Präsident Ingo Appé: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Ich trete den Einwendungen gegen die Tagesordnung nicht bei.
Somit kommen wir zur Abstimmung.
Bundesrat David Stögmüller hat gemäß § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung beantragt, den Tagesordnungspunkt 2 von der Tagesordnung abzusetzen.
Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich lasse über den Antrag des Bundesrates David Stögmüller, den Tagesordnungspunkt 2 von der Tagesordnung abzusetzen, abstimmen. Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag des Bundesrates David Stögmüller auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 2 ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Bundesrat David Stögmüller hat gemäß § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung weiters beantragt, die Tagesordnungspunkte 4, 6, 7 und 9 von der Tagesordnung abzusetzen.
Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich lasse über den Antrag des Bundesrates David Stögmüller, die Tagesordnungspunkte 4, 6, 7 und 9 von der Tagesordnung abzusetzen, abstimmen. Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag des Bundesrates David Stögmüller auf Absetzung der Tagesordnungspunkte 4, 6, 7 und 9 ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den erhobenen Einwendungen zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Somit bleibt es bei der schriftlich übermittelten Tagesordnung.
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Der von den Bundesräten David Stögmüller, Mag. Dr. Ewa Dziedzic gestellte Entschließungsantrag betreffend „Reform der Kontrolle von Parteifinanzen und Wahlkampfkosten“ trägt nur zwei Unterschriften und ist somit nicht genügend unterstützt.
Ich stelle daher die Unterstützungsfrage und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesen Antrag zusätzlich unterstützen wollen, dies also nicht bereits durch ihre Unterschrift zum Ausdruck gebracht haben, um ein Handzeichen. – Die Unterstützung ist nicht ausreichend.