14.08

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Wertes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseherinnen und Zuseher, Zuhörer und Zuhörerinnen zu Hause! „Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist.“

Mit dem zum Beschluss vorliegenden Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden, wird dieser Forderung – die übrigens nicht von einem Sozialdemokraten stammt, obwohl es die Inhalte der Sozialdemokratie sind, sondern von Otto von Bismarck geprägt wurde – in hohem Ausmaß Rechnung getragen.

Als Sozialdemokratin kann ich und als Sozialdemokraten können wir den Fortschritt und die Verbesserungen, die dieses Gesetz mit sich bringt, nur positiv bewerten und natürlich nur unsere Zustimmung erteilen.

Wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, entsteht nun ein Rechtsanspruch, und zwar auf die ersten vier Wochen, die jemand zur Pflege benötigt – natürlich mit dem notwendigen Nachweis. Zwei Wochen können gleich angetreten werden, auch wenn die Zustimmung des Arbeitgebers noch nicht vorliegt, und dann folgen weitere zwei Wochen.

Ich bin schon davon überzeugt, dass es nicht im Sinne der Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land ist, einem Mitarbeiter Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit nicht zu genehmigen, aber manchmal gibt es eben Situationen, in denen einfach schnelles Handeln notwendig ist – und wie überall bestätigen Ausnahmen die Regel. Jemand, der pflegen will beziehungsweise pflegen muss, ist nun kein Bittsteller mehr, weil es einen Rechtsanspruch gibt.

Für uns von der Sozialdemokratie war die Pflege immer ein ganz wichtiger Bereich. Wie wir wissen, wurde 1993 unter Sozialminister Josef Hesoun das Pflegegeld einge­führt, und 2011 haben wir den Pflegefonds eingerichtet. Natürlich sind für uns Arbeit­nehmerInnenrechte auch sehr wichtig, weswegen dieser Rechtsanspruch nur zu be­grüßen ist.

Die Arbeiterkammer hatte schon 2014 die Möglichkeit der Pflegekarenz und der Pflegefreistellung geschaffen, allerdings auf Vereinbarungsbasis und eben ohne den Rechtsanspruch, den es nun in Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern gibt. Wenn diese ersten vier Wochen konsumiert werden, werden diese natürlich auf den ge­samten Pflegezeitraum angerechnet.

Ich möchte mich meiner Vorrednerin anschließen: Es gilt, Danke zu sagen – den Menschen, die die Pflege zu Hause übernehmen, sei es die Pflege von älteren Men­schen, sei es im Palliativbereich oder im Hospizbereich, in dem man jemanden auch in den Tod begleitet, sei es die Pflege von Kindern oder Partnern.

Diese Menschen haben psychisch wie physisch sehr, sehr viel zu leisten, sie tragen aber auch ganz wesentlich zur Volkswirtschaft bei – ich denke, wir alle wissen, was ein Pflegeplatz kostet. Wir wissen auch – ich weiß das aus Niederösterreich –, dass es oft sehr schwer möglich ist, schnell einen Pflegeplatz zu bekommen. Zusätzlich wissen wir hinsichtlich der Genesung, dass man, wenn man zu Hause betreut und gepflegt wird, also im gewohnten Umfeld und von Menschen, die man kennt, schneller genesen kann.

Es ist sicherlich auch die finanzielle Entlastung des Staates beziehungsweise des Landes – im Falle der Pflegeheime – ein relevanter Aspekt, denn natürlich entsteht für diese Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit auch ein Entgeltanspruch in Höhe des Arbeitslosengeldes, aber wenn man das mit dem vergleicht, was ein Pflegeplatz kostet, dann, glaube ich, wissen wir, wo unterm Strich weniger herauskommt.

In diesem Sinne ist es wirklich so:

„Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist,“ – dieser Punkt wird erfüllt, denn die ArbeitnehmerInnen haben nun einen Kündigungsschutz, wenn sie wegen Pflege zu Hause bleiben; das gibt ihnen Sicherheit und das Recht auf die Arbeitsstelle – „sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist,“ – auch das wird mit diesem Gesetz nun erfüllt, nämlich eine rasche und gute Pflege und die Sicherheit, dass diese Pflege gewährleistet ist – „sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist“ – das ist hiermit ebenso gut erfüllt.

Wir können diesem Gesetz nur zustimmen. Wir sind froh, dass dieser Fortschritt, diese Verbesserung nun erfolgt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Brunner.)

14.14

Präsident Karl Bader: Der Nächste auf der Rednerliste ist Herr Bundesrat Josef Ofner. – Ich bitte dich ans Rednerpult.