Berichterstatter Christoph Längle, BA: Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für aus­wärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2019 be­treffend Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitglied­staaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters komme ich zum Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2019 betreffend Beitrittsprotokoll zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitglied­staaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecua­dors.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Abschließend darf ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2019 betreffend Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaa­ten einerseits und Zentralamerika andererseits zur Kenntnis bringen.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Präsident Ingo Appé: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile es ihm. – Bitte.