15.49

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Wir diskutieren die Änderung des Weingesetzes, und Kollege Novak hat schon darauf hingewiesen, dass sich seit 1985, seit dem Weinskandal in Österreich sehr vieles und sehr Elementares in der Weinwirtschaft verändert hat. Das war damals die Krise des österreichischen Weinbaus. Die österreichischen Weinbauern, Winzer haben es verstanden, diese Krise als Chance zu nutzen – eine Chance deswegen, weil klar war, dass es nur einen wirklich erfolgreichen Weg geben kann, nämlich die Produktion in Richtung Qualität, Qualitätsorientierung, transparente Produktion, Produktion auf den Höfen, anstatt sie zu den großen Weinproduzenten zu verlagern. Dieser Weg war sehr, sehr erfolgreich, und ich darf mich bei allen bedanken und allen gratulieren, die diesen Weg mitgezeichnet und mitgetragen haben.

Es ist auch eine Erfolgsgeschichte des Weinbaus und des Ab-Hof-Verkaufs und damit nicht der Großbetriebe, sondern der kleinen qualitätsorientierten Betriebe. Das lässt sich auch an Zahlen festmachen: So betrug der Weinexport in Österreich nach dem Weinskandal 1986 um die 3 Millionen Euro und 2017 über 150 Millionen Euro. Damit entwickeln sich Einkommenschancen und Gelder, die dem österreichischen Weinbau und den Winzerfamilien zugutekommen.

Das war aber auch deswegen möglich, weil man bewusst in Richtung Qualität und weg vom österreichischen Denken gegangen ist, dass die Sorte entscheidend ist. Nein, es ist die Region, die wir im Weinbau weltweit kennen. Wir trinken Wein aus einer Region, ob der jetzt aus Spanien oder Frankreich kommt, ich möchte da jetzt keine speziell erwähnen, aber wir trinken nicht Weinsorten. Entsprechend haben auch wir diesen Weg eingeschlagen und mit der Entwicklung des DAC-Weines, des Districtus Austriae Controllatus, eine besondere gebietsspezifische Sorte und ein besonderes Qualitäts­kriterium erstellt, um einen gebietsspezifischen Qualitätswein hervorzubringen. Der Weinviertler DAC – als Niederösterreicher muss ich das sagen – ist eine der vielen Erfolgsgeschichten dieses DAC, dieses kontrollierten Systems.

Um dieses System entsprechend abzusichern, gibt es jetzt die Möglichkeit, dass das Weinkomitee, das in diesen regionalen Gebieten gegründet wird und sich aus Trau­benproduzenten, Weinproduzenten, Weinvermarktern, Händlern und Sektproduzenten zusammensetzt, also aus denen, die in der Region für den Wein zuständig sind, festlegen kann, wie tief die Bezeichnung geht, ob sie bis zur Lage geht, ob sie bei der Ortschaft bleibt, bei der Gemeinde bleibt oder eben auf das Weinbaugebiet beschränkt ist. Das ist kein Verbot, sondern die Möglichkeit, das festzulegen, und das wird von den Betroffenen und den Akteuren selbst festgelegt und entschieden. Somit glaube ich, dass das durchaus eine gute regionale Entscheidung sein wird. Es ist für mich nicht ganz verständlich, warum die SPÖ da nicht mitstimmen kann, weil nicht zwischen Groß und Klein, sondern maximal zwischen guter und weniger guter Qualität unterschieden wird.

Ich darf mich auch bei der freiheitlichen Fraktion bedanken, dass unser Pakt, unser begonnenes Projekt, gemeinsam etwas zu verändern, auch jetzt hält und fortgeführt wird und damit auch dieses Gesetz eine Mehrheit erlangt. (Bundesrätin Grimling: Ja freilich!) Regionale Entscheidungen sind subsidiär, und das entspricht dem Geist des Bundesrates. Wir stimmen der Vorlage zu. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.53

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile es ihm.