11.40

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M. (ÖVP, Vorarlberg): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dienstrechtsnovellen haben oft einen sehr technischen Inhalt, aber prinzipiell kann man sagen, dass wir mit dieser Novelle doch dazu beitragen, dass unser öffentlicher Dienst unter modernen Rahmenbedingungen für uns Bürgerinnen und Bürger arbeiten kann – die Bediensteten im öffentlichen Bereich vollziehen ja nicht zuletzt auch die Gesetze, die wir hier in diesem Haus beschließen.

Mit dieser Novelle gibt es für die öffentlich Bediensteten eine Gehaltsanpassung für 2020 von durchschnittlich 2,25 Prozent; bei den Zulagen sind es 2,3 Prozent, min­des­tens aber 50 Euro. Das ist eine doch große Wertschätzung der Leistung aller öffentlich Bediensteten in unserem Land. – Daneben gibt es noch ein paar Punkte, die ich jetzt nur beispielhaft hervorheben möchte.

Da gibt es zum einen die Möglichkeit der Wiedereingliederungsteilzeit, die bisher befristet war. Diese Befristung entfällt mit dem heutigen Beschluss. Wir reagieren damit auf sehr positive Erfahrungen gerade des letzten Jahres. Es ist daher sehr sinnvoll, diese Wiedereingliederungsteilzeit in Zukunft unbefristet zur Verfügung zu haben.

In einem zweiten Punkt bannen wir die – sozusagen – Gefahr eines doppelten An­spruchs beim Papamonat: Öffentlich Bedienstete haben schon seit längerem Anspruch auf diesen Papamonat, in der Privatwirtschaft ist das hinzugekommen. Für Vertrags­bedienstete hätte das zur Folge, dass sie zum Teil einen doppelten Anspruch haben, und diesen doppelten Anspruch für öffentlich Bedienstete schließen wir mit dieser Regelung nunmehr aus.

Ein dritter Punkt betrifft die Umsetzung einer EU-Judikatur; dabei geht es um den Ver­fall des Urlaubsanspruchs. Es gibt jetzt in diesem Bereich eine Hinweispflicht für den Arbeitgeber: Er muss den Bediensteten klar und auch nachweislich auf den Verfall hinweisen und ihm auf der anderen Seite auch die Möglichkeit für das Konsumieren dieses Urlaubs gewähren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir in Österreich haben eine sehr leistungsfähige Verwaltung mit sehr kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gerade auch jetzt, in dieser Übergangsphase, in der wir uns befinden, mit der Übergangsregierung, haben die Kolleginnen und Kollegen gezeigt, dass die Verwaltung hervorragende Arbeit leisten kann, auch für Stabilität sorgt, für Vertrauen, für Verlässlichkeit sorgen kann, und dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Es ist daher nur sehr recht und fair, dass die Bediensteten mit dieser Novelle auch einen entsprechenden Beitrag er­halten.

Es ist Weihnachten – zumindest bald –, und ich habe letzthin einen humoristischen Beitrag gelesen, nämlich eine Anleitung für öffentlich Bedienstete betreffend das Auf­stellen von Weihnachtsbäumen, die ich euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht vorenthalten möchte:

„Ein Dienstweihnachtsbaum“ – ein sogenannter DWB – „darf nur von sachkundigen Personen nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass

- der DWB [...] mit seinem unteren der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird

- der DWB in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht

- im Umfallbereich des DWB keine zerbrechlichen oder durch umfallende DWB in ihrer Funktion zu beeinträchtigende Anlagen vorhanden sind“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen diese Anweisung und Anleitung hoffent­lich nicht, und die öffentlich Bediensteten sowieso nicht. Ich wünsche euch allen ein frohes Weihnachtsfest und geruhsame Feiertage, vor allem den öffentlich Bediensteten und vor allem auch den öffentlich Bediensteten hier in diesem Haus, hier im Parlament. Frohe Feiertage und alles Gute für 2020! (Beifall bei der ÖVP, bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ sowie des Bundesrates Schreuder.)

11.45

Vizepräsident Michael Wanner: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile es ihr.