11.34

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Werter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Grüne, ich habe das schon letztens erwähnt, wollen die Energiewende in Österreich und auch in Europa so schnell wie nur möglich schaffen.

Das heißt, wir müssen uns dementsprechend endlich einmal vom klimaschädlichen Öl und der Kohle in Europa und auch in Österreich befreien. Ich glaube, es ist jedem hier auch wirklich klar, dass uns das nur gelingt, wenn wir auf einen Energiemix aus erneuerbaren Energien setzen: aus Wasser, Photovoltaik, Windenergie und auch aus Biomasse.

Ich glaube, ich muss jetzt nicht mehr auf die politischen Geschehnisse, die in den letzten Wochen und Monaten passiert sind, eingehen oder zur Biomasse noch etwas sagen. Man hat es auch heute wieder gespürt, dass noch sehr viel Emotion da ist, in den letzten Monaten sehr viel politisches Kleingeld gewechselt wurde, aber dennoch muss ich anmerken, dass wir heute im Bundesrat ein Gesetz beschließen, das, ehrlich gesagt, in der Fachwelt nur Kopfschütteln verursacht.

Es geht um immerhin noch 39 Anlagen in ganz Österreich, die vor der Schließung stehen. Wir Grüne wollten mit einem Bundesgesetz im Verfassungsrang ohne viel mehr Verwaltungsaufwand, ohne massiven Hickhack eine einheitliche Verordnung haben, die den Weiterbestand dieser Anlagen wirklich garantiert.

De facto geht es darum, eine Übergangslösung zu schaffen. Es ging lediglich darum, für die Holzkraftwerke in Österreich, die Ökostrom und Ökowärme produzieren, eine Übergangslösung bis zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2020 in Form von finanzieller Unterstützung zu schaffen, damit diese weiterhin in Betrieb sein können. Deswegen haben wir uns und werden wir uns auch weiterhin für eine bundeseinheitliche Lösung einsetzen.

Frau Ministerin, wir werden diesem Grundsatzgesetz nicht zustimmen, denn das, was heute vorliegt, ist für mich, ehrlich gesagt, ein Rückschritt. Ich verstehe natürlich Ihre Intention dahinter, klar, aber Sie werden auch unsere Position verstehen, dass uns als Grüne ein bundeseinheitliches Gesetz 10 000-mal lieber ist als das, was uns heute hier vorliegt. (Bundesrätin Mühlwerth: Das kann schon sein, aber dennoch geht es ums selbe!) Für uns ist es ein Rückschritt, ein Rückschritt von einem funktionierenden Bundesgesetz in neun, und das ist genau die Kritik dahinter, in der Praxis hoffentlich nicht allzu unterschiedliche Landesgesetze.

Das wird sich erst in der Praxis herausfiltern und herauskristallisieren, wie unter­schiedlich dann diese Landesgesetze ausgelegt werden, diese Geschichte mit der Erhebung der Kosten, werden die dann einheitlich zur Oemag gehen, und so weiter und so fort. Also das wird sich dann in der Praxis erst beweisen müssen, wie einheitlich neun unterschiedliche Gesetze in diesem Land sind.

Wir werden dann neun unterschiedliche Tarifstrukturen bekommen, in jedem Bun­desland eine andere. Es wird zu einer Mehrbelastung der einzelnen Haushalte kom­men, je nachdem, in welchem Bundesland man ist und wie viele Kraftwerke dieses Bundesland hat. Auch die Rechtssicherheit ist für mich und für uns Grüne nach wie vor noch unklar, ich spreche insbesondere die Bestimmungen betreffend Schadholz an, die im Gesetzestext noch dazugekommen sind. Es ist für mich noch unklar, ob das dann EU-konform ist oder nicht.

Ich hoffe, jeder hier im Hohen Haus weiß, dass dieses Gesetz definitiv nicht ideal ist. Ich glaube, das ist allen hier bewusst und auch klar, und ich hoffe, dass so eine Lösungsfindung, wie wir sie heute haben, wirklich eine Ausnahme bleibt, denn Um­weltschutz und die Energiewende sind für uns Grüne, für die Menschen in Österreich und allgemein auf der Welt einfach zu wichtige Themen, um dabei irgendwelchen politischen Hickhack zu betreiben, egal auf welcher Seite man auch immer die Schul­digen findet.

