16.32

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Das österreichische Recht kennt die Sonderform des Erb­rechts, das sogenannte Anerbenrecht, da will ich mich jetzt aber nicht verbreitern, weil Herr Dr. Raggl hier der Fachmann ist und das, Gott sei Dank, schon ausführlich erklärt hat. Die Novelle ist aber notwendig und die Ausweitung auf die forstwirtschaftlichen Be­triebe wichtig.

Ich möchte zum Verlassenschaftsrecht kommen. Im Außerstreitgesetz gibt es ein ver­einfachtes Verfahren, bevorrechtete Forderungen von gerichtlichen Erwachsenenver­tretern, den bisherigen Sachwaltern, auch weiterhin bevorrechtet zu halten. Mit dieser Novelle werden diese bevorrechteten Forderungen auf alle gesetzlichen Vertretungen ausgeweitet, das heißt, das gilt nun für alle gesetzlichen Erwachsenenvertreter, für gewählte Erwachsenenvertreter und für Kuratoren. Da das Erwachsenenschutz-Gesetz das Ziel hatte, die gerichtlichen Erwachsenenvertretungen zu reduzieren, ist dies also eine konsequente Weiterführung dieses Gesetzes.

Ich möchte auch betreffend Gerichtssachverständige und Dolmetscher betonen, wie meine Vorredner schon gesagt haben, dass die Abschaffung der Sicherheitskontrollen für beide Berufsgruppen sehr wichtig ist, weil sie im gerichtlichen Alltag oft sehr eng getaktete Termine haben und die Kontrollen natürlich einen Zeitaufwand bedeuten. Erfreulich ist auch, dass diese Berufsgruppen zukünftig den elektronischen Rechts­verkehr nützen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auch auf die Entlohnung der beiden Berufs­gruppen zu sprechen kommen, die meiner Meinung nach zu gering ist und auch dazu geführt hat, dass sich zu wenige Fachleute als gerichtlich beeidete Sachver­ständige beziehungsweise Dolmetscher zur Verfügung stellen. Ich weiß, dass Sie, Herr Minister, in diesem Punkt bereits Initiativen ergriffen haben, und ich danke auch für Ihre heute in den Medien wiedergegebene Aussage, dass beim Rechtsstaat nicht gespart werden darf. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es geht natürlich darum, Gehör beim Finanzministerium zu finden, und ich bitte Sie um die Fortsetzung Ihrer Bemühungen in diese Richtung. Wir alle wissen, dass die derzeitigen Stundensätze einen gewöhnlichen Handwerker, der zu einer Wasch­ma­schinenreparatur nach Hause gerufen wird, nicht einmal dazu bewegen würden, seine Firma zu verlassen. Die Gebührensätze wurden nämlich seit zwölf Jahren nicht erhöht, während die Aufgabenstellungen immer komplexer wurden und die Gerichts­gebühren, die dem Staat zukommen, in diesem Zeitraum bereits viermal erhöht wurden. Wir haben ein sehr gut funktionierendes Gerichtssystem, in dem aber die Sachverstän­digen und Dolmetscher eine wichtige Rolle spielen. Die Sorge ist, dass sich eben unter diesen Umständen sehr schwer oder gar nicht Nachfolger finden lassen.

Ich danke für die Klarstellung im Gerichtsgebührengesetz hinsichtlich der Mehrfach­vergebührung bei Pfandrechten. In der Praxis ist es nämlich zu erheblichen Gebühren gekommen. Wenn man zum Beispiel eine belastete Liegenschaft geteilt hat und wo­möglich noch gleichzeitig einen Eigentümerwechsel vorgenommen hat, sind doppelte Kosten angefallen. Mit dieser Novellierung hat man Rechtssicherheit.

Sehr positiv ist auch, dass mit dieser Novelle betreffend Bundesverwaltungsgericht vorgesehen ist, dass elektronische Eingaben als rechtzeitig eingelangt gelten, wenn sie am letzten Tag der Frist vor Mitternacht angekommen sind. Alle diese Schritte, auch wenn sie klein sind, verbessern den Zugang zum Recht und sind Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger. – Vielen Dank dafür, Herr Minister, und vielen Dank für die allgemeine Zustimmung. (Allgemeiner Beifall.)

16.36

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­minister Dr. Moser. – Bitte sehr.