13.56

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kollegen! Werte Zuhörer hier im Saal und via Livestream! Wenn wir uns dem aktuellen – wir sind ja schon mittendrin – 18 Monatsprogramm des Rates für 2019/20, bis Juni 2020, den EU-Vorhaben bezüglich Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort heute hier widmen, so ist zu sagen, dass relevante Maßnahmen und Initiativen vorgesehen sind, die die künftige Wettbewerbsfähigkeit Österreichs, aber auch Europas zum Thema machen und vor allem darauf ausgelegt sind, den Binnen­markt zu stärken und die entsprechenden Potenziale auszuschöpfen, so wie es die Frau Ministerin im Bericht auch darlegt.

In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass es mittlerweile auch eine Kurs­korrektur gibt, gerade wenn man sich den Zugang Frankreichs und im Speziellen jenen Deutschlands vor Augen führt, vor allem jenen von Wirtschaftsminister Altmaier. Da wird nämlich klar kommuniziert, dass eine stärkere staatliche Wirtschaftspolitik bei­spielsweise auch im Bereich der Industriepolitik vonnöten ist, um eine entsprechende internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU gegenüber der Konkurrenz aus China und auch den USA sicherzustellen und gewährleisten zu können.

Die Weiterentwicklung einer umfassenden Strategie für die Industriepolitik, Frau Kolle­gin Hahn, steht nicht nur im Bericht, sondern hat man auch im Zuge der österreichi­schen EU-Ratspräsidentschaft verfolgen können: Österreich hat da eine wesentliche Forderung eingearbeitet und diese industriepolitische Ausrichtung eben auch unter Be­dachtnahme auf die Klima- und Energiepolitik gemacht, um einerseits die Wettbe­werbsfähigkeit zu erhöhen, aber andererseits auch, um zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und dies durch notwendige Investitionen im Bildungsbereich zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

Eine wesentliche Säule, auf die ich eingehen möchte, sind die kleinen und mittleren Unternehmen. Das soll im kommenden Binnenmarktprogramm 2021 bis 2027 entspre­chend berücksichtigt werden, hat dieses doch eine wirklich wichtige Funktion. Deshalb ist vorgesehen, es mit einem Volumen von 4 Milliarden Euro auszustatten. Dieses Pro­gramm sollte einerseits dazu dienen, den Verbraucherschutz zu stärken, aber anderer­seits auch die KMUs als wirklich unverzichtbares Rückgrat unserer Wirtschaft dabei zu unterstützen, noch stärker vom Binnenmarkt zu profitieren.

Angesichts der Tatsache, dass – wie wir heute im Rahmen der Debatte um den Mittel­standsbericht 2018 noch hören werden – mehr als 99 Prozent der heimischen Unter­nehmen zu den KMUs zählen und zwei Drittel der Erwerbstätigen in diesem Bereich tä­tig sind, ist diese Schwerpunktsetzung meines Erachtens von essenzieller Bedeutung.

Mindestens ebenso wichtig und richtig ist aber der Zugang der Bundesregierung hin­sichtlich der Verwendung der EU-Mittel. Da wurde von dieser Bundesregierung ganz klar die Forderung Österreichs als Nettozahler artikuliert, dass es zu einem effizienten Mitteleinsatz kommen muss, dass die Kosten für die allgemeine Verwaltung entspre­chend begrenzt werden müssen, dass es ein Mitspracherecht bei der Programmumset­zung geben muss und dass der Schwerpunkt auch auf die Digitalisierung gelegt wer­den muss. Diese Bundesregierung macht das eben nicht nur in Worten, sondern in Ta­ten, denn auch die Steuerreform, die sich gerade in Ausarbeitung befindet, wird in wei­terer Folge auch auf nationalstaatlicher Ebene diese KMUs entsprechend unterstützen.

Wenn wir uns das auf europäischer Ebene anschauen, so ist auch die Weiterentwick­lung dieses Small Business Acts für Europa eine Fokussierung auf die Digitalisierung, aber geeint mit einem Bürokratieabbau und einem erleichterten Zugang zu Finanzie­rungs- und Bildungsmöglichkeiten. Somit werden all diese Maßnahmen natürlich zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beitragen.

