11.43

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vize­prä­sident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bild­schirmen! Als freiheitlicher Bundesrat begrüße ich den Beschluss des Nationalrates vom 25. April betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 geändert wird, und den weiteren Beschluss des Nationalrates vom 25. April betreffend ein Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse, das sogenannte Biomasseförderung-Grundsatzgesetz.

Im Zuge der Vorbereitung für die zwei Tagesordnungspunkte fragte ich mich: Wie muss sich ein sogenannter Sozialdemokrat fühlen, wenn er nur aus parteitaktischen Erwägungen am 14.2.2019 ein Gesetz blockiert und zu Fall gebracht hat (Beifall bei BundesrätInnen der FPÖ) und damit nicht nur die in dieser Form noch nie dagewesene Schadholzsituation in diversen Bezirken in Oberösterreich und in Niederösterreich verschärft hat? Ich möchte in Erinnerung rufen, dass er damit am 14.2. auch gegen die spürbare Entlastung einkommensschwacher Haushalte und damit gegen die Maß­nahme zur Bekämpfung von Energiearmut gestimmt hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wissen Sie, Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ-Bundesratsfraktion, welche wesent­liche Änderung es mit der neuen Regierung gibt? – Ich kann es Ihnen verraten: Wir haben als soziale Heimatpartei, namens Freiheitliche Partei Österreichs, mit Herz und Hausverstand (Bundesrätin Grimling: Au!) gemeinsam mit unserem Regierungs­partner die Politik der sozialen Kälte der SPÖ-Regierungszeit beendet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir stellen uns den Notsituationen und schieben diese nicht vor uns her, wie viele Jahre vorher die SPÖ das oft genug getan hat. Wir setzen mit dem Beschluss eine Maßnahme im Sinne der Bekämpfung der Energiearmut um, der einkommens­schwache Haushalte vom Mindestbeitrag von 20 Euro befreit. Ich werde aber jetzt auch noch einmal, wie bereits in meiner Rede vom 14.2.2019, darlegen, worum es überhaupt in diesem Gesetz geht. (Bundesrat Weber: Nicht noch einmal!)

Wie auch bereits im Zuge meiner letzten Rede zu diesem Thema ausgeführt, meint es die Bundesregierung ernst mit der Klimapolitik und der Energiewende. Das Ziel, im Jahr 2030 bilanziell 100 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen, ist gesetzt. Um die Erreichung dieses Ziels zu ermöglichen, will die Regierung noch im heurigen Jahr durch das sogenannte Erneuerbare-Ausbau-Gesetz die Rahmenbedin­gungen für den deutlich beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung neu und effizienter gestalten.

Darüber hinaus ist es aber wichtig und dringend erforderlich, effiziente Bestands­anla­gen weiter am Netz zu halten – auch wenn es bereits sicher für den einen oder ande­ren schon eine Wiederholung darstellt, möchte ich speziell für die Kolleginnen und Kollegen der SPÖ-Bundesratsfraktion unter dem Motto: Man gibt nur einen Brief auf, sonst nichts!, einen nochmaligen Erklärungsversuch durchführen; vielleicht hilft es doch –, und um dies zu gewährleisten, braucht es eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten der neuen Langfristregelung.

Weiters hat es im vergangenen Jahr durch die Borkenkäfer- und die Sturmschäden leider einen massiven Anstieg auf circa 8 Millionen Festmeter Schadholz gegeben. Einer der größten Abnehmer für diese Schadhölzer sind unsere österreichischen Bio­mas­seanlagen, wobei bereits einige in den Jahren 2017/2018 aufgrund des Vertrags­endes herausgefallen sind, und wenn es keinen Nachfolgetarif gibt, werden 2019 weitere herausfallen. Unter diesen beschriebenen Umständen verstehe ich die diver­sen Aussagen von der SPÖ-Fraktion nicht. Es liegt wahrscheinlich an der mangelnden Kompetenz in Umwelt- und Energiefragen. Sie haben mit Ihrem Abstimmungsverhalten am 14.2.2019 einige Tausend Arbeitsplätze gefährdet. Ich verstehe die Vorgangsweise nicht. (Bundesrat Hahn: ... blöd!)

Die auszuzahlenden Tarife über die Abnahme und Vergütung von Ökostrom werden seit dem Ökostromgesetz 2002 durch die verschiedenen Einspeisetarifverordnungen vom jeweiligen Bundesminister festgesetzt – egal in welcher Regierungskoalition, in früheren Zeiten auch mit der SPÖ. Am 14.2.2019 wurde diese Vorgangsweise von Ihrer Seite für nicht in Ordnung und als Grund empfunden, abzulehnen. Bei dem am 14.2. vorliegenden Änderungsantrag handelte es sich um die Verlängerung des Geset­zes, welches unter der rot-schwarzen Bundesregierung 2017 gemeinsam, auch mit Stimmen der SPÖ, beschlossen wurde. Komischerweise, ich habe nachgesehen, wur­de dieses Gesetz damals auch im Bundesrat einstimmig beschlossen. Nun hätte es nur um drei Jahre verlängert werden sollen.

