18.16

Bundesrätin Rosa Ecker, MBA (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geschätzter Herr Vizekanzler in Vertretung der Bundesministerin Hartinger-Klein! Sehr geschätzte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Wir haben ja heute Vormit­tag schon viel von Digitalisierung gehört und darüber gesprochen. Jeder von uns nutzt in vielen Bereichen seines Lebens die zunehmenden Möglichkeiten der Digitalisierung.

Auch in den Verwaltungsabläufen der Ärzte und Apotheken bleibt die Welt nicht ste­hen. Die Neuerung im Gesundheitswesen, nämlich die Umsetzung des elektronischen Rezepts, kommt da zeitgerecht. Damit setzen wir einen wichtigen und innovativen Schritt. Wir sehen das als Serviceleistung einerseits für die Versicherten und anderer­seits für die Dienstleister im Gesundheitsbereich.

Wie können wir uns den Ablauf des elektronischen Rezepts vorstellen? – Zuerst er­fasst der Arzt das e-Rezept im e-card-System, der Patient erhält dann auf Wunsch den e-Rezeptbeleg oder doch einen Ausdruck. Damit geht er zum Apotheker – es funktio­niert auch in der Hausapotheke –, dieser scannt den Code, steckt die e-card und ruft damit das Rezept ab. Der Patient nimmt sein Medikament und geht nach Hause. Der Apotheker rechnet das e-Rezept mit der Sozialversicherung ab. – Kurz, bündig, ein­fach.

Die Patienten können ihre Rezepte auch über eine App im Portal der Sozialversiche­rung unter www.meinesv.at elektronisch abrufen oder mittels e-card. So gibt es auch eine komplette Übersicht über all ihre Rezepte, denn oft gehen ja Rezepte verloren oder werden unlesbar, und künftig kann jeder Versicherte diese Daten am Gesundheitspor­tal mit seiner Handysignatur oder mit der Bürgerkarte abrufen.

Das bedeutet auch mehr Sicherheit für den Patienten, denn er kann die gesamte e-Me­dikationsliste einsehen. Das ist besonders wichtig, um etwaige Wechselwirkungen der einzelnen Medikamente prüfen zu können. Jetzt denkt man sich, das macht der Arzt bei der Verschreibung, aber wir wissen, viele Medikamente, die wir uns selbst in der Apotheke holen, sind rezeptfrei. Steckt der Apotheker die e-card, kann er auch prüfen, ob dieses rezeptfreie Medikament eine Wechselwirkung mit einer anderen Dauermedi­kation oder einem anderen Medikament, das man fallweise einnimmt, hat, und das er­folgt ganz automatisiert. Das erhöht die Patientensicherheit und unterstützt die Ärzte und Apotheker in ihrer Arbeit.

Es ist trotzdem ganz wichtig zu sagen: Die e-Medikation ist nicht verpflichtend. Jeder Versicherte kann sagen, er möchte wie bisher sein Papierrezept. Ich denke da beson­ders an die ältere Generation, für die es beruhigend ist, zu wissen, dass das Rezept­einlösen auch wie bisher gewohnt funktioniert und man sich darum keine Sorgen ma­chen muss. Ansonsten aber ist wie gesagt kein Papierbeleg mehr notwendig.

Hat sich jemand von Ihnen einmal Gedanken darüber gemacht, wie viele Rezepte in ei­nem Jahr ausgestellt werden? – Es ist eine hohe Zahl: 60 Millionen Stück pro Jahr. Diese werden in Hinkunft zum überwiegenden Teil elektronisch abgewickelt. Damit ist auch gewährleistet, dass ein Rezept nicht mehrfach eingelöst, nicht kopiert und nicht gefälscht werden kann.

Die Ärzte und die Arzthelfer werden durch diese Änderung in ihrer täglichen Arbeit wirklich sehr unterstützt, die Abläufe werden vereinfacht. Es ist auch wichtig hervorzu­heben, dass Rezepte auch dann nur infolge eines Arzt-Patienten-Kontakts ausgestellt werden. Durch das Stecken der e-card wird überprüft, ob ein gültiger Versicherungsan­spruch besteht, und es können weitere notwendige Prozesse veranlasst werden wie et­wa eine chefärztliche Bewilligung oder eine Zuweisung.

Die Ausstellung elektronischer Rezepte wird auch von den Apothekern begrüßt. Man darf nicht vergessen, die öffentlichen Apotheken sind neben den Hausapotheken am meisten mit dem Einlösen und mit Abrechnungen von Kassenrezepten befasst, daher wird die Ausstellung elektronischer Rezepte zu einer eindeutigen administrativen Er­leichterung für die Apotheken führen. Es ist auch wichtig, die Apotheken bei der Um­setzung dieses Change-Prozesses miteinzubeziehen, denn diese innovative Änderung soll für alle praktisch und nutzerfreundlich angewendet werden können.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat daher mit der Apo­thekerkammer eine einvernehmliche Vorgehensweise bei der Vorbereitung und Einfüh­rung der e-Rezepte beschlossen. In Vorarlberg wurde ja damit bereits begonnen, wir haben es im Ausschuss gehört. Die Erfahrungsberichte sind sehr gut. Derzeit arbeiten bereits mehr als 300 Vertragsärzte und viele Apotheken mit der e-Medikation.

Diese Erfahrungen sind auch für die nächsten Herausforderungen von Nutzen. Im Rah­men der Elektronischen Gesundheitsakte steht in Zukunft neben der e-Medikation auch der Einsatz der Medikationsanalyse und des Medikationsmanagements an. Genauso sollen der elektronische Transportschein, der elektronische Impfpass und auch der elektronische Mutter-Kind-Pass umgesetzt werden.

Natürlich sind bei der Umsetzung auch hier die Datensicherheitsmaßnahmen einzuhal­ten und es gilt grundsätzlich die Verschlüsselungspflicht. Mittels Admin-Karte und PIN ist so eine eindeutige Identifikation möglich. Genutzt wird – auch das wurde uns im Ausschuss erklärt – ein Teil der Infrastruktur, die auch für die e-card verwendet wird, und das wird daher zu keinen zusätzlichen Kosten führen.

Diese Novelle des Rezeptpflichtgesetzes bringt große Vorteile für Patienten, Ärzte und Apotheker und treibt den Bürokratieabbau voran. Ich freue mich, dass dieser Tages­ordnungspunkt, zumindest voraussichtlich, die Zustimmung aller finden wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP, bei BundesrätInnen der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

18.22

Präsident Ingo Appé: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner. Ich erteile es ihr.