9.44

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Werte Zuhörer! Geschätzter Herr Präsident, lieber Karl, ich darf dir im Namen der Freiheitlichen Fraktion alles Gute für deine Präsidentschaft wünschen! Ich gratuliere dir auch zu diesem wirklich wichtigen und interessanten Thema und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit im zweiten Halbjahr. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Bun­des­rätInnen der SPÖ.)

Österreich besitzt von Wasser, dem flüssigen Gold des 21. Jahrhunderts, reichlich. Es ist alles andere als selbstverständlich, den Wasserhahn aufzudrehen und qualitativ hochwertiges Wasser beziehungsweise Leitungswasser trinken zu können. Wir haben einen Niederschlag von 12 000 Kubikmeter pro Kopf pro Jahr, das ist im Vergleich zu anderen Ländern unglaublich viel. Der gesamte Wasserverbrauch beträgt nur – wie Kollege Seeber es gesagt hat – 3 Prozent dieser Gesamtmenge. Das heißt, nur 3 Prozent des in Österreich verfügbaren Wassers werden verbraucht; 60 Prozent davon gehen in die Industrie, 35 Prozent in die Trinkwasserversorgung und der Rest, 5 Pro­zent, fließt in die Landwirtschaft.

In vielen Ländern der Welt schaut die Situation jedoch völlig anders aus: 3,6 Milliarden Menschen leiden unter Wasserknappheit, bis zum Jahr 2050 werden es 5 Milliarden Menschen sein. Die Veränderung des Klimas, das Bevölkerungswachstum und der steigende Konsum in Ländern wie China und Indien steigern den Wasserverbrauch ganz enorm. Große Wasserknappheit herrscht im Nahen Osten, aber auch an der Westküste der Vereinigten Staaten von Amerika und in Teilen Afrikas, Chinas und Indiens. Es ist daher ganz besonders wichtig, das Wasser, unseren reichen Schatz, bestmöglich zu schützen.

Unser Nachbarland Slowenien hat den Zugang zu sauberem Trinkwasser als Grund­recht in die Verfassung aufgenommen. Das soll Privatisierungen verhindern und die Wasserressourcen des Landes schützen. Weltweit ist das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser derzeit in der Verfassung von nur 15 Staaten festgeschrieben. Die Vereinten Nationen erkennen das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser seit 2010 als Menschrecht an. Die Resolution ist jedoch nicht rechtlich bindend.

Auf EU-Ebene gibt es nach wie vor keine verbindliche Regelung zur Privatisierung der Wasserversorgung. Jeder Mitgliedstaat kann selbst entscheiden, ob er die Versorgung in öffentliche oder in private Hände legt. Das Geschäft mit dem Wasser, Wasserraub durch Privatisierung, der Zugriff auf die Quellen – das sind Gefahren beziehungsweise die Interessen von Großkonzernen wie Nestlé, die den Menschen das Wasser abgraben, es in Flaschen füllen und dann viel zu teuer verkaufen. Das ist eine sehr gefährliche Form der Kommerzialisierung.

Große Teile der ober- und unterirdischen Wasserreserven der Welt werden inzwischen von privaten, meist sehr mächtigen Akteuren kontrolliert. Die Kontrolle erlangen sie über großflächige Landkäufe. Mit dem Anstieg der Nahrungsmittelpreise und der Krise der Finanzmärkte wurde überall auf der Welt in den letzten Jahren massiv in landwirtschaftlich-industriell nutzbare Flächen investiert. Das entscheidende Kriterium ist dabei die ganzjährige Verfügbarkeit von Wasser.

Da sich grundwasserführende Schichten und die Einzugsgebiete von Oberflächen­gewässern weit über die erworbenen Ländereien hinaus erstrecken, gehen die Aus­wir­kungen des sogenannten Land Grabbing auch weit über diese Ländereien hinaus. In der Regel gelten in solchen Regionen traditionelle und komplexe gesellschaftliche Ver­einbarungen über die gemeinsame Nutzung von Wasser. Überall in den von Was­serknappheit betroffenen Gebieten der Welt gibt es Beispiele für nachhaltige, gemein­schaftliche Nutzungsmodelle, die verschiedenste lokale und regionale Bevölkerungs­gruppen einschließen und sowohl die räumliche und zeitliche Verfügbarkeit für die Menschen als auch ökologische Bedingungen berücksichtigen. Durch Privatisierung und Kommerzialisierung gemeinschaftlicher Wasserressourcen erhöht sich nicht nur die Gefahr ihrer Erschöpfung und Verschmutzung, immer wird auch der Zugang für die vorherigen NutzerInnen beschränkt.

Dies gilt nicht nur für ländliche Gebiete, sondern es ist auch bei der Privatisierungs­welle städtischer Wasserversorgung in den letzten Jahrzehnten festzustellen. Beson­ders betroffen sind davon Menschen in den ärmeren Regionen der Welt. Die Existenz von Milliarden kleinbäuerlicher Familien und armer Stadtbewohner und Stadtbewoh­nerinnen in den Ländern des Südens hängt vom Zugang zu sauberem Wasser ab.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird keinen Ausverkauf unseres wirklich wertvollen Wassers, unseres sogenannten flüssigen Goldes geben, es bleibt öffent­liches Eigentum und somit in der Hand der Österreicherinnen und Österreicher. Das ist ein großer und wichtiger Schritt für eine positive Zukunft unseres schönen Landes. – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)

9.49

Präsident Karl Bader: Frau Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Ernst-Dziedzic ist als Nächste zu Wort gemeldet. Ich erteile es.