Berichterstatterin Klara Neurauter: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalis­mus über die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe.

Die BVG-Novelle, BGBl. I Nr. 14/2019, sieht den Entfall der Wortfolge „Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge;“ in Art. 12 Abs. 1 Z 1 BVG und damit die Überstellung dieser Angelegenheiten in die Kompetenz zur Gesetzgebung und Vollziehung der Län­der gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG vor.

Das Inkrafttreten der Änderung der Kompetenzrechtslage betreffend den Kompetenz­tatbestand „Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge“ ist davon abhängig, dass eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a Abs. 1 BVG über den Gegenstand des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 in Kraft tritt.

Entsprechend der Regierungsvorlage zu dieser BVG-Novelle soll das bisherige Schutz­niveau in den Angelegenheiten der Jugendfürsorge aufrechterhalten werden. Zu die­sem Zweck sind der Bund und die Länder anlässlich der Tagung der Landeshauptleu­tekonferenz am 23. Oktober 2018 in Anwesenheit des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz darin übereingekommen, im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eine Vereinbarung gemäß Art. 15a BVG abzuschließen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. Ich erteile es ihm.