Ich kann nur hoffen, dass in den letzten Wochen und Monaten nicht zu viel Zeit und Energie von Ihrem Ministerium, von Ihnen in dieses Ökostromgesetz geflossen sind, denn wir stehen vor einer wichtigen Entscheidung, nämlich dem Erneuerbaren-Aus­bau-Gesetz, das dieses Jahr wirklich wie angekündigt kommen soll. Ich kann nur hoffen, dass dieses Gesetz wirklich kommen wird, nämlich ehestmöglich, und auch die nötige Mehrheit im Parlament bekommt, denn wir brauchen ein gutes Gesetz, ein Gesetz, das umfassend ist, das effizient ist, die Naturverträglichkeit miteinfließen und auch die sozialen Aspekte nicht außer Acht lässt.

Das sind wichtige Punkte, die in einem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, wie wir es uns erhoffen, wie wir es uns erwarten, von Ihrem Ministerium, von Ihnen, Frau Köstinger, wirklich auch umgesetzt werden.

Wenn ich die sozialen Aspekte gerade mit dem Netznutzungsentgelt als Stichwort einbringen darf: Das sind Fragen, die wir uns stellen müssen und bei denen wir auf eine gute Lösung kommen müssen, denn es geht wirklich um viel, um das EAG, das nicht dem politischen Hickhack zum Opfer fallen darf. Ich hoffe, wir sind uns auch darin einig, dass es hoffentlich keine Lösung sein wird, das EAG, das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz, in neun Bundesländer aufzusplitten. Das würde meiner Meinung nach eine Überforderung und ein totales Desaster in den Bundesländern und auch für das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz im Allgemeinen bedeuten.

Deswegen bieten wir Ihnen, Frau Ministerin, gerne unsere konstruktive Mitarbeit auch gerade beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz an. Denn ganz ehrlich, wir werden die Energiewende nur gemeinsam über die Parteigrenzen hinweg – schaffen, wenn wir alle also die Fraktionsgrenzen überwinden.

Wir sind gerne dabei, denn es geht um unsere Zukunft. Es geht um die Zukunft der Energie. Deswegen bringe ich auch einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „100 Pro­zent Ökostrom bis 2030“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird ersucht, dem Nationalrat ehest, spätestens bis Ende Juli 2019, einen Gesetzesvorschlag zukommen zu lassen, der die Erreichung des neuen Ausbauzieles von 100 Prozent Ökostrom bis 2030 gewährleistet, sowie die Behandlung des jährlichen Berichtes zur Entwicklung von Ökostrom und Stromverbrauch (Ökostrombericht) im Nationalrat, sowie dem Bundesrat vorschreibt.

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Sehr geehrte Damen und Herren! Es sollte unser gemeinsames Ziel sein, die erneuerbaren Energien voranzubringen, auszubauen und auch gemeinsam die Schritte zu gehen. Ich höre das jetzt gerade im EU-Wahlkampf – ich bin bei vielen Podiums­diskussionen, bei denen alle Parteien immer wieder die wichtige Energiewende voran­treiben wollen –, wie wichtig es ist, das bis 2030 zu schaffen. (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.)

Ich erwarte mir heute, dass diesen Worten auch Taten folgen, um die erneuerbare Energie endlich voranzutreiben, aber bei einem Rückschritt, wie wir ihn heute be­schließen, können wir, wie gesagt, aus Sicht der Grünen nicht mitstimmen. Dennoch möchte ich noch etwas Positives herausheben, nämlich die Befreiung vom Ökostrom­beitrag für einkommensschwache Haushalte. Das ist, finde ich, eine wirklich großartige Geschichte; wir Grüne haben das schon 2011, also vor acht Jahren, gefordert.

Ich habe mir extra noch den Entschließungsantrag herausgeholt, der damals in der Verhandlung an der ÖVP, damals auch in Regierungsverantwortung, gescheitert ist. Man hätte bereits vor acht Jahren Menschen in Haushalten mit geringen Einkommen entlasten können, das ist leider nicht passiert. Nicht alles, was von der Opposition kommt, scheint also schlecht zu sein. – Es ist natürlich positiv, dass das jetzt, acht Jahre später, doch durchkommt; das ist, finde ich, großartig.

Wie gesagt: Diesem Gesetz werden wir natürlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)

11.42

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Der von den Bundesräten Stögmüller und Dr. Dziedzic gestellte Entschließungsantrag trägt nur zwei Unterschriften und ist somit nicht genügend unterstützt.

Ich stelle daher die Unterstützungsfrage und bitte jene Bundesrätinnen und Bun­desräte, die diesen Antrag zusätzlich unterstützen wollen, also bisher nicht auf dem Antrag stehen, um ein Handzeichen. – Durch die zusätzliche Unterstützung ist der Antrag als genügend unterstützt anzusehen und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte.