Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird. (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich danke für den Bericht.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. Ich erteile es ihm.