17.19

Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Der gemeinsame Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Me­dien betreffend die EU-Jahresvorschau 2019 ist sehr umfangreich.

Ich habe mir ein spezielles Thema herausgesucht, bei dem ich weiß, wovon konkret die Rede ist und wie notwendig es ist.

Im Zivilberuf bin ich Medienfrau, ich habe viele Filme produziert, Bücher geschrieben sowie Kunst- und Kulturprojekte unterstützt. Ich weiß, wie wichtig und notwendig es ist, dass wir Vielfalt ermöglichen. Das geht nur mit Strukturen. Die Europäische Union hat sich entschlossen, im Rahmenprogramm einen Schwerpunkt auf Kreativität zu setzen. Das ist etwas, was in Kunst und Kultur schon lange notwendig ist. „Creative Europe“ ist das Programm der Europäischen Union für den Kultur- und Kreativsektor in Europa für die Laufzeit 2014 bis 2020. Die Rechtsgrundlage ist eine EU-Verordnung des Europäi­schen Parlaments und des Rates.

Die große Herausforderung ist, Strukturen zu schaffen und Zielsetzungen vorzugeben. Es geht um die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Es geht um Pro­fessionalisierung und Internationalisierung, die Mobilität von kulturellen Akteuren und Werken. Es geht um die Erschließung neuer Publikumsschichten, die Verbesserung des Zugangs zur Kultur, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Finanzkraft von Klein- und Mittelunternehmen – gemeint sind Kreativschaffende.

Wir alle kennen zu diesen Maßnahmen konkrete Projekte aus den eigenen Regionen, aus Österreich, und wissen, wie notwendig und wichtig es ist, denn Kunst und Kultur nähren uns, nähren unsere Seele, erfreuen uns und unterhalten uns. Sie bieten einen wichtigen Blick, der von Österreich hinausgeht und der der Welt einen Blick auf Europa und vor allem auf Österreich gestattet. Das ist etwas, das uns alle gemeinsam vereint. Ich denke, das passt hinsichtlich der Unterschiede, die in der heutigen Diskussion zu­tage getreten sind, denn es ist vielleicht ganz gut, zu sehen, dass Kultur uns alle ver­bindet.

Der Aktionsbereich und das Budget, also das europäische Dach für dieses Rahmen­programm, erstrecken sich über eine siebenjährige Laufzeit. Das Budget ist mit 1,5 Mil­liarden Euro dotiert. Davon entfallen 824 Millionen Euro auf das Subprogramm Media – ein ganz wichtiger Beitrag im Medienzeitalter, in dem wir leben –, 455 Millionen Euro auf das Subprogramm Kultur und 121 Millionen Euro auf den Garantiefonds.

Die Umsetzung wird in den Jahresprogrammen der Europäischen Kommission konkre­tisiert. Die EU-Förderungen für den Kultur- und Filmesektor sind seit rund 30 Jahren eine tragende Säule der länderübergreifenden Zusammenarbeit und sie sind auch für Österreich unverzichtbar. Denken Sie an Filme, die Sie kennen, wie „Schlafes Bruder“, oder an TV-Krimis von Wolf Haas, aber auch an die Teilnahme zum Beispiel an der Frankfurter und der Leipziger Buchmesse, an Filmfestivals in aller Welt. An diesen internationalen Wettbewerben können durch die Unterstützung Österreichs und mithilfe von EU-Fördergeldern österreichische Produzenten, österreichische Produkte und ös­terreichische Bücher – übersetzt – tatsächlich teilnehmen.

Das EU-Förderprogramm „Kreatives Europa 2021-2027“ wurde unter dem Vorsitz Ös­terreichs intensiv verhandelt. Im Dezember 2018 ist es gelungen, eine Einigung über die Ratsposition zu erzielen. Das EU-Parlament wird im März 2019 darüber abstim­men, wie es tatsächlich umgesetzt wird.

Aus Österreichs Sicht werden die neuen Förderschienen für die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden, für Musik, innovative Film- und Serienformate, Medienkompe­tenz sowie Qualitätsjournalismus sehr begrüßt. Unter dem österreichischen Ratsvorsitz sind fünf Schwerpunktthemen mit rund 40 Maßnahmen festgesetzt worden. Das sind die Nachhaltigkeit des Kulturerbes, der Beitrag von Kultur zum Zusammenhalt in der Gesellschaft, die Unterstützung von Kultur- und Kreativschaffenden und europäischen Inhalten, die Gleichstellung der Geschlechter und internationale Kulturbeziehungen.

