Berichterstatterin Klara Neurauter: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 24. April 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unterneh­mensgesetzbuch, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesen­gesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden, das sogenannte Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zum Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2019 mit Stim­men­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Weber. Ich erteile es ihm.