17.40

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Ver­teidi­gungs­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer! Ja, ich möchte natürlich das Ganze schon wieder in eine positive Richtung bringen, denn es ist ein ganz wesentlicher Punkt, und es freut mich auch, dass die Aufmerksamkeit auch bei Tagesordnungspunkt 16 noch so hoch ist.

Ich merke auch, wie sehr Sie an den Inhalten interessiert sind. Anscheinend sind die wesentlichen Inhalte dieses neuen Gesetzes doch nicht alle so sehr bekannt.

„Mach er mir tüchtige Officirs und rechtschaffene Männer darauß!“  Mit diesem beim österreichischen Bundesheer legendär gewordenen Satz beauftragte Kaiserin Maria Theresia 1751 (Beifall bei der ÖVP – Oh-Rufe bei der SPÖ) Generalfeldzeugmeister Graf Daun mit der Gründung der Theresianischen Militärakademie – das war ein wesentliches Fundament für die weitere Ausbildung aller Führungskräfte (Bundesrätin Schumann: Tu felix Austria nube!), das wäre in vielen anderen Bereichen auch sehr wertvoll gewesen –, die bis heute einen hervorragenden Ruf betreffend Ausbildung für militärische Führungskräfte genießt.

Diesen guten Ruf der Milak – Abkürzung für Militärakademie, für all jene, die es nicht wissen – und des gesamten Bundesheers, welchem ja die militärische Landesver­tei­digung verfassungsmäßig obliegt, hätten die sozialdemokratischen Verteidigungs­minis­ter Darabos und Klug in ihrer kurzen, aber für das österreichische Bundesheer viel zu langen Amtszeit beinahe in Misskredit gebracht. (Bundesrat Pisec: Der Platter hat begonnen, das gehört dem Platter! Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die Nachf­olger haben sich zumindest in der Öffentlichkeit bemüht, Kompetenz und Erneuerungs­willen zu zeigen. Die klaren und offenen Worte des amtierenden Verteidigungs­minis­ters zum derzeitigen ausgehungerten Zustand des österreichischen Bundesheers sind ja hinlänglich bekannt. (Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.)

Das Wehrrechtsänderungsgesetz ist ein Konglomerat aus Regelungen zu ganz vielen wichtigen Themen. Ich glaube, all jene, die sich mit dem Thema nicht so beschäftigen, hätten die Chance, ein bisschen zuzuhören. Eine Anpassung und Verbesserung des Wehrrechts betreffend aktuelle Einsatzgebiete, aber auch um Bedrohungslagen ent­sprechend entgegenzuwirken, ist eben dringend notwendig.

Nun, was sind die konkreten Inhalte dieses neuen Gesetzes? – Es sind einige ganz wesentliche Rechtsgrundlagen, um die Tätigkeit militärischer Organe vor allem auch mit Auslandsbezug besserzustellen, die Erweiterung bei den Möglichkeiten der Aus­übung unmittelbarer Zwangsgewalt und vor allem – das wurde auch schon ange­sprochen – der Einsatz von zusätzlichen Mitteln bei Cyberbedrohungen, also die Erweiterung der Befugnisse, wenn es darum geht, Internetverbindungsdaten ent­sprechend nutzen zu können.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist, die Miliz entsprechend zu stärken. Im Wehrrechts­änderungsgesetz sind nämlich zwei Punkte angeführt, die die Miliz begünstigen und unterstützen: die Verlängerung der Möglichkeit, am Ende der Wehrpflicht zu verlän­gern, und die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis auch weitere Milizübungen bis zum dreifachen Ausmaß zu machen. Bisher war nur das Doppelte möglich.

Derzeit gibt es bei den Angehörigen des Milizstands keine klare Regelung hinsichtlich des Endes der Wehrpflicht über das 50. beziehungsweise 65. Lebensjahr hinaus, womit auch in jenen Fällen, in denen die grundsätzliche Bereitschaft der Betroffenen gegeben wäre, auf deren entsprechende Expertisen im Rahmen einer Wehrdienst­leistung nicht mehr zurückgegriffen werden kann.

Daher soll mit dem neuen Gesetz eine Möglichkeit geschaffen werden, in spezifischen Einzelfällen, und ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen, das Ende der jeweils bestehenden Wehrpflicht bescheidmäßig aufzuschieben, womit in diesen speziellen Fällen oder Einzelfällen die Möglichkeit der Leistung eines Wehrdienstes über die oben angeführte Altersgrenze hinaus möglich ist.

Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 wurde eine unabhängige Bundesdis­ziplinar­be­hörde geschaffen. Von dieser Bundesdisziplinarbehörde sollen auch die Aufgaben der Disziplinarkommission nach dem Heeresdisziplinargesetz 2014 wahrgenommen wer­den.

Weiters bezieht sich die Verweisungsnorm in § 7 ausschließlich auf Auslandsein­satz­präsenzdienst leistende Personen und ist daher insbesondere aufgrund der Möglich­keit, auch im Rahmen eines befristeten Dienstverhältnisses zum Bund in einen Aus­landseinsatz entsandt zu werden, derzeit zu eng gewesen. Mit der vorgesehenen Adaptierung sollen die in Rede stehenden Bestimmungen auf alle Soldaten und Soldatinnen im Auslandseinsatz anwendbar werden. Aus Gründen der Datensicherheit soll im Militärbefugnisgesetz eine Bestimmung aufgenommen werden, der zufolge die Übermittlung der Daten von den Betreibern öffentlicher Kommunikationsdienste und sonstigen Dienstanbietern zwingend über die zentrale Durchlaufstelle nach dem Tele­kommunikationsgesetz zu erfolgen hat.

Weiters wurde im Wehrgesetz die Möglichkeit geschaffen, juristischen Personen – zum Beispiel auch Unternehmungen, Unternehmern –, die sich durch außergewöhnliche Leistungen Verdienste um die militärische Landesverteidigung erworben haben, beson­ders in Bezug auf die wehrpolitische Öffentlichkeitsarbeit, die Auszeichnung „Partner des Bundesheeres“ zu verleihen.

Meine Fraktion wird dieser notwendigen Gesetzesänderung zustimmen.

Das österreichische Bundesheer braucht nicht nur dieses modifizierte Wehrdienst­gesetz, sondern um die Sicherheit aller Österreicherinnen und Österreicher zu gewähr­leisten – es wurde schon einmal angesprochen, es ist ein wesentlicher und wichtiger Punkt , benötigen wir eine Budgeterhöhung. Es darf in keinem Fall weiter passieren, dass motivierte Berufssoldaten und -soldatinnen die auszubildenden Rekruten mit zum Teil nostalgischen Ausrüstungen und Materialien auf ihre staatsbürgerliche militärische Pflicht vorbereiten müssen.

Danke für die Aufmerksamkeit bei diesem letzten Tagesordnungspunkt. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

17.47

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster ist Herr Bundesrat Michael Wanner zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.