11.45

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herz­liche Gratulation auch noch einmal von mir persönlich! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die heute vorliegende Dienstrechts-Novelle ist bereits das dritte derartige Gesetzeswerk, welches mit Abän­de­rungen von 14 einschlägigen Bundesgesetzen notwendige Anpassungen und Ergän­zungen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bundesdienstes umfasst.

Wie mein Vorredner schon gesagt hat, enthält sie zunächst den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst ab 1.1.2020. Aufgrund der zwischen der Regierung und der Be­amtengewerkschaft getroffenen Vereinbarung werden die Gehälter für Vertrags­be­dienstete und Beamtinnen und Beamte des Bundes angehoben, und zwar gestaffelt zwischen 2,25 Prozent im obersten und 3,05 Prozent im untersten Einkommens­be­reich. Das Gesetz bringt aber auch einige grundlegende Neuerungen – auch das hat mein Vorredner schon gesagt – und Klarstellungen, angefangen vom Urlaubsverfall über den Papamonat bis hin zur Schulevaluation.

Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes folgend kann sich der Dienstgeber künf­tig nicht mehr automatisch auf die bisherige Regelung berufen, wonach Urlaubsan­sprüche grundsätzlich verfallen, wenn sie nicht bis 31. Dezember des Folgejahres beziehungsweise aufgrund dienstlicher Umstände ein Jahr später aufgebraucht wurden. Vielmehr soll der beziehungsweise die Vorgesetzte nachweisen müssen, dass er beziehungsweise sie rechtzeitig und unmissverständlich auf die Inanspruchnahme des Urlaubes gedrängt und diesen auch ermöglicht hat. Es hat also ein Urteil des EuGH dazu geführt, dass wir als Gesetzgeber tätig werden müssen, und das zum Wohl der öffentlich Bediensteten, wie ich schon betonen möchte.

Mit Blick auf stetig steigende Zahlen von belastungsbedingten Erkrankungen ist es umso wichtiger, dass dieser Schritt jetzt gesetzt wird. Urlaub ist essenziell für Erholung, für Zeit, die mit der Familie verbracht werden kann, die sinnvoll genutzt und zum Beispiel für ehrenamtliches Engagement eingesetzt werden kann. Urlaub ist vor allem Zeit, über die man frei verfügt und in der man sich auch von Belastungen des Arbeits­alltages erholen kann.

Nun muss aber auch gefragt werden, wieso Urlaub überhaupt stehen bleibt. Liegt es an der fehlenden Urlaubswilligkeit? – Das kann ich mir nicht vorstellen. Vielmehr kann ich mir vorstellen, dass der Urlaub aufgrund von vielen Überstunden, die ja auch im Zeitausgleich konsumiert werden können oder müssen, stehen bleibt, oder dass es aufgrund von personellen Engpässen zu einer höheren Arbeitsleistung der einzelnen öffentlich Bediensteten kommt, die damit immer stärker unter Druck geraten.

Da ist Abhilfe zu schaffen; dies ist auch ein Auftrag an die künftige Bundesregierung. Ein guter öffentlicher Dienst, von dem wir aber auch alle profitieren – dies gilt für die Bediensteten ebenso wie für die Bevölkerung, die aus guten öffentlichen Leistungen unmittelbar Vorteile zieht –, kostet Geld. Es braucht die Finanzierung, um Lücken beim Personal zu schließen. Stellen wir so den öffentlichen Dienst auf gesunde Beine!

Ergänzend dazu wird normiert, dass Erklärungen und Anträge auf Ruhestands­verset­zungen in Zukunft frühestens drei Monate nach Einbringen – statt wie bisher nach zwei Monaten – wirksam werden.

Durch eine Änderung des Väter-Karenzgesetzes werden Auslegungs- und Vollzugs­probleme hinsichtlich des sogenannten Papa- oder Babymonats beseitigt. An dieser Stelle möchte ich kurz grundsätzlich auf die Bedeutung dieses Babymonats hinweisen. Der öffentliche Dienst war da beispielgebend und Vorreiter, wie auch schon mein Vor­redner erwähnt hat; immerhin gilt er mittlerweile seit 2015 auch für gleichge­schlecht­liche Paare.

Waren 2011, als er eingeführt wurde, nur 189 Personen einen Monat lang bei ihren Babys zu Hause, war 2016 bereits jeder siebte Anspruchsberechtigte im öffentlichen Dienst im Babymonat. Das Modell findet Anklang. Letztes Jahr hat ihn bereits jeder Fünfte in Anspruch genommen. Insgesamt waren seit 2011 mehr als 2 500 Elternteile im Babymonat und konnten damit in einer besonders wichtigen Phase der Elternschaft verstärkt am Familienleben teilnehmen.

Als Sozialdemokratin freut mich das natürlich besonders. Immerhin waren wir es, die das viele Jahre lang gefordert haben und letztlich im freien Spiel der Kräfte vor der Nationalratswahl eine Mehrheit finden und den Rechtsanspruch auf ein Babymonat für alle sicherstellen konnten. (Beifall bei der SPÖ.) Dass wir jetzt anlässlich der Geburt eines Kindes zusätzlich einen Anspruch auf Freistellung schaffen, ist eine wichtige Ergänzung.

Schließlich regeln Übergangsbestimmungen die Weiterbeschäftigung britischer Staats­bürger und Staatsbürgerinnen nach dem Brexit. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für jene Menschen, die vom Austritt ihres Heimatlandes aus der Europäischen Union ohnehin schon stark betroffen sind beziehungsweise sein werden, aber auch für die Dienststellen, bei denen sie tätig sind – ganz speziell meine ich im Bildungsbereich all die Austauschlehrer, Austauschassistenten, die wir haben –, und überhaupt im öffent­lichen Dienst. Wir wollen nicht, dass gute und wichtige Arbeitskräfte wegen der politi­schen Entscheidung in ihrem Heimatland Sorge um ihre Beschäftigung hier in Öster­reich haben müssen. Deshalb ist dieser Schritt zu begrüßen.

Zum Abschluss möchte auch ich mich bei allen öffentlich Bediensteten für ihre tolle Arbeit herzlich bedanken. Ich wünsche ein schönes Fest und ein ganz tolles 2020! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder.)

11.53

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Spanring. Ich erteile es ihm.