16.45

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Wir diskutieren unter den Tagesordnungspunkten 10 bis 12 die Änderung des Bundes­straßen-Mautgesetzes, die Änderung der Straßenverkehrsordnung und die Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen den USA und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten.

Ich kann eines vorwegnehmen: Die SPÖ-Fraktion wird dem Bundesstraßen-Maut­ge­setz und dem Luftverkehrsabkommen die Zustimmung erteilen; der Änderung der Straßenverkehrsordnung werden wir nicht zustimmen. Warum das so ist, werde ich kurz zusammenfassen.

Beim Mautgesetz wird ein umweltfreundliches Mautsystem integriert, sodass Kraftfahr­zeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit einem Elektro- oder Wasserstoffantrieb eine eigene Mauttarifgruppe bekommen. Das heißt nichts anderes, als dass umwelt­freundliche Lkw zukünftig weniger Maut zu entrichten haben. Das ist ein ziel- und lenkungsorientierter Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz und deshalb auch voll und ganz zu begrüßen.

In unserer positiven Beurteilung war uns auch noch wichtig, dass die Daten­speiche­rung in Vollziehung dieses Gesetzes, die natürlich auch notwendig ist, der Datenschutz-Grundverordnung entspricht. Die Speicherung erfolgt pseudonymisiert, ist auf ein Jahr beschränkt und lässt auch keine Rückschlüsse auf das Mobilitätsverhalten der Men­schen zu.

Das Luftverkehrsabkommen wird ebenfalls, ich habe es erwähnt, positiv gesehen. Es stärkt die internationale Zusammenarbeit gerade in den Regelbereichen Luftsicherheit und Umweltschutz und schafft zusätzliche Möglichkeiten für Investitionen und weitere Marktzugänge. Darüber hinaus wurden ins Regelwerk auch soziale Aspekte aufge­nom­men. All das findet unsere Zustimmung.

Jetzt komme ich auf die 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung zu sprechen, die wir, wie gesagt, ablehnen werden. Es werden hier einige Themenfelder ergänzt, neu defi­niert, Termini werden geändert; aus der Militärstreife wird zum Beispiel die Militärpolizei und so weiter und so fort. Einiges davon wäre durchaus unterstützungsfähig, in Summe überwiegen aber die negativen Feststellungen. Die immer wieder angekün­digten Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit fehlen leider. Ein Beispiel ist die Verordnungsermächtigung für Gemeinden betreffend ein Rechtsabbiegeverbot für Lkw.

Wo sehen wir nun Defizite und Probleme? – Erstens, die Novelle sieht im Zusam­menhang mit dem Reitverbot und der sogenannten Blaulichtsteuer – das ist eine Gebühr, die bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden anfällt – Ausnahmen für Dienst­pferde vor. Dieses von Innenminister Kickl völlig unnötig ins Leben gerufene Projekt lehnen wir grundsätzlich ab. Dabei geht es um reine Selbstinszenierung ohne jegliche sicherheitspolizeiliche Relevanz. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens, der neu geschaffene § 88b behandelt das Fahren mit elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern, den sogenannten E-Scootern, bis zu einer Leistung von 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Sie werden zukünftig den Fahrrädern gleichgestellt. Das Fahren auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutz­wegen ist grundsätzlich verboten, wenn da nicht die Ausnahmen wären, die Behörden erlassen können. Greift nämlich diese Ausnahme, darf wiederum mit Schrittge­schwin­digkeit auf Gehsteigen und Gehwegen gefahren werden. Ich frage mich nur, wer das Ganze überwachen soll. Glaubt hier wirklich jemand, dass es Lasermessungen auf Gehsteigen geben wird? – Die Polizei hat weder die zeitlichen noch die personellen Ressourcen dafür. Ihr fehlen außerdem auch die technischen Hilfsmittel, um die Leis­tungsgrenzen dieser E-Scooter zu überwachen. Da hat man offensichtlich nicht bis zu Ende gedacht.

Drittens, uns fehlen auch die schon erwähnten und mehrmals angekündigten Verkehrs­sicherheitsmaßnahmen für Lkw. Betreffend Abbiegeassistent für Lkw werden wir auf die EU-Regelung, die es erst ab 2022 geben wird, vertröstet. Die versprochene Verord­nungsermächtigung für die Gemeinden fehlt in dieser Novelle ebenfalls.

Ich weiß schon, der Herr Minister wird mir antworten, diese Verordnung ist in der 32. StVO-Novelle vorgesehen – Letzteres hoffe ich zumindest, sie ist, glaube ich, gerade in Begutachtung. Ich frage mich nur: Warum dauert das alles so lange? Damit könnte man Menschenleben retten. (Beifall bei der SPÖ.)

Betreffend Abbiegeassistent – das ist meine persönliche Meinung – würde ich auch einen Alleingang Österreichs riskieren, denn wie gesagt, es geht nicht um irgendetwas, es geht um den Schutz von Menschenleben.

Abschließend noch eines: Herr Bundesminister, ganz ehrlich, ich nehme Ihnen Ihr persönliches Bemühen in dieser Frage grundsätzlich ab, aber völlig unglaubwürdig ist das Verhalten der FPÖ-Abgeordneten im EU-Parlament. Bei der Abstimmung über den Abbiegeassistenten – und es waren auch noch andere technische Sicherheits­maß­nahmen dabei – Mitte April dieses Jahres enthielten sich nämlich drei von vier Abge­ordneten ihrer Stimme; einer fehlte bei dieser Abstimmung, darunter auch ein gewisser Herr Vilimsky, der jetzt Spitzenkandidat für das EU-Parlament ist. Das ist meiner Meinung nach der reinste Hohn, und aus den genannten Gründen wird die SPÖ diese Gesetzesänderung nicht mitbeschließen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Bun­desrätin Mühlwerth.)

16.51

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerd Krusche. – Bitte.