Berichterstatter Gottfried Sperl: Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegen­heiten über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2019 betreffend Abkom­men über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme zum Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2019 betreffend Abkommen über eine stra­tegische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten ei­nerseits und Japan andererseits.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Präsident Ingo Appé: Danke, Herr Bundesrat.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Längle. – Bitte.