15.45

Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Werte Zuhörer via Livestream und auf der Besuchergalerie! Endlich gehen wir gegen unnötigen Bürokratieaufwand und unnötige Belastungen vor – für unsere Unter­nehmer und Unternehmerinnen und unsere Bürger und Bürgerinnen. (Ah-Rufe bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Na endlich! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wenn die Übererfüllung von EU-Richtlinien zur Last wird und keinen Nutzen für die Bevölkerung und für die Wirtschaft bringt, dann gilt es zu handeln. (Bundesrat Schennach: Danke, das war sehr aufschlussreich!) Ein großer Dank ergeht an die Bundesregierung (Rufe und Gegenrufe zwischen SPÖ und FPÖ), dass sie hier nun wirklich handelt. Gehandelt wurde unter Einbindung aller Stakeholder, auch der Arbeiterkammer, Unternehmer, Unternehmerinnen, Wirtschaftskammer, Industriellen­vereinigung, Berufsverbände, Beamten und so weiter, um vorerst 40 Bestimmungen auf ein sinnvolles Maß zurückzuführen, um Menschen und Unternehmen Zeit und Geld zu ersparen. (Ruf bei der SPÖ: Weil jetzt ist es umgekehrt?!) Wichtig dabei ist auch – Kollege Weber, an Sie gerichtet –: Schutzvorschriften bleiben klar bestehen.

Es liegen vorerst elf Gesetze vor, an denen Änderungen vorgenommen werden, teilweise nur kleine Änderungen, teilweise größere Änderungen, und das ist erst der erste Schritt in die richtige Richtung (Rufe bei der SPÖ: Eine Drohung! Das ist eine gefährliche Drohung!) – ein Prozess der Rechtsbereinigung und Deregulierung, ein Prozess, der notwendig ist, um allen unseren Unternehmern und Unternehmerinnen (Bundesrat Schennach: Ah, wir sind schon wieder im Text!) unnötige Bürokratie zu ersparen: überflüssige Prüfpflichten, Meldepflichten und Mitteilungspflichten. (Zwischen­rufe bei der SPÖ.) Alle 800 Meldungen, die eingelangt sind, wurden sorgfältig über­prüft, Doppelmeldungen ausgeschieden. Man hat sich bei jeder Meldung die Frage gestellt, welche Belastungen diese Bestimmungen bringen und was für einen Vorteil eine Änderung für Österreich auch im Hinblick auf unsere Arbeitsplätze hat – so viel zum Hintergrund.

Ich habe Ihnen nun ein Beispiel mitgebracht, ein Beispiel des Verbands Öster­reichi­scher Entsorgungsbetriebe betreffend das Abfallwirtschaftsgesetz 2002. Ich habe dieses Beispiel gewählt, weil wir jetzt schon einiges über die anderen Gesetze gehört haben und dieses Gesetz, finde ich, bisher noch sehr wenig thematisiert wurde.

Nehmen Sie einmal an, Sie möchten sich im Garten ein kleines Schwimmbad bauen und heben dafür eine Baugrube aus. Was übrig bleibt, sind einige Kubikmeter Garten­erde. Ihr Nachbar kann diese Erde gut brauchen. Dürfen Sie ihm diese Erde geben? (Bundesrat Weber: Nein!) – Nein, und ich sage Ihnen auch, warum: weil diese Erde, wenn Sie diese selber nicht verwerten können, aufgrund der Entledigungsabsicht als Abfall gilt. Was fordert daher zum Beispiel die Abfallwirtschaft? – Dass Naturmate­ria­lien, die aufgrund nur dieser Entledigungsabsicht zu Abfall geworden sind, auf ein­fachem Wege aus dem Abfallregime entlassen werden.

Ein weiteres Beispiel: Sie können jetzt dieses Material nicht wiederverwerten und führen es auf eine Deponie. Was passiert dort? – Fachpersonal ist notwendig, um die erforderlichen Untersuchungen anzustellen. In Österreich wird diese Richtlinie so aus­gelegt, dass diese Untersuchungen nur von akkreditierten Labors und Prüfstellen durchzuführen sind.

Sie, meine geschätzten Damen und Herren, können sich jetzt sicher vorstellen, welchen Mehraufwand, welche Mehrkosten und Zeitverzögerung die Auslegung dieser Richtlinie bedeutet. (Bundesrat Schennach: Da war aber Schwarz-Blau an der Regierung! Also!) Daher sind Neuregelungen dringend erforderlich, die jetzt auch passieren. Diese Neuregelungen in diesem Bereich besagen zum Beispiel für die Ab­fallwirtschaft, dass kein eigenes Labor mehr erforderlich ist, sondern dass die Qua­litätssicherung dort von qualifizierten Personen durchgeführt wird.

Meiner Ansicht nach ist das eine großartige Neuerung. Wenn jetzt jemand der Ansicht sein sollte, dass das kein großer Wurf ist, dann sage ich Ihnen: Fragen Sie zum Beispiel die Entsorger, fragen Sie die Abfallwirtschaft, welche enorme Zeit- und Kos­tenersparnis diese Neuerung für sie bedeutet.

Fragt man Unternehmer, was für sie die größten Hürden im Arbeitsalltag sind, dann kommt allem voran die Antwort: bürokratische Belastungen und die Vermeidung von Gold Plating – vor allem für unsere EPUs. Davon gibt es in Österreich eine ganze Menge, es sind rund 60 Prozent. Sie tun sich oft wirklich sehr, sehr schwer mit unnöti­gem bürokratischem Aufwand.

Es geht jetzt keinesfalls darum, Sozialstandards oder sonstige Schutzstandards zu beseitigen (Bundesrätin Schumann: Steht aber auf der Liste!), nein, sondern es geht darum, den heimischen Standort und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu stärken. Das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria hat errechnet, dass die österreichische Wirtschaft durch die Übererfüllung von EU-Regelungen mit rund 500 Millionen Euro pro Jahr belastet wird. Dazu kommen noch circa 100 Millionen Euro pro Jahr in der öffent­lichen Verwaltung. (Bundesrat Schennach: Sie bestätigt die Weber-Rede!) Fakt ist, ohne Gold Plating könnte das Bruttoinlandsprodukt um 0,2 Prozent, sprich 800 Millio­nen Euro, höher ausfallen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Zweitens, es hätte eine höhere Beschäftigung – um rund 2 300 Personen – zur Folge. Drittens, das Nettoeinkommen der Beschäftigten würde um 250 Millionen Euro zulegen.

Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass jetzt noch jemand von Ihnen der Meinung ist, dass die Beseitigung dieser unnötigen Überbürokratisierung keine gute Sache ist. Ich, auf alle Fälle, danke der Bundesregierung und Ihnen, Herr Minister, dass Sie mit Ihrem Ressort in einem Bottom-up-Prozess tatsächlich alle Stakeholder miteinbeziehen und jede einzelne Meldung auch auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüfen.

Ich komme auch schon zum Schluss, meine geschätzten Damen und Herren: Ich bin überzeugt, dass diese Bundesregierung auf einem zielführenden Weg ist. Bürokratie wird abgebaut, Schutzbestimmungen bleiben erhalten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Die Bundesräte Schennach und Weber: Für wen? Für wen?)

15.52

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Rudolf Kaske. Ich erteile es ihm.