Aufgrund dessen, dass wir von der Bevölkerung gewählt wurden, um für die Bevöl­kerung da zu sein und unser wunderschönes Heimatland zu erhalten und zu schützen, haben wir auch in dieser Situation kühlen Kopf bewahrt und eine gesetzliche Regelung mit unserem Regierungspartner erarbeitet, die mit einfacher Mehrheit umsetzbar ist. Man nennt es Grundsatzgesetz des Bundes und benötigt noch zusätzlich, wie erwähnt, neun Landesgesetze der Länder.

Mit dem Biomasseförderung-Grundsatzgesetz werden nunmehr die Bundesländer als Ausführungsgesetzgeber verpflichtet, Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfällen mit hohem biogenen Anteil in Entsprechung des Grundsatz­gesetzes des Bundes zu fördern. Im Sinne einer möglichst einheitlichen Vorgangs­weise der Bundesländer wurde nunmehr seitens des Bundesministeriums für Nach­haltig­keit und Tourismus ein Musterlandesausführungsgesetz, das den Vorgaben des Grundsatzgesetzes entspricht und in welchem die bereits im Vorblatt zur gegen­ständ­lichen Regierungsvorlage vorgeschlagenen Nachfolgetarife festgeschrieben sind, erar­beitet.

Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Länder, der im Rahmen des Begutach­tungs­verfahrens artikuliert wurde. Die jeweiligen Landesgesetzgeber sollen die Inhalte des Musterausführungsgesetzes und damit die dort vorgeschlagenen Nachfolgetarife – bis 2 Megawatt: 10 Cent pro Kilowattstunde, größer 2 bis 10 Megawatt: 9 Cent pro Kilo­watt­stunde und über 10 Megawatt: 8,5 Cent pro Kilowattstunde – in die entsprechenden Landesausführungsgesetze übernehmen.

Es wurde angesprochen, dass die Bundesländer jetzt unterschiedliche Tarife einheben. Dazu möchte ich noch einmal betonen: Ja, das stimmt, aber ein einziger Bundesrat der SPÖ-Fraktion hätte das verhindern können. Das wäre nicht der Fall gewesen, wenn ihr im Sinne der Länder und nicht nach Parteiinteresse entschieden hättet. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Weber: Das glaubst du?!) Am 14.2.2019 ging es noch um 47 Kraftwerke, die vor dem Aus standen. Sieben konnten mittlerweile Gott sei Dank durch das neue Gesetz gerettet werden, eine Anlage hat zugesperrt und eine weitere kann, weil der Bundesrat heute mit einfacher Mehrheit entscheidet, weiter am Netz bleiben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Um zusätzlich weitere Anlagen am Netz zu halten, gibt es in § 5 Abs. 2a die Mög­lichkeit, dass der Landesgesetzgeber von dem im Abs. 2 festgelegten Brenn­stoff­nut­zungsgrad abweichen kann, sofern beim Betrieb der Ökostromanlagen gemäß § 3 aufgrund außergewöhnlicher Naturereignisse mehr als 50 Prozent Schadholz einge­setzt werden. Auch darauf wurde Rücksicht genommen.

Wenn Kollege Novak von haltlosen Vorwürfen spricht, dann hat er recht, aber dann hätte er sich vorher in der eigenen Fraktion umhören sollen, bei der SPÖ-Fraktion Niederösterreich, die ihre falschen Anschuldigungen und Unwahrheiten gegen meine Person innerhalb von zwei Stunden wieder von der Homepage herunternehmen musste. Die Zeitungsartikel, die geschrieben worden sind, die Pressemeldungen an die Zeitungen mussten alle wieder zurückgezogen werden. (Bundesrat Weber: Wer hat die Plakate runternehmen müssen? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das waren Landesobmann Schnabl und Nationalrätin Melanie Erasim von Ihrer Fraktion. Sie waren die Initiatoren dieser falschen Anschuldigungen, aber sie haben halt so wie die ganze SPÖ-Bundesratsfraktion in der Angelegenheit keine Ahnung. (Ah-Rufe bei der FPÖ.) Ich habe dann von meiner Seite aus auch darauf verzichtet, das rechtlich zu verfolgen, weil ihr keine Ahnung habt. (Bundesrätin Grimling: Oh, na Gott sei Dank!) – Nur so viel zu diesem Thema. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Mit Ihrem angekündigten Abstimmungsverhalten sind Sie weiter gegen Biomasse, die grundlastfähig ist, gegen Versorgungssicherheit und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zum Abschluss hoffe ich zum Wohle unserer Kinder und Enkelkinder, doch noch den einen oder anderen Bundesrat der SPÖ davon überzeugt zu haben, dass es sehr wichtig wäre, über Parteigrenzen hinweg keinen Einspruch gegen die Beschlüsse des Nationalrates zu erheben. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.52

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. Ich erteile es ihr.