11.30

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuhörer hier und zu Hause! Es geht bei diesem Punkt um eine Vereinfachung der Postenausschreibungen im Bereich des Verwaltungsgerichtshofes. Warum braucht es die? – In den Jahren 2019, 2020 und 2021 wird es aufgrund zeitlich gestaffelter Ruhe­standsversetzungen zu mehreren Nachbesetzungen im Verwaltungsgerichtshof kom­men. Die bisher gültige gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Ausschreibung zur Nachbesetzung dieser Planstellen frühestens drei Monate vor beziehungsweise längs­tens einen Monat nach Freiwerden der Stelle zu erfolgen hat. Im Konkreten hätte dies zur Folge, dass in den nächsten Monaten, heuer und auch in den nächsten zwei Jah­ren, fast permanent Ausschreibungsverfahren durchzuführen wären, weil eben über­durchschnittlich viele Nachbesetzungen anstehen. Dies wäre mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden und würde auch notwendige Ressourcen binden.

Hinzu kommt dann noch ein besonderer Zeitdruck in den Sommermonaten, weil für je­den Besetzungsvorgang Beschlüsse im Ministerrat notwendig sind, der im Sommer nicht so oft zusammentritt. Es entspricht einer Anregung des Höchstgerichts, die Be­setzungsverfahren zu vereinfachen, indem der Gesetzgeber die Fristen für die Aus­schreibung zur Nachbesetzung von Richterplanstellen um insgesamt fünf Monate aus­dehnt, zusätzlich drei Monate vor und zwei Monate nach Antritt des Ruhestands. Damit kann künftig eine Reihungsliste erstellt werden, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann. Die oder der Nächstgereihte kann dann herangezogen werden. Diese Praxis hat sich, wie wir gesehen haben, auch in anderen Institutionen bereits bewährt. Vielleicht gelingt es auch, wenn ich diesen kleinen Nebensatz hier einfügen darf, bei dieser Gelegenheit, die Frauenquote im Verwaltungsgerichtshof ein wenig zu erhöhen.

Ich sehe es als Zeichen vertrauensvollen Einvernehmens zwischen Höchstgerichten, Regierung und Gesetzgeber, wenn solche Dinge offen und praxisgerecht angespro­chen und geregelt werden können. Die Beschleunigung dient dem Verwaltungsge­richtshof und den Menschen, die dort ihr Recht suchen. Damit kommt es zu keinen Verzögerungen, und es werden keine Ressourcen verschwendet.

Dafür darf ich dem Herrn Bundesminister herzlich danken. Sie sind in vielen Fällen ei­ne treibende Kraft für sinnvolle Regelungen, die dem Bürger dienen. Sie treiben sie, so wie ich das sehe, mit großer Einsatzfreude voran und bringen sie zu einem guten Er­gebnis. Sicherlich ist dieser Schritt heute ein kleiner Schritt, der aber dennoch dazu beiträgt, dass der Bürger spürt, dass diese Regierung angetreten ist, Überbürokratisie­rung abzuschaffen und in vielen Bereichen schneller zu werden, was den Menschen in ihrem Alltag nützt. Der Bürger soll möglichst oft merken, dass so viele Reformideen wie möglich in die Tat umgesetzt werden. – Vielen Dank für Ihre Zustimmung zu diesen Reformschritt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.34

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile es ihr.