16.56

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Bundes­rat! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Als freiheitlicher Bundesrat begrüße ich den Beschluss des Nationalrates vom 25. Septem­ber 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 geändert wird.

Schon in der Vorbereitung für die Ausschusssitzung und im Zuge der Vorbereitung meiner heutigen Rede dachte ich an die vielen Bundesratssitzungen zurück, in denen es immer wieder um systematische Entscheidungen, Schritt für Schritt, ging, mit dem Ziel, im Jahr 2030 bilanziell 100 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen.

Erfreulich ist, dass wir uns auf unserem Weg – und ich bin mir sicher, dass dieser der richtige ist – nicht von Kräften der SPÖ, die am 14.2.2019 aus parteitaktischen Erwä­gungen einen Gesetzentwurf zu Fall brachten und damit dem Ziel massiv entgegen­wirkten, beirren lassen.

Zum Schluss meiner damaligen Rede sagte ich wortwörtlich: Ich hoffe „zum Wohle unserer Kinder und Enkelkinder, doch noch den einen oder anderen Bundesrat der SPÖ davon überzeugt zu haben, dass es sehr wichtig wäre, über Parteigrenzen hin­weg keinen Einspruch gegen die Beschlüsse des Nationalrates zu erheben.“ – Wie man sieht: Gut Ding braucht Weile. Das ist ein altes Sprichwort, aber es zeigt sich, dass es immer noch gilt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Seeber.)

Nun, bevor ich zum Inhalt der für mich als Energiesprecher erfreulichen und notwen­digen Änderung des Ökostromgesetzes 2012 komme, welche die Bemühungen in Richtung raus aus den fossilen und rein in die erneuerbaren Energien maßgeblich unterstützen wird und dafür sorgen wird, dass  wichtige Maßnahmen umgesetzt wer­den, möchte ich kurz erklären, was diese bedeuten.

Diese bedeuten gleichzeitig, ohne damit wie andere eine sogenannte Klimahysterie, einen Klimapopulismus zu betreiben (Bundesrätin Ernst-Dziedzic: „Klimahysterie“?!), etwas, das ich an einem Beispiel kurz erklären will: Am Mittwoch wurde nun nach 33 Monaten Bauzeit das Mur-Wasserkraftwerk in Graz-Puntigam eröffnet. Bei der Eröffnung erinnerte man sich an die zahlreichen Proteste und Demos, an viele un­schöne Szenen, an Morddrohungen und brennende Bagger, die den Bau begleitet haben. Alle Parteien, die gegen das Kraftwerk vorneweg marschierten, die Grünen und die KPÖ, gehen jetzt bei den Klimademos vorne mit. Das ist für mich grotesk. 20 000 Haushalte können nun mit sauberem Strom versorgt werden, 60 000 Tonnen CO2 werden eingespart. – So viel zum ernst gemeinten Klimaschutz der Grünen. (Zwischenruf der Bundesrätin Ernst-Dziedzic.)

Mit den im Zusammenhang mit der Änderung des Ökostromgesetzes gesetzten Maß­nahmen können wir den Klimaschutz konsequent vorantreiben und damit einen verant­wortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt und deren Ressourcen gewährleisten. Wir setzen dadurch Maßnahmen zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft und für den Ausbau der Energieeffizienz. Wir leiten damit den vollständigen Verzicht auf Kohle­kraftwerke ein und bestätigen den richtigen Weg des Verzichts auf Atomkraft. Wir setzen dadurch Maßnahmen zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit, für eine innovative Energiezukunft und saubere Mobilität und wir stärken dadurch den ländlichen Raum.

Das Ziel, die Energieversorgung unseres Landes kontinuierlich durch erneuerbare Energieträger aus eigener Produktion zu decken, macht uns nicht nur unabhängiger von Energieimporten, sondern gibt gleichzeitig einen großen Impuls für neue Investitionen und damit für die nationale Wertschöpfung. Schaffung von Arbeitsplätzen und zusätzliches Wirtschaftswachstum sind weitere positive Folgen.

