie Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrgesetz.

Zusammengefasst kann man sagen: In beiden Berichten ist die Handschrift – und das geht jetzt eindeutig in Richtung SPÖ – der unkontrollierten Massenzuwanderung aus 2015 ganz klar herauslesbar. Sehr interessant: Der Verfassungsgerichtshof selbst gibt zu bedenken, dass jede Beschleunigung der Erledigung von Asyl- und Fremdenrechtssa­chen beim Bund und in den Ländern zu einer Kostenersparnis im Bereich der Grund­versorgung in Millionenhöhe führt, denn nicht zu vergessen sind die hohen Kosten, die all diese Verfahren auch bei den Gerichtshöfen verursachen. Dies sei vor allem jenen ins Stammbuch geschrieben, die sich immer ans Rednerpult stellen und sagen, dass die Mindestsicherung der einzige Kostenfaktor ist und es ja nur um ein paar Millionen Euro geht. Nein, es ist nicht so! Genau jenen, die uns immer raten, wir sollen über den Tellerrand schauen, aber selbst mit Scheuklappen durchs Leben galoppieren, sei das ins Stammbuch geschrieben. (Beifall bei der FPÖ.)

In Wahrheit setzen sich die Gesamtkosten im Asylbereich aus vielen einzelnen Fakto­ren zusammen. Das wollen einige auf dem linken Auge Erblindete in dieser Republik nicht sehen und diese Wahrheit auch nicht akzeptieren. Schön, wenn hier sogar einmal der Verfassungsgerichtshof vor den Vorhang bringt, was Sache ist. Die Zahlen spre­chen Bände und sie sprechen für sich. Noch dazu, wenn wir aus dem Bericht des Ver­waltungsgerichtshofes erfahren, dass weit mehr als 80 Prozent auch noch Verfah­renshilfe bekommen. Das heißt, das sind ebenfalls Kosten, die wir tragen, und da rede ich noch gar nicht von den vielen Nebengeräuschen, die es gibt, zum Beispiel, wenn ein Dolmetscher angestellt werden muss und, und, und. Das zahlen nämlich auch alles wir, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Stellvertretend für die freiheitliche Fraktion bedanke ich mich bei allen, die an diesen beiden Berichten mitgearbeitet haben, und auch bei allen Mitarbeitern beider Gerichts­höfe für ihr Engagement in der Vergangenheit und natürlich auch in der Zukunft. Wir werden diesen Bericht sehr gerne zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.36

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Doris Schulz. Ich erteile ihr dieses.