Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 24. April 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichts­organisationsgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Sachverständigen- und Dol­metschergesetz und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2019 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme weiters zum Bericht betreffend den Beschluss des Nationalrates vom 24. April 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anerbengesetz, das Außer­streitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, die Insolvenzord­nung, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, das Tiroler Höfegesetz und das Rechtspfle­ger­gesetz geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2019 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. Ich erteile es ihm.