Wie bereits im Zuge meiner letzten Rede zu diesem Thema ausgeführt, war das Ziel im Regierungsabkommen bereits vereinbart, nämlich im Jahr 2030, so wie vorher schon besprochen, bilanziell 100 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen zu gewin­nen. Damit meinte es die Bundesregierung ernst mit der Klimapolitik und der Energie­wende. Das sogenannte Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und die Rahmenbedingungen für den deutlich beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung waren bereits in Verhandlung.

Die jetzige Änderung dient als Übergangsbrücke zu dem in der nächsten Legis­latur­periode des Nationalrates zu beschließenden Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, nämlich mit dem Hintergrund, dass es zu keinem Ausbaustopp der Ökostromerzeu­gungs­anla­gen in Österreich kommt. In der nächsten Legislaturperiode des Nationalrates sollte unsere freiheitliche Forderung, die Mehrwertsteuer auf Strom aus erneuerbaren Ener­gien zu reduzieren, zusätzlich umgesetzt werden.

Da wir von der Bevölkerung gewählt wurden, um für die Bevölkerung da zu sein und unser wunderschönes Heimatland zu erhalten und zu schützen, haben wir bereits bei den letzten Beschlüssen für das genannte Ziel gestimmt, haben in der damaligen Situation kühlen Kopf bewahrt und werden auch heute den zur Abstimmung stehenden Beschluss des Nationalrates unterstützen und keinen Einspruch aus Überzeugung erheben.

Nun zum Inhalt, von dem heute schon viele Details genannt wurden, in Kurzform: Durch eine Änderung der Kontingentberechnungsmethode sowie ein Vorziehen von Mitteln wird bei Wind- und Kleinwasserkraft nach aktuellem Berechnungsstand der Oemag ein vollständiger Wartelistenabbau ermöglicht. Für Biomasseanlagen werden zusätzliche Mittel für Nachfolgetarife zur Verfügung gestellt, für Biogasanlagen wird eine Verlängerungsmöglichkeit für bestehende Nachfolgetarife geschaffen. Zusätzlich soll der Fördertopf für Kraftwerksprojekte der mittleren Wasserkraft, die aufgrund ihres Erzeugungsvolumens und ihrer systemdienlichen Erzeugungscharakteristika für das österreichische Energiesystem von besonderer Bedeutung sind, einmalig aufgestockt werden. (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.)

Des Weiteren wird die im Zuge der kleinen Ökostromnovelle eingeführte Investitions­förderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für drei weitere Jahre verlängert und deutlich angehoben. Zusätzlich werden administrative Verbesserungen vorgenom­men, um einen reibungslosen Ablauf der Förderabwicklung zu gewährleisten.

Noch einige Details: Für die Verlängerung der Nachfolgetarife von Biogasanlagen sollen bis zum Jahr 2022 die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es gelten die Kriterien für Neuanlagen, ausgenommen die Schwelle von 150 kW.

Die Mittel für mittlere Wasserkraftanlagen werden um 30 Millionen Euro erhöht und zugleich die Fördersätze angepasst. Für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher wer­den zusätzliche Mittel, 36 Millionen Euro jährlich, das ist eine Verdoppelung, für Inves­titionszuschüsse für die Jahre 2020 bis 2022 bereitgestellt. Das komplette Volumen der heute zu beschließenden Gesetzesänderung beträgt rund 540 Millionen Euro, die unserer Meinung nach damit gut investiert sind.

Wie bereits vorhin erwähnt, werden wir Freiheitliche aus Überzeugung, dass wir hiermit einen weiteren richtigen Schritt für die Zukunft unseres schönen Heimatlandes setzen, keinen Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrats erheben. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Seeber.)

17.03

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat David Stögmüller zu Wort. Ich erteile es ihm.