2019 beginnt die vierjährige Laufzeit des neuen Arbeitsplanes. Viele Maßnahmen sind geplant, vom EU-Ministertreffen zur Finanzierung des Kultur- und Kreativsektors, Rats­schlussfolgerungen und Konferenzen zur Förderung der Kreativität der jungen Men­schen bis hin zu Fachseminaren, EU-Expertengruppen zur Gleichstellung der Ge­schlechter, Entwicklung eines strategischen Ansatzes für internationale Kulturbezie­hungen. Die EU-Kulturförderungen im Rahmen von „Creative Europe“ umfassen den gesamten Kunst-, Kultur- und Kreativsektor.

Gefördert werden – auch das ist etwas ganz Wichtiges, Sie werden sicher in Ihren Regionen Kunst- und Kulturschaffende haben, die davon profitieren oder diese Form von Unterstützung gerne annehmen – multilaterale Kooperationsprojekte, europäische Netzwerke und Plattformen sowie literarische Übersetzungen. Teilnahmeberechtigt sind – auch das ist ein wichtiges Wissen – Einrichtungen im Kultur- und Kreativsektor in EU-Mitgliedstaaten sowie in weiteren europäischen Ländern, die ein Abkommen mit der Europäischen Kommission abgeschlossen haben – denn nicht alle nehmen an die­sem Kulturrahmenprogramm teil.

Gefördert werden: Film- und Literaturfestivals, Buchübersetzungen, Lizenzen für Buch­übersetzungen, Akkreditierungen, finanzielle Unterstützungen, internationale Koopera­tionen für Filmproduktionen in Österreich und anderen TV-Anstalten und digitale Kunst- und Kulturprojekte – zum Beispiel die Ars Electronica als weltweit größtes Festival für digitale Kunst- und Kulturprojekte, die jedes Jahr in Oberösterreich stattfindet. Sie alle werden konkrete Beispiele aus Ihren Regionen kennen, die über Österreich EU-geför­dert sind.

Wichtig in Medienzeiten sind auch Trainingsprogramme im Bereich Media oder die Vernetzung der internationalen Filmhochschulen. Eine Debatte, die uns immer wieder begleitet – diesmal ganz besonders – ist die Bewerbung als und Teilnahme an der Eu­ropäischen Kulturhauptstadt. Österreich ist ja mit drei Bewerbungen auf der Shortlist. Sowohl die Stadt Graz als auch die Stadt Linz haben ungemein von der Europäischen Kulturhauptstadt profitiert, beide Städte konnten ihren Kulturschwerpunkt sehr, sehr gut weiterentwickeln.

Deswegen geht es auch um Kooperationsprojekte, die das Kernstück des Programms bilden. Es geht um Projektpartnerschaften, Projektträger und darum, die Konzeption sowie Finanzierung entsprechend umzusetzen. Die Schwerpunkte sind Mobilität, Pro­fessionalisierung und Publikumsentwicklung. Was so trocken klingt, ist ein sehr wich­tiger Teil der Arbeit unserer Kulturschaffenden, die das Fenster Österreichs weit öffnen.

Für die sogenannten kleinen Projekte – das sind drei Kulturveranstalter aus drei ver­schiedenen Ländern – gibt es einen Zuschuss von maximal 200 000 Euro. Für die so­genannten großen Projekte müssen schon Profis am Werk sein und sechs Projekt­träger aus sechs verschiedenen Ländern gemeinsam an Kulturprojekten arbeiten. Für beide Kategorien gilt die Laufzeit von vier Jahren.

Es gibt eine sehr gute Übersicht, die man geschaffen hat, und ein ambitioniertes Pro­gramm Österreichs für Kunst, Kultur und Medien im europäischen Kontext – dargestellt in diesem Bericht. Das heißt, die Vorgaben sind umfangreich. Ich wünsche unserem Bundesminister Blümel viel Erfolg bei dieser Arbeit. Wir werden dem Bericht selbst­verständlich zustimmen, und ich lade Sie alle ein, das im Sinne einer gemeinsamen Gesprächskultur auch zu tun. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.28

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Monika Mühl­werth zu Wort gemeldet. Ich erteile es.