Ebenso wichtig ist aber auch der Abbau aller Handelshürden beim Zugang zu den in­ternationalen Märkten für unsere KMUs. Gerade wenn wir uns ansehen, dass wir da eine Exportquote von 60 Prozent haben oder, in Zahlen ausgedrückt, für das Jahr 2018 von 150 Milliarden Euro, so ist das ein besonders wichtiges Vorhaben.

Auf die Auswirkungen des Brexit – Kollege Buchmann hat es ja schon angesprochen, da ist es wieder einmal zu einer Verschiebung gekommen – werde ich jetzt nicht näher eingehen. Worauf ich aber eingehen möchte, ist, dass vor allem dem Bereich der Digi­talisierung in der österreichischen Ratspräsidentschaft ein entsprechend hoher Stellen­wert eingeräumt wurde. Der Abbau von Hindernissen, und ich spreche hier nur die Geoblocking-Verordnung an, oder auch die Einigung von 21 Mitgliedstaaten gemein­sam mit Norwegen hinsichtlich der Europäischen Blockchain-Partnerschaft, die erzielt werden konnte, um effizientere Leistungen für länderübergreifende Verfahren zu ha­ben, all das sind Maßnahmen gewesen, die natürlich auch zur Steigerung der Wettbe­werbsfähigkeit unserer Unternehmen beitragen.

Die elektronischen Amtswege sind bereits angesprochen worden. Wenn man sieht, dass man innerhalb eines Jahres allein in Österreich eine Nutzungssteigerung von 25 Prozent hat, so ist das ein klarer Hinweis darauf, dass das von der Bevölkerung, aber auch von den Unternehmen entsprechend angenommen wird, und das ist auch wichtig. Auch wenn hier und da noch Evaluierungen im Bereich des Meldewesens not­wendig sind, bin ich dennoch davon überzeugt, dass diese stattfinden werden.

Insgesamt gesehen bietet der digitale Innovationsprozess unserer heimischen Wirt­schaft eine wesentliche Chance, neue Geschäftsfelder und Märkte zu erschließen und den Wirtschaftsstandort dahin gehend zu stärken, dass eine Abwanderung von Pro­duktionsstätten, aber auch von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen hintange­halten wird und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert wird und neue Arbeits­plätze geschaffen werden.

Wenn man sich das als Kärntner anschaut, ist man natürlich auf zwei Projekte beson­ders stolz. Wir haben nämlich schon im Jahr 2003 erkannt, welche Chance es in Kärn­ten bieten könnte, diese Digitalisierung umzusetzen. So wurde bereits unter dem da­maligen Landeshauptmann Haider in Klagenfurt das Projekt Lakeside Park initiiert, das bis heute insgesamt eine Weiterentwicklung zu einem österreichweit einzigartigen Mo­dell im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie gefunden hat. 1 100 Be­schäftigte in mehr als 61 Betrieben finden dort heute nicht nur ihren Arbeitsraum, son­dern auch einen Bildungs- und Lebensraum. Dieser Lakeside Park hat sich in Kärnten wirklich zu dem Innovationszentrum im Bereich Forschung und Entwicklung entwickelt

Ein weiteres Beispiel – da war die Frau Bundesministerin beim Spatenstich dabei – er­gibt sich in Villach bei Infineon, wo 1,6 Milliarden Euro investiert werden, wo zusätzlich auch ein neues Forschungszentrum entsteht, wo es um die Bereiche Mobilität, Energie und Sicherheit geht und diesbezügliche Lösungen angeboten werden. Nicht zu verges­sen ist, dass im Zusammenhang damit 750 neue Arbeitsplätze entstehen.

Nicht zuletzt an diesen beiden Beispielen sieht man, dass die Bundesregierung und Sie als verantwortliche Ministerin auch im Bereich Digitalisierung den richtigen Zugang und die richtigen Chancen erkennen und mit Maßnahmen auf nationalstaatlicher, aber auch auf EU-Ebene konkrete Impulse setzen, um das voranzutreiben und diesen zu­kunftsorientierten Weg auch einzuschlagen. Ich danke Ihnen für diesen Zugang. Selbst­verständlich werden wir diesen Bericht gerne zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.05

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächste gelangt Frau Bundesministerin Dr.in Mar­garete Schramböck zu Wort. Ich erteile